ePA 2025: Was Apotheken beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte beachten müssen
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, und mit ihr gewinnt die elektronische Patientenakte (ePA) zunehmend an Bedeutung. Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine ePA erhalten. Diese digitale Akte dient der Speicherung wichtiger Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und Medikationspläne. Die Nutzung der ePA bleibt jedoch freiwillig: Versicherte können jederzeit gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen.
Die Einführung der ePA soll dazu beitragen, medizinische Informationen zentral zu bündeln und damit die Behandlungseffizienz zu erhöhen. Besonders für chronisch Kranke oder Patienten mit komplexen Krankheitsverläufen kann dies von Vorteil sein, da behandelnde Ärzte schneller auf relevante Informationen zugreifen können. Gleichzeitig stellt die ePA jedoch auch hohe Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten zu gewährleisten.
Funktionsweise der ePA
Die ePA wird von den Krankenkassen in Verbindung mit einer App bereitgestellt, über die Versicherte ihre Gesundheitsdaten verwalten können. Alternativ kann eine bevollmächtigte Person die Akte verwalten. Wer keine App nutzen möchte, kann auf die ePA auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer PIN in Arztpraxen oder Apotheken zugreifen. Zudem müssen Krankenkassen Ombudsstellen einrichten, die Versicherten bei Fragen und Problemen helfen und auch Widersprüche entgegennehmen.
Die digitale Patientenakte ermöglicht es, dass Gesundheitsdaten über verschiedene Leistungserbringer hinweg effizient ausgetauscht werden können. Dies kann insbesondere bei Notfällen oder bei der Betreuung von Patienten durch mehrere Fachärzte von Vorteil sein. Die Möglichkeit, Zugriffsrechte individuell zu steuern, bietet den Versicherten eine hohe Kontrolle über ihre persönlichen Daten.
Wer hat Zugriff auf die ePA?
Die ePA ist eine versichertengeführte Akte, sodass Versicherte selbst entscheiden, welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Ärzte, Apotheken und andere Leistungserbringer können erst nach Freigabe durch den Versicherten Einsicht nehmen. Der Zugriff erfolgt über die eGK in Verbindung mit einer PIN. Standardmäßig wird Praxen nach einmaligem Einlesen der Karte für 90 Tage Zugriff gewährt. Versicherte können diese Dauer individuell verkürzen oder verlängern. Auch bei Videosprechstunden ist der Zugriff über die ePA-App möglich.
Wichtig: Die ePA ersetzt nicht die ärztliche Behandlungsdokumentation, sondern ergänzt sie lediglich. Ärzte sind weiterhin verpflichtet, Behandlungsinformationen unabhängig von der ePA zu dokumentieren. Besonders sensible Daten, wie Informationen zu psychischen Erkrankungen oder sexuell übertragbaren Infektionen, unterliegen einer besonderen Informationspflicht. Patienten müssen explizit auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Dies soll verhindern, dass ungewollt besonders schützenswerte Informationen ohne Zustimmung der Patienten für andere Akteure im Gesundheitswesen einsehbar sind.
Die Rolle der Apotheken
Zugriffsmöglichkeiten für Apotheker
Apotheken haben standardmäßig Zugriff auf die Medikationsliste und die elektronische Impfdokumentation. Sie können diese Daten aktualisieren und einsehen. Der Zugriff auf andere Dokumente ist jedoch nur im Lesemodus möglich. Für Apotheken gilt eine Zugriffsdauer von drei Tagen nach Einlesen der eGK. Alle Zugriffe werden in der ePA protokolliert.
Für Apotheken bietet die ePA eine Chance, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen. Durch den direkten Zugriff auf die Medikationsliste können potenzielle Wechselwirkungen frühzeitig erkannt und vermieden werden. Zudem erleichtert die Einsicht in die Impfdokumentation die Impfberatung und ermöglicht es Apotheken, Impfungen direkt in die ePA einzutragen.
Wann dürfen Apotheker auf die ePA zugreifen?
