Aus aktuellem Anlass berichten wir im heutigen Artikel vom neuen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers Karl Lauterbach.
Hintergrund des geplanten Spargesetzes des BMG
Der neue Gesetzesentwurf Lauterbachs soll die prekäre Lage der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzieller Stabilität führen. Das sog. GKV-Finanzstabilisierungsgesetz oder kurz GKV-FinStG umfasst dabei unterschiedliche Maßnahmen, die allesamt die wirtschaftlichen Auswirkungen der nunmehr als 2 Jahre andauernden Corona-Pandemie mildern sollen. Laut Bundesregierung rechne man mit geringeren Zuwächsen bei den Beitragseinnahmen im Gesundheitsfonds, sodass die seit 2020 entstandene Finanzierungslücke ohne weiterführende Maßnahmen kaum zu schließen sei. Weiterhin stiegen jährlich die Ausgabenzuwächse, sodass der Bundeszuschuss im Jahr 2023 auf 16 Milliarden Euro entfalle – so das BMG. Lauterbach sagt weiterhin, die Pandemie habe die Bilanzen der Krankenkassen deutlich geprägt und stelle sie nach wie vor vor große finanzielle Herausforderungen. Um diesem Negativtrend entgegenzuwirken schlug das Ministerium für Gesundheit nun umfassende Sparmaßnahmen vor, die die gesamte Branche betreffen.
Einsparungen im Arzneimittelbereich – Erhöhung des Kassenabschlags
Der Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der GKV sieht unter anderem vor, den Apothekenabschlag für die Dauer von zwei Jahren auf 2€ zu erhöhen. Dieser liegt seit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) seit 2015 bei 1,77€. Das AMNOG hatte die Apotheker damals freudig gestimmt, musste fortan nicht mehr mit den Krankenkassen über den Zwangsrabatt verhandelt werden. Die Gefahr, so in etwa das Apothekenmagazin Apotheke ad-hoc, bestand jedoch seither, dass der Gesetzgeber in die Preisbildung eingreife und so eine Honorarkürzung erzwinge. Diese, vom BMG vorgeschlagene temporäre Erhöhung soll dem Bund rund 170 Millionen Euro einsparen, so die Theorie.
Überdies soll die Preisbindung über weitere 4 Jahre verlängert werden und für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen ein sog. Kombinationsabschlag von 15% auf den Erstattungsbetrag eingeführt werden.
Die gute Nachricht
Neben all den geplanten Einsparungen auf Kosten der Apotheken plant die Ampel-Koalition in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren den Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Arzneimitteln ab 2023 auf 7% zu senken.
Fazit zum Gesetzesentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes
Wie genau die Zukunft des Gesundheitswesens und genauer, die der Apotheken aussehen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist nur eines, für die Apotheken und ihre Steuerberater wird es nicht einfach werden.