Unerwartete Situationen können einen zeitnahen Ersatz für Apothekeninhaber und Apothekeninhaberinnen erfordern. Erfahren Sie jetzt, was es in Vertretungsfällen zu beachten gilt!

Im Apothekenbetrieb können unerwartete Situationen wie Krankheit auftreten, die einen schnellen Ersatz erfordern. In solchen Fällen wird oft ein Vertretungsapotheker gesucht. Doch auch hier lauern Stolpersteine und Unsicherheiten, die beachtet werden müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, was es in Vertretungsfällen zu beachten gilt.

Beweggründe für eine Vertretung

Die Beweggründe für eine Vertretung können stark variieren. Sie können von einer Schwangerschaftsvertretung, einer Urlaubsvertretung, bis hin zu einer zusätzlichen Unterstützung zur Bewältigung der anfallenden Aufgaben reichen. Die Gründe für Unterstützung unterscheiden sich auch je nach Art der Apotheken. So suchen Centerapotheken üblicherweise eher zusätzliche Unterstützung, während Dorfapotheken meist eher eine Vertretung des Chefs suchen. Schätzungsweise gibt es bundesweit knapp 1500 bis 2000 Vertretungsapotheker. Diese arbeiten entweder in Agenturen, sodass zur Kontaktaufnahme die Agentur kontaktiert wird, oder sie arbeiten komplett selbständig und vermarkten sich eigenständig im Internet. 

Grundsatzurteil zu Vertretungsapothekern

Vor einigen Jahren forderte die Deutsche Rentenversicherung Sozialabgaben von einer Apothekeninhaberin für die von ihr beauftragten Vertretungsapotheker. Sie argumentierten, dass Vertretungsapotheker aufgrund von Weisungsgebundenheit, betrieblichen Entscheidungen und der Eingliederung in den Betrieb als Angestellte mit befristetem Arbeitsverhältnis und nicht als Selbstständige anzusehen seien. Das erste Urteil sprach also gegen die Selbstständigkeit der Vertretungsapotheker. 
Allerdings klagte die betroffene Inhaberin erfolgreich gegen die Entscheidung. Am 10. Juni 2020 entschied das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, dass Vertretungsapotheker unter bestimmten Voraussetzungen als Selbstständige gelten können. Es wurde festgestellt, dass kein Weisungsrecht der Inhaberin gegenüber der Vertretung bestand und dass die Vertretungsapotheker ihre Tätigkeit frei gestalten konnten. Darüber hinaus wurden die Honorare für jede Vertretung neu und individuell verhandelt. 
Dieses Urteil hat mehr Klarheit in die Sachlage gebracht und bietet Vertretungsapothekern eine Argumentationsgrundlage, um ihre selbständige Tätigkeit im Zweifelsfall gut zu rechtfertigen.

Apotheken bereit für das E-Rezept

Grundsätzlich seien die Apotheken E-Rezept-ready, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich. „Bei der digitalen Transformation des Gesundheitswesens arbeiten die Apotheken seit Jahren intensiv mit. Nun steht die Einführung des E-Rezeptes unmittelbar bevor.“ Zudem seien die Hard- und Software vorhanden und letzte Schulungen finden statt. Somit seien die Apotheken bereit für die Einführung des E-Rezepts. 

Dittrich betont: „Gerade in der Startphase muss das E-Rezept aber auch die Akzeptanz der Patientinnen und Patienten gewinnen, um dauerhaft als nützlich und praktisch wahrgenommen zu werden. Ein Zurückweisen von E-Rezepten in der Apotheke wegen technischer Fehler wäre kontraproduktiv. Es ist deshalb wichtig, dass die Krankenkassen nun gerade in der Startphase zusichern, die Kosten für die verordneten Arzneimittel auch bei technischen Fehlern zu tragen, wie zum Beispiel eine unterschiedliche Schreibweise des Arztnamens. Nur gemeinsam können Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen das E-Rezept zum Erfolg führen und damit einen spürbaren Nutzen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten bieten.“

Zurzeit laufen die Schulungen des Apothekenpersonals zur Nutzung der E-Rezept Module. Insgesamt haben knapp 50% der Apotheken diese bereits abgeschlossen, überdurchschnittlich viele davon in Westfalen-Lippe (55%) und Schleswig-Holstein (66%). Das ist nicht verwunderlich, denn in diesen beiden Regionen starteten die ersten Pilotprojekte des E-Rezepts, in denen man die Ausführung und mögliche Durchsetzung testen wollte. 