Apotheker können die ePA einsehen, wenn:
- ein Kunde in der Apotheke geimpft wird
- eine Beratung zur Medikation in der Apotheke stattfindet
Ein Zugriff ist nicht möglich, wenn:
- ein E-Rezept digital oder per QR-Code eingelöst wird
- ein Papierrezept ohne E-Rezept in der Apotheke eingelöst wird
- Selbstzahler-E-Rezepte für OTC-Präparate genutzt werden
- frei verkäufliche Medikamente gekauft werden
In Zukunft sollen Versicherte selbst die Möglichkeit haben, solche Daten in ihre ePA einzutragen. Dies würde dazu beitragen, dass auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel in der Medikationsübersicht berücksichtigt werden können.
Wer befüllt die ePA?
Ärzte und Praxen
Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte sind verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen, sofern die Versicherten nicht widersprechen. Dazu gehören:
- Befunde aus invasiven und chirurgischen Eingriffen
- Befunde aus bildgebender Diagnostik
- Laborbefunde
- elektronische Arztbriefe
Zusätzlich können auf Wunsch der Versicherten weitere Dokumente gespeichert werden, wie elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen. Diese Dokumente sind besonders für ältere oder chronisch kranke Patienten relevant, da sie eine lückenlose medizinische Betreuung erleichtern.
Krankenkassen
Die Krankenkassen sind verpflichtet, Abrechnungsdaten der Praxen automatisch in die ePA zu übertragen. Versicherte können diese Daten in ihrer ePA-App einsehen oder der Speicherung widersprechen. Die Krankenkassen fungieren somit als Schnittstelle zwischen Patienten und Leistungserbringern und tragen zur Vollständigkeit der Gesundheitsdaten bei.
Versicherte
Patienten können eigene Gesundheitsdaten wie Blutdruckwerte oder Fitnessdaten selbst hinzufügen. Außerdem haben sie das Recht, ältere Papierbefunde digitalisieren zu lassen. Die Krankenkassen müssen auf Wunsch bis zu zehn Dokumente innerhalb von 24 Monaten digitalisieren. Versicherte können auch selbst Dokumente einscannen oder abfotografieren und in die ePA hochladen.
Vorteile für Apotheken
Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet Apotheken zahlreiche Vorteile, insbesondere durch einen verbesserten Zugang zu relevanten Patientendaten, eine optimierte Medikationsübersicht und eine sicherere Arzneimitteltherapie. Die Einführung der ePA trägt dazu bei, den Informationsfluss zwischen Apotheken, Ärzten und anderen Leistungserbringern zu verbessern, wodurch sowohl die Versorgung als auch die Beratung der Patienten optimiert wird.
Einfacherer Zugang zu relevanten Daten
Ein wesentlicher Vorteil für Apotheken ist der vereinfachte Zugriff auf gesundheitsbezogene Informationen. In der Vergangenheit waren Apotheker darauf angewiesen, dass Patienten ihnen Informationen über bestehende Diagnosen, Medikationen oder Unverträglichkeiten manuell mitteilen. Mit der ePA entfällt diese Hürde weitgehend, da die relevanten Daten im Rahmen eines Behandlungskontextes direkt abrufbar sind. Voraussetzung ist, dass der Patient dem Zugriff nicht widersprochen hat. Dies erleichtert nicht nur die Arbeit in der Apotheke, sondern erhöht auch die Effizienz der Versorgung, da Rückfragen bei Ärzten oder dem Patienten selbst reduziert werden können. Bei privatversicherten Patienten bleibt der Zugriff hingegen weiterhin nur auf explizite Anfrage möglich.
Medikationsliste als wertvolle Informationsquelle
Die in die ePA integrierte Medikationsliste gibt Apothekern einen schnellen Überblick über die vom Patienten eingenommenen Medikamente. Hier werden verschriebene sowie in der Apotheke abgegebene Arzneimittel automatisch gespeichert, sodass Apotheker nicht selbst aktiv werden müssen, um diese Daten zu erfassen. Dadurch entsteht eine lückenlose Dokumentation, die hilft, Fehler zu vermeiden und Doppelverordnungen oder Wechselwirkungen besser zu erkennen. Insbesondere chronisch Kranke oder multimorbide Patienten, die oft mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen, profitieren von dieser verbesserten Transparenz.
