Das Coronavirus stellt das gesamte öffentliche und private Leben nunmehr seit einem halben Jahr komplett auf den Kopf. Abstandsregelungen, Hygienemaßnahmen, neue Arbeitsformen wie Homeoffice sind mittlerweile fester Bestandteile des Alltags geworden und werden uns wohl auch noch in Zukunft weiterhin täglich begleiten. Eine der wohl größten Umstrukturierungen im Arbeitsalltag stellt vor diesem Hintergrund die Verlagerung des Arbeitsplatzes ins Homeoffice dar – eine Entwicklung, die nicht für alle Branchen gleichermaßen gegeben ist. Insbesondere Ärzte und Ärztinnen sowie Apotheker und Apothekerinnen sind weiterhin Tag für Tag in der Offizin tätig – die Arbeit aus dem Homeoffice ist eher eine Seltenheit. Doch mit dem Fortschreiten der Digitalisierung und der geplanten flächendeckenden Einführung des E-Rezepts sowie der Anbindung an die Telematikinfrastruktur, kommen nach und nach auch für Apotheker und Apothekerinnen neue Arbeitsformen und Arbeitsfelder auf. So in etwa die sog. Telepharmazie.

Die Steuerberater für Apotheken informieren im folgenden Artikel über alles Wichtige zum Thema Telepharmazie sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen der Fernberatung und den damit verbundenen neuen Aufgabenfeldern des pharmazeutischen Personals. Wir zeigen Apothekern und Apothekerinnen zudem konkrete Beratungsfelder auf, die sich im Rahmen der Telepharmazie als besonders geeignet erweisen.

Was versteht man unter Telepharmazie?

Videotelefonie macht nun bereits seit mehreren Jahren länderübergreifende Kommunikation zwischen Freunden, Verwandten und Geschäftspartnern möglich. Und auch im Heilwesen gewinnt sie zunehmend an Bedeutung und Beliebtheit – insbesondere seitdem sich das alltägliche Arbeits- und Berufsleben im Rahmen der Corona Pandemie so dramatisch geändert hat. Für Apotheker und Apothekerinnen bietet die Telepharmazie fortan nämlich die Möglichkeit, ganz flexibel und ortsungebunden Patienten übers Telefon/ Internet zu beraten. Und dabei muss nicht einmal auf ein Face-to-Face Gespräch verzichtet werden!

Zentrale Merkmale der Telepharmazie

  1. Flexible Beratung über Videotelefonie
  2. Face-to-Face mit Patienten, auch ohne eine Vor-Ort Beratung in der Offizin
  3. Beratung über verschreibungspflichtige Arzneimittel, OTC-Arzneimittel, Hilfsmittel und Kosmetika
  4. Apothekenübliche Dienstleistung
  5. In Zeiten von Corona insbesondere für Risikopatienten, Senioren und Menschen mit körperlicher Einschränkung hilfreich

Rechtliche Rahmenbedingungen der Telepharmazie

Bereits 2018 wurde das ursprüngliche geltende Verbot der Fernbehandlung durch Ärzte gelockert. Mit der Änderung der Berufsordnung für die in Deutschland tätige Ärzteschaft ist es seither erlaubt gewesen, Patienten über verschiedene Kommunikationsmedien beratend und behandelnd zur Seite zu stehen – dies jedoch „nur im Einzelfall“ und auch nur dann, wenn bereits ein persönlicher Erstkontakt zwischen behandelndem Arzt und Patienten stattgefunden hat. Bei derartigen ärztlichen Fernbehandlungen muss zudem gewährleistet sein, dass der Betreuung und Behandlung der Patienten in Sachen Sorgfalt nichts nachsteht. Dies betrifft vor allem die Befunderhebung. Weiterhin müssen die Patienten auch über die Besonderheiten der Fernbehandlung aufgeklärt werden. Diese Entwicklung betraf seither jedoch lediglich Berufsangehörige der Ärzteschaft. Im Zuge der Corona-Krise wurde nun auch anderen Heilberuflern wie Apothekern die Möglichkeit eingeräumt, pharmazeutische Dienstleistungen telemedial anzubieten. Gesetzlich geregelt ist Ganze in der Apothekenbetriebsordnung, genauer im Abschnitt zum Erwerb und der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten (§17 Absatz 2, Satz 7). Zwar sieht dieser Paragraf lediglich die telemediale Beratung und Betreuung von Patienten im Rahmen des Botendienstes vor, jedoch wird bundesweit bereits an weitere Einsatzbereiche der pharmazeutischen Fernbehandlung gedacht. Dies soll vor allem denjenigen Patienten dienen, die nicht persönlich in die Apotheke kommen können oder wollen. Ein Schritt in diese Richtung besteht im bereits geplanten flächendeckenden Ausbau der Telematikinfrastruktur, die eine schnelle digitale Datenübertragung innerhalb des Gesundheitswesens mit sich bringt.

