Das Digital-Gesetz (DigiG): Ein Meilenstein für die digitale Gesundheitsversorgung
Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, kurz Digital-Gesetz oder DigiG, ist eine weitreichende Reform, die darauf abzielt, das deutsche Gesundheitssystem effizienter, vernetzter und patientenfreundlicher zu gestalten. Seit dem 25. März 2024 ist das Gesetz in Kraft und bringt zahlreiche Neuerungen, die sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten betreffen. Zentral dabei sind die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), das E-Rezept, die Stärkung der Telemedizin und die Erweiterung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA). Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Digital-Gesetzes und erklärt, wie es den Alltag im Gesundheitswesen verändert.
Die Ziele des Digitalgesetzes
Das DigiG zielt darauf ab, den Behandlungsalltag durch den Einsatz digitaler Technologien zu vereinfachen und den Informationsaustausch zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Durch die Einführung neuer digitaler Standards soll die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert und administrative Hürden abgebaut werden. Ärztinnen und Ärzte sollen dank schnellerer und besser verfügbarer Gesundheitsdaten effizienter arbeiten können, während Patientinnen und Patienten von einer gezielteren und sichereren Behandlung profitieren.
Elektronische Patientenakte (ePA) – der digitale Gesundheitsordner
Ein zentrales Element des Digital-Gesetzes ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), die ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend bereitgestellt wird. Die ePA ist ein digitaler Gesundheitsordner, in dem alle relevanten medizinischen Daten wie Befunde, Behandlungen und Medikationen gespeichert werden. Ziel ist es, den Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen für Ärztinnen und Ärzte zu erleichtern und den administrativen Aufwand, der durch Papierdokumente entsteht, drastisch zu reduzieren.
Der Clou an der ePA ist, dass die Versicherten keine aktive Zustimmung zur Nutzung geben müssen – sie wird automatisch eingerichtet, es sei denn, sie widersprechen (Opt-out). Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, eine ePA anzubieten, können dies aber freiwillig tun. Die Einführung der ePA soll nicht nur den Zugang zu Daten vereinfachen, sondern auch die Sicherheit der Patienten erhöhen, indem beispielsweise ungewollte Wechselwirkungen von Medikamenten schneller erkannt werden können.
E-Rezept – Schluss mit Papier
Ein weiterer Meilenstein des Digital-Gesetzes ist die Einführung des E-Rezepts, das ab dem 1. Januar 2024 das traditionelle Papierrezept ablöst. Das E-Rezept ermöglicht es, ärztliche Verordnungen digital auszustellen und zu verwalten. Über die Gesundheitskarte oder eine spezielle E-Rezept-App auf dem Smartphone können Patienten ihre Rezepte einsehen und bei Apotheken einlösen. Diese Neuerung spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und ermöglicht eine effizientere Versorgung.
Übergangsweise soll weiterhin ein Papierausdruck des E-Rezepts möglich sein, insbesondere für ältere oder weniger technikaffine Patientinnen und Patienten. Das E-Rezept ist eng mit der ePA verknüpft und ermöglicht eine vollständige digitale Medikationsübersicht, die Ärzten einen besseren Überblick über die verschriebenen Medikamente gibt und hilft, Wechselwirkungen zu vermeiden.
Telemedizin – Behandlung ohne Grenzen
Die Telemedizin wird durch das DigiG ebenfalls stark gefördert. Dabei handelt es sich um medizinische Leistungen, die nicht vor Ort erbracht werden, sondern beispielsweise über Videokonferenzen stattfinden. Das Digital-Gesetz hebt bestehende Mengenbegrenzungen für telemedizinische Leistungen auf und ermöglicht deren Erbringung durch Hochschulambulanzen, psychiatrische Institutsambulanzen und sogar im Rahmen psychotherapeutischer Sprechstunden. Ziel ist es, die Telemedizin als festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung zu etablieren.
Besonders in ländlichen Gebieten oder für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität bieten telemedizinische Dienste große Vorteile, da Fahrtwege entfallen und schneller auf fachärztliche Expertise zugegriffen werden kann. Mit der assistierten Telemedizin wird zudem ein niedrigschwelliger Zugang geschaffen, der es auch weniger digitalaffinen Personen ermöglicht, an der Telemedizin teilzunehmen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – Apps auf Rezept
Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, sind Apps und andere digitale Tools, die therapeutische Funktionen bieten und beispielsweise bei der Behandlung chronischer Krankheiten unterstützen können. Das Digital-Gesetz sieht eine Erweiterung des Einsatzes von DiGA vor, insbesondere auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb. Damit können DiGA künftig auch für komplexere Behandlungen, etwa im Bereich Telemonitoring, eingesetzt werden.
Diese Anwendungen werden stärker in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz soll transparenter gestaltet werden. DiGA bieten eine moderne Ergänzung zur klassischen Behandlung und ermöglichen eine personalisierte, datenbasierte Gesundheitsversorgung, die auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt ist.
Digitalbeirat und gematik – Steuerung der digitalen Transformation
Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, die das Rückgrat der digitalen Gesundheitsversorgung bildet, obliegt der gematik. Das Digital-Gesetz sieht die Einrichtung eines Digitalbeirats vor, der die gematik bei der Ausgestaltung dieser Infrastruktur unterstützt. Der Beirat, bestehend aus Vertretern des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie anderen Experten, berät in Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Anwenderfreundlichkeit.
Der Digitalbeirat sorgt dafür, dass bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ethische, medizinische und sicherheitsrelevante Aspekte ausreichend berücksichtigt werden. Damit soll ein ausgewogenes und nutzerfreundliches System geschaffen werden, das Vertrauen in digitale Gesundheitslösungen stärkt.
Fazit – Ein großer Schritt in die digitale Zukunft
Das Digital-Gesetz markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer digitalisierten, vernetzten und effizienteren Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die elektronische Patientenakte, das E-Rezept und die Förderung von Telemedizin und DiGA sind nur einige der Maßnahmen, die das Gesundheitswesen zukunftssicher machen sollen. Durch die Digitalisierung sollen nicht nur Prozesse vereinfacht, sondern auch die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden. Das DigiG schafft die Grundlage für ein modernes Gesundheitssystem, das auf die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten eingeht und die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten nachhaltig erleichtert.
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