Im Apothekers Corner Webinar vergangene Woche gab Hubert Gernoth, Steuerberater mit Spezialisierung auf die Apothekenbranche aus Niederbayern, Apothekerinnen und Apothekern wertvolle Tipps, um Steuern zu sparen.

Dabei ging es neben dem richtigen Zeitpunkt zum Verkauf einer Apotheke um Steuertipps rund um Umbaukosten sowie den Vermögensaufbau mit einer Immobilien-GmbH. Weitere Tipps gab Gernoth Apothekerinhaberinnen und -inhabern in Bezug auf die Nettolohnoptimierung sowie steuerfreie Weihnachtsgeschenke.

Im heutigen Kurzartikel möchten wir Gernoths ersten Steuertipp zum richtigen Zeitpunkt des Apothekenverkaufs teilen!

Steuertipp: Apotheke zum richtigen Moment verkaufen

Angenommen ein Apotheker namens Anton erzielt aus seiner Apotheke einen laufenden Gewinn von 220.000€. Seine Ehefrau ist ebenfalls in der Apotheke angestellt und verdient in Teilzeit 30.000€. Im Jahr 2022 beschließt Apotheker Anton, seine Apotheke für 440.000€ zu verkaufen. Zuvor hatte er bereits eine Zweigapotheke verkauft und die Vergünstigungen des Einkommensteuergesetzes genutzt. In 2023 erhält er seine Rente in Höhe von 3.500€/ Monat. Insgesamt entsprechen das 42.000€/ Jahr, die zu 83% steuerpflichtig sind.

Sein Ziel ist es, eine möglichst geringe Steuerlast zu erzielen. Um das zu erreichen, hat er vier verschiedene Möglichkeiten.

Verkauf der Apotheke im Jahr 2022 zum 31.12.2022

Im Falle eines Verkaufs zum 31.12.2022 fällt eine Gesamtsteuerlast von 282.200€ an. Inkludiert sind ist Solidaritätszuschlag (exkl. Kirchensteuer).

Für das Jahr 2023 fällt dann eine Gesamtsteuer von 9.000€ für den Arbeitslohn der Ehefrau und die Rente von Apotheker Anton an.

Insgesamt beträgt die Steuer für 2022 und 2023 damit 291.000€.

Verkauf im Jahr 2023 zum 02.01.2023

Im Falle eines Verkaufs zum 02.01.2023 fällt eine Gesamtsteuer von 87.300€ (inkl. Solidaritätszuschlag, exkl. Kirchensteuer) an. Für 2023 fällt dann eine Steuerlast von 183.900€ für den Arbeitslohn der Ehefrau und die Rente von Apotheker Anton an. Insgesamt beträgt die Steuerlast für 2022 und 2023 dann 271.200€.

Hierdurch stellt sich ein Steuervorteil von 20.000€ im Vergleich zu Variante 1 ein.

Verkauf der Apotheke im Jahr 2023 zum 02.01.2022 plus weitere steuerliche Gestaltung

Bei Variante 3 wird die Apotheke ebenfalls wie bei Variante 2 zum 02.01.2022 verkauft. Somit ist die Steuerlast für 2022 dieselbe, sprich 87.300€. Hat Apotheker Anton zusätzliche Ausgaben in Höhe von insgesamt 100.000€ für Reparaturen und nutzt er den Investitionsabzugsbetrag für eine künftige PV-Anlage, verringert sich die Steuerlast für 2023 auf 84.900€. Damit beträgt die Gesamtsteuerlast für 2022 und 2023 172.200€.

Durch diese steuerliche Gestaltung stellt sich ein Steuervorteil von 119.000€ zu Variante 1 und ein Steuervorteil von 99.000€ zu Variante 2 ein.

Verkauf der Apotheke im Jahr 2023 zum 02.01.2022 plus weitere steuerliche Gestaltung

Auch in Variante 4 wird die Apotheke zum 02.01.2022 verkauft. Somit ist die Steuerlast für 2022 dieselbe, sprich 87.300€. Apotheker Anton hat, ebenso wie in Variante 3, jedoch zusätzliche Ausgaben. In diesem Fall jedoch in Höhe von 50.000€. Damit beträgt die Gesamtsteuer für 2023 113.00€. Damit beträgt die Gesamtsteuer für 2022 und 2023 200.300€.

Die steuerliche Gestaltung verschafft Apotheker Anton einen steuerlichen Vorteil von 90.900€ im Vergleich zu Variante 1 und einen steuerlichen Vorteil von 70.900€ im Vergleich zu Variante 2. Damit ist der Steuervorteil größer als die Reparaturkosten.

Welche Variante lohnt sich für mich als Apotheker/ Apothekerin nun am meisten?

Da es sich beim Verkauf einer Apotheke um außergewöhnliche bzw. einmalige Gewinne und Ausgaben handelt, empfiehlt Hubert Gernoth stets eine ganzheitliche Betrachtung der betrieblichen sowie wichtig: der privaten Situation vorzunehmen. Nur so kann eine steuerlich optimale Lösung gefunden und Geld gespart werden.

Sie interessieren sich für weitere Tipps, um Steuer zu sparen? Oder haben Interesse an einem unserer Webinare? Kontaktieren Sie uns gern oder melden Sie sich direkt für eines der bevorstehenden Events an!

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Steuerberatung für Apotheker

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