Honorarbasis versus Vertretungstätigkeit im Angestelltenverhältnis

  • Anstellung der Vertretung in einem Angestelltenverhältnis. Dies ähnelt der Anstellung eines normalen Angestellten, nur mit einem befristeten Vertrag und würde somit den gewohnten Gang über das Steuerbüro bedeuten. Die Vertretung würde somit wie andere Angestellte auch “normal” angestellt werden, und auch regulär im Versorgungswerk angemeldet werden.
  • Bei einer Vertretung auf Honorarbasis wird am Ende eine Rechnung ausgestellt. Dabei sollte der  freischaffende Vertretungsapotheker, egal ob er über eine Agentur vermittelt wird oder eigenständig auftritt, meist eine eigene Haftpflichtversicherung für seinen Beruf mitbringen.

Weitere Verträge

Sogenannte Dienstverträge können sicherstellen, dass die Apotheke im Sinne des Inhabers fortgeführt wird, während der oder diejenige nicht in der Apotheke ist. Dies soll garantieren, dass keine größeren Veränderungen durchgeführt werden können und sich die Apotheke nach der Vertretungszeit noch im Urzustand befindet. Ist die Vertretung auf Honorarbasis angestellt, sollte beachtet werden, was im Dienstvertrag festgehalten wird. Denn dies sollte nicht dazu führen, dass sich unterm Strich eine Weisungsbefugnis festhalten lässt, da diese der Selbstständigkeit im Weg stehen würde. Daher kann es hilfreich sein, diese Punkte nochmals mit einem spezialisierten Anwalt oder Steuerberater abzuklären, um Fehler zu vermeiden. 


Auch die Frage, wie eine selbstständige Apothekenvertretung im Falle eines Fehlhandelns abgesichert ist, muss vor Beginn der Vertretung stets abgeklärt werden. Schließlich ist auch aus haftungsrechtlicher Sicht zu beachten, dass in der Regel nur Angestellte des Apothekenleiters über die für das Unternehmen bestehende Berufshaftpflicht abgesichert sein dürften. 
In der Theorie könnten aber auch Freischaffende, nicht kurzfristig Festangestellte, in der Berufshaftpflicht mit eingeschlossen sein. Und zwar für die Situation, dass sich die Anzahl der in der Apotheke tätigen Mitarbeiter nicht verändert. Das ist ja im Prinzip in einer Chefvertretung immer der Fall - der Chef ist dann entsprechend nicht da und der Vertretungsapotheker tritt an seine Stelle. Somit ändert sich nicht die Anzahl der in der Apotheke Arbeitenden nicht. Daher wäre eigentlich auch ein Freiberufler mitversichert über die Betriebshaftpflicht Apotheke. Um sicherzugehen, lohnt sich allerdings dahingehend eine Beratung. Sonst müsste sich der selbständig tätige Vertretungsapotheker dann auch um eine ausreichende Berufshaftpflicht für seine Tätigkeit kümmern.
 

Lohnt sich die finanzielle Honorierung der Vertretung?

Diese Frage lässt sich ganz klar mit “ja” beantworten. Denn freie Vertretungsapotheker verdienen mehr! Als Apotheker verdient man, abhängig von der Berufserfahrung zwischen 3.782,00 € und 4.543,00 € im Monat.
Wenn man dieselbe Stundenanzahl freiberuflich (bspw. für Vertretungsdienste) übernimmt liegt das zu erwartende Einkommen bei einem Stundensatz von ca. 60,00 € bei ca. 10.000,00 € im Monat.

