Gehalts- und Rahmentarifverträge sind die Grundlage der meisten Arbeitsverhältnisse in der Apotheke. Sie bilden deshalb eine wichtige Säule im Arbeitsrecht in der Apotheke. Verhandelt werden diese Verträge dabei von der Apothekengewerkschaft ADEXA, dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL).

Im heutigen Fachartikel informieren wir Apothekerinnen und Apotheker über die Unterschiede zwischen Tarifverträgen und Arbeitsverträgen sowie den aktuellen Änderungen in der Tarifpolitik.

Tarifpolitik

Die Tarifpolitik der Adexa, ADA sowie dem TGL strebt eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Apotheken an. Vor diesem Hintergrund sollen einerseits pharmazeutische Angestellte angemessen vergütet, andererseits auch Filialleiterinnen und Filialleiter für ihre Leistungen fair entlohnt werden. Ebenso hat die Branche mit dramatischem Fachkräftemangel zu kämpfen – Nachwuchs findet sich nur schwer. Durch faire Lohnbedingungen sollen so mehr Anreize für den Beruf geschaffen werden. Und das für sämtliche pharmazeutischen Berufsbilder wie PTA, PKA, Apotheker-Assistenten, Apotheken-Assistenten sowie angestellte Apotheker.

Tarifbindung: Sind Apotheken tarifgebunden?

Nein, nicht alle öffentlichen Apotheken sind tarifgebunden. Denn Tarifverträge finden nur dann Anwendung, wenn sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Mitglieder in einer Tariforganisation sind. Nur wenn das der Fall ist, gibt es einen Anspruch auf sämtliche im Tarifvertrag fixierten Leistungen.

Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

  • Gehaltstarifvertrag
  • Bundesrahmentarifvertrag (BRTV)

Mehr Infos zum BRTV gibt’s hier.

Aus aktuellem Anlass: Änderungen des Gehaltstarifvertrags für Apotheken

Vor dem Hintergrund der Mindestlohnänderungen im Jahr 2022 haben sich die beteiligten Verhandlungspartner auf eine sofortige Gehaltserhöhung geeinigt – ab 2022 sollen Apothekenmitarbeiter, die Adexa-Mitglieder sind und deren Chef ebenso Mitglied in einem Landesapothekerverband ist, der sich von der ADA vertreten lässt, 200€ mehr erhalten. Ab dem 01. Januar 2023 soll das Gehalt erneut um 3% ansteigen. Doch nicht alle Berufsträger können vollumfänglich von dieser Anhebung profitieren. Im Gegenteil: Das hängt ganz von der Formulierung im Arbeitsvertrag ab.

Wer hat Anspruch auf die Gehaltserhöhung um 200€ und wer nicht?

Wurde im Vertrag, über den Tarif hinaus, eine Zulage bzw. Sonderzahlungen gewährt, steigt das Gehalt entsprechend. D.h., Apothekerinnen und Apotheker, deren Arbeitsvertrag einen derartigen Zuschlag (egal ob prozentual oder absolut) enthält, profitieren von der Anhebung. Wurde im Vertrag dagegen eine feste Summe vereinbart, bekommt der betroffene Apothekenmitarbeiter/ die betroffene Apothekenmitarbeiterin nicht automatisch mehr Gehalt. 

Nur 24% der Apotheken zahlen nach Tarif

Aus einer Umfrage der PTA IN LOVE, bei der 3.500 Berufsträger befragt wurden, geht hervor, dass nur in 24% der Apotheken strikt nach Tarif gezahlt werde. In 59% würden die Monatsgehälter dagegen individuell ausgehandelt. Von diesen 59% der befragten PTA wurden 64% sogar übertariflich bezahlt.

Der neue Tarifvertrag: Anhebung aufgrund der Erhöhung des Mindestlohn

Apothekerinnen und Apotheker

ab 2022

  • 1. Berufsjahr: 3782€
  • 2.-5. Berufsjahr: 3896€
  • 5.-10. Berufsjahr: 4171€
  • ab dem 11. Berufsjahr: 4543€

ab 2023

  • 1. Berufsjahr: 3895
  • 2.-5. Berufsjahr: 4013€
  • 5.-10. Berufsjahr: 4296€
  • ab dem 11. Berufsjahr: 4679€

 

PTA

ab 2022

  • 1.-2. Berufsjahr: 2349€
  • 3.-5. Berufsjahr: 2464€
  • 6.-8. Berufsjahr: 2657€
  • 9.-14. Berufsjahr: 2868€
  • ab dem 15. Berufsjahr: 2983€

ab 2023

  • 1.-2. Berufsjahr: 2419€
  • 3.-5. Berufsjahr: 2538€
  • 6.-8. Berufsjahr: 2737€
  • 9.-14. Berufsjahr: 2954€
  • ab dem 15. Berufsjahr: 3072€

 

PKA

ab 2022

  • 1.-2. Berufsjahr: 2093€
  • 3.-6. Berufsjahr: 2170€
  • 7.-9. Berufsjahr: 2235€
  • 10.-13. Berufsjahr: 2352€
  • ab dem 14. Berufsjahr: 2512€

ab 2023

  • 1.-2. Berufsjahr: 2156€
  • 3.-6. Berufsjahr: 2235€
  • 7.-9. Berufsjahr: 2302€
  • 10.-13. Berufsjahr: 2423€
  • ab dem 14. Berufsjahr: 2587€

 

Apotheker-Assistentinnen und -Assistenten

ab 2022

  • 1.-14. Berufsjahr: 3132€
  • ab dem 15. Berufsjahr: 3302€

ab 2023

  • 1.-14. Berufsjahr: 3226€
  • ab dem 15. Berufsjahr: 3401€

 

Apotheken- Assistentinnen und -Assistenten

ab 2022

  • alle Berufsjahre: 2906€

ab 2023

  • alle Berufsjahre: 2993€

 

Anmerkung: Bei sämtlichen Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge bei einer Vollzeitbeschäftigung und einer Arbeitszeit von 40 Stunden.

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