Neue Aufgabenfelder für das pharmazeutische Personal

Die Telepharmazie eröffnet Apothekern und Apothekerinnen gleich mehrere neue Aufgabenfelder. Eine davon ist die Fernbehandlung per Videotelefonie. Das pharmazeutische Personal kann hierdurch Patienten und Patientinnen weiterhin Face-to-Face beraten, ohne dass diese dabei vor Ort in der Apotheke sein müssen. Wichtig ist es, dass sich das Personal hierfür hinreichend mit den gegenwärtigen technischen Möglichkeiten der Videotelefonie auskennt und die entsprechenden Geräte (Computer oder Laptop mit Internetzugang und interner oder externer Kamera) in der Offizin zur Verfügung stehen. Insbesondere die Kamera ist einer der zentralen Faktoren bei der pharmazeutischen Fernbehandlung, denn sie ermöglicht es, Patienten Face-to-Face zu begegnen. Erfahrungsgemäß lassen sich Menschen nämlich lieber beraten, wenn ihnen ein Gesicht gegenübersteht – und das hat Vorteile für beide Seiten. Zum einen können Apotheker und Apothekerinnen so mehr Sicherheit vermitteln, zum anderen fällt es Patienten dadurch leichter, dem Berater Vertrauen gegenüberzubringen. Diese beiden Aspekte Sicherheit und Vertrauen sind insbesondere bei heiklen Themen wichtig, denn nur durch die Face-to-Face Kommunikation kann die Reaktion des Gegenübers eingeschätzt werden.

Zur Kompetenzvermittlung eignen sich besonders in kleinem Maß ausgerichtete interne Schulungen, die dem Apothekenpersonal das Wichtigste vermitteln. Weiterhin empfehlen die Steuerberater für Apotheken eine Art schriftliche Gesprächsanleitung bzw. ein Muster, sodass hinsichtlich Formalia und gesetzlicher Rahmenbedingungen (Aufklärung der Patienten über Datenschutzrichtlinien o.ä.) Nichts vergessen wird.

Telepharmazeutische Beratung - welche Themen eignen sich zur Fernberatung für Patienten?

Besonders gut zur Beratung über Videochat eignen sich aus Sicht der Experten:

  1. Allgemeine Fragen zu Rezepten
  2. Fragen zur Arzneimittelsicherheit (AMTS)
  3. Medikationsanalysen
  4. Wechselwirkungschecks
  5. Medikationsmanagement
  6. Arzneimittel mit Bedarf zur Erklärung sowie spezielle Geräte (bspw. Inhalatoren, Insulinpens u.v.m.)
  7. Praktische Anwendung von Hilfsmitteln (bspw. Verbände, spezielle Pflaster, Mullbinden u.v.m)
  8. Selbstmedikation
  9. Inkontinenz
  10. Sonstige Angeboteüber rezeptfreie Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik- oder Pflegeprodukte u.v.m.

Konkrete Ausführung der Telepharmazie und Videotelefonie-Anbieter

Deutschlandweit gibt es bereits mehrere Videotelefonie Anbieter, die eine digitale Kommunikation ermöglichen. Zu den Gängigsten gehören neben Zoom, Skype und WhatsApp auch WebEx und Apple Facetime. Da diese Plattformen jedoch mehr oder minder Sicherheits- und Datenschutzlücken aufweisen, sollte in der Apotheke in jedem Fall ein Service genutzt werden, der die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berücksichtigt – denn der Austausch sensibler Gesundheitsdaten hat höchste Datenschutzpriorität. Bisher gibt es noch keinen speziell für den Heilberuf bzw. die Telepharmazie ausgelegten Anbieter für Videotelefonie, jedoch wird dies sicherlich im Rahmen der neuen Telematikinfrastruktur baldmöglichst kommen.

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