Für einen besseren Überblick hier nocheinmal die Gehaltstarife ab dem 01.01.2023:

  • 1. Berufsjahr: 3.895 €
  • 2.-5. Berufsjahr: 4.013 €
  • 6.-10. Berufsjahr: 4.296 €
  • Ab 11. Berufsjahr: 4.679 €


Das Stundenhonorar für Apothekenvertreter liegt nach Abzug der Nebenkosten immer darüber. Zudem kann man als komplett unabhängig arbeitende Vertretung seinen Stundensatz selbst vorgeben. Und auch einige Vermittlungsagenturen überlassen es Vertretungsapothekern ihre Stundensätze frei vorzugeben. Auch so lässt sich der zu erwartende Stundenlohn höher ansetzen.
 

Mehr als Apotheker gesucht

Gerade vor dem Hintergrund, dass es oft so ist, dass Vertretungspersonal auch einfach zur Verstärkung gebucht wird, ist es logisch, dass auch eine Nachfrage nach Vertretungs-PTA besteht.

Gerade bei dem Thema PTA kann es jedoch von Hilfe sein, sich noch einmal für eine individuelle Lösung beraten zu lassen. Die Grundlage ist nämlich eine andere als bei Vertretungsapothekern, da ein Vertretungs-Apotheker ja an die Stelle des Inhabers tritt. Eine PTA wiederum, die in einer Apotheke hilft, ist dann im Prinzip eine selbständig auftretende PTA. Daher sollte man in diesem Fall noch mal überlegen, wie man das Thema dann in einem vertraglichen Rahmen einordnet. 

Die vielfältigen Motive von Vertretungsapothekern

Generell arbeiten sehr verschiedene Personen als Vertretungsapotheker. Es kann sich zum Beispiel um Uni-Abgänger handeln, die einen tieferen Einblick in die Apothekenwelt erhalten möchten. Dann gibt es auch viele Ex-Apotheker, die ihre eigene Apotheke schon veräußert haben und den Ruhestand aber nicht nur daheim verbringen möchten. Zudem gibt es auch immer wieder Filialleiter, die schon eine Vollzeitstelle haben, dennoch aber jeden zweiten Samstag mal frei haben und einfach schauen wollen, in welcher Apotheke sie noch zusätzliche Erfahrung sammeln können. Kürzere Aushilfen sind vor Allem möglich, weil Kunden ja auch nicht nur Wochenblöcke suchen, sondern auch mal eine Vertretung für ein verlängertes Wochenende, einen Freitag oder Samstag allein oder einen Notdienst suchen.

Die Motive als Vertretung zu arbeiten, können sehr unterschiedlich sein. Auch um sich finanziell abzusichern, kann eine Arbeit als Apotheker hilfreich sein. Wenn genug Geld für die eigene Apotheke angespart ist, können die geknüpften Kontakte ebenfalls helfen, zu erfahren, eine Apotheke zu finden, die eventuell einen Nachfolger sucht. Diese Kontakte in der Branche helfen ebenfalls dabei, sich auch auf dem Laufenden zu halten, was die aktuellen Trends und Entwicklungen angeht. All dies erleichtert den Einstieg in die eigene unternehmerische Verantwortung. Daher wagen viele Vertretungsapotheker irgendwann den Schritt in die Selbständigkeit.

Fazit

Aufgrund des Fachkräftemangels wird das Thema Vertretungstätigkeit generell zukünftig immer wichtiger werden. Dazu hat das Urteil des  Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ebenfalls beigetragen. So werden Vertretungsapotheker zukünftig davon profitieren, nicht mehr in einem rechtsfreien Raum zu arbeiten und mehr Freiheit und Sicherheit in ihrer Anstellung haben. Dies gestaltet die Arbeit als Vertretungsapotheker in Zukunft lukrativer.

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