Mehr Sicherheit und bessere Beratung
Ein zentraler Vorteil der ePA für Apotheken ist die erhöhte Arzneimitteltherapiesicherheit. Da alle verschriebenen und abgegebenen Medikamente übersichtlich in der Medikationsliste gespeichert sind, können Wechselwirkungen oder Kontraindikationen schneller erkannt werden. Dies erleichtert es Apothekern, ihre Kunden gezielt auf mögliche Risiken hinzuweisen und gegebenenfalls Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten.
Darüber hinaus ist geplant, die Medikationsliste in Zukunft durch einen umfassenden Medikationsplan zu ergänzen. In diesem Plan sollen weitere Details zu den verordneten Medikamenten enthalten sein, darunter Einnahmehinweise, Dosierungsanpassungen und pharmazeutische Bedenken. Dies wird die pharmazeutische Beratung weiter verbessern, da Apotheker ihren Kunden noch präzisere Informationen zur richtigen Anwendung ihrer Arzneimittel geben können. Zudem könnten in Zukunft auch frei verkäufliche Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel in die Medikationsliste eingetragen werden, um eine noch vollständigere Übersicht über die Medikation zu gewährleisten.
Hohe Datensicherheit und Datenschutzstandards
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherheit der gespeicherten Daten. Die ePA erfüllt höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards, um die Vertraulichkeit der sensiblen Gesundheitsinformationen zu gewährleisten. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert und können nur von den Versicherten selbst oder den von ihnen autorisierten Leistungserbringern eingesehen werden.
Der Zugriff erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung mit einem sicheren Authentifizierungsprozess. Dies stellt sicher, dass unbefugte Dritte keinen Einblick in die Gesundheitsdaten erhalten. Für Apotheken bedeutet dies, dass sie im Rahmen des ihnen zugewiesenen Zugriffsrechts sicher auf relevante Informationen zugreifen können, ohne dabei gegen Datenschutzrichtlinien zu verstoßen.
Effizienzsteigerung im Apothekenalltag
Durch die ePA wird der gesamte Arbeitsablauf in Apotheken optimiert. Bisher mussten Apotheker häufig telefonisch Rücksprache mit Arztpraxen halten, um fehlende Informationen zu Medikamentenverordnungen zu erhalten oder Unklarheiten zu klären. Dieser Prozess war nicht nur zeitaufwendig, sondern führte auch zu Wartezeiten für Patienten. Mit der ePA entfällt dieser zusätzliche Kommunikationsaufwand weitgehend, da die relevanten Informationen direkt abrufbar sind. Dies führt zu einer schnelleren Bearbeitung von Rezepten und einer insgesamt effizienteren Kundenbetreuung.
Zusätzlich kann die ePA dazu beitragen, Fehler bei der Medikamentenabgabe zu minimieren. Da alle verordneten Medikamente zentral gespeichert sind, können Apotheker leichter überprüfen, ob eine neue Verschreibung mit der bestehenden Medikation des Patienten kompatibel ist. Dies reduziert das Risiko unerwünschter Arzneimittelwirkungen und trägt zu einer besseren Patientenversorgung bei.
Fazit
Die elektronische Patientenakte bietet viele Vorteile für eine verbesserte Patientenversorgung und eine effizientere Kommunikation im Gesundheitswesen. Insbesondere für Apotheken ergeben sich neue Möglichkeiten zur besseren Medikationsberatung und Impfverwaltung. Gleichzeitig bleibt der Datenschutz durch die versichertengeführte Verwaltung der ePA gewährleistet. Die Umsetzung der ePA wird eine entscheidende Rolle in der zukünftigen digitalen Gesundheitsversorgung spielen. Durch die schrittweise Erweiterung, insbesondere im Bereich der elektronischen Medikationsliste, wird sich die ePA langfristig als zentrales Element der digitalen Gesundheitsversorgung etablieren.
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