Im heutigen Beitrag beantworten die Steuerberater für Apotheken sämtliche Fragen rund um das zum 01. September 2022 eingeführten E-Rezept.

Was ist das E-Rezept?

Beim E-Rezept handelt es sich um das elektronische Rezept, das seit dem 01. September das Rezept in Papierform ersetzen soll. Stellt ein Arzt also künftig eine Verordnung für ein apothekenpflichtiges Arzneimittel aus, erhält der Patient kein rosafarbenes Papier Rezept mehr, sondern das digitale E-Rezept, welches über einen Rezeptcode verfügt, mithilfe dessen die Versicherten ihre Rezepte dann in der Apotheke einlösen können.

Was ist ein Rezeptcode?

Jedes E-Rezept muss über einen individuellen Rezeptcode verfügen. Dieser Code berechtigt den Rezeptinhaber dazu, die Verordnung beim Apotheker/ der Apothekerin der Wahl einzulösen. Dieser Rezeptcode ähnelt dabei einem QR-Code. Er enthält die Zugangsdaten zum E-Rezept, die wiederum nur berechtigte Personen nutzen können und dürfen.

Ab wann ist das E-Rezept verfügbar?

Das E-Rezept wurde bereits zum 01. September 2022 eingeführt. Seither müssen alle Apotheken bundesweit E-Rezepte annehmen. Auf Seiten der Praxen und Krankenhäusern starteten gleichzeitig Pilotphasen.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Der behandelnde Arzt/ Zahnarzt stellt dem Patienten ein E-Rezept aus, welches im E-Rezept Speicher in der Telematikinfrastruktur abgelegt wird. Parallel erhält der Patient einen Rezeptcode, mit dem er das E-Rezept später in der Apotheke einlösen kann. Löst der Patient seinen Rezeptcode in der Apotheke ein, erhält die Apotheke Zugriff auf die Dispensierinformationen des jeweiligen Rezepts im E-Rezept Speicher. Der Apotheker/ die Apothekerin gibt die verschriebene Arznei an den Patienten aus und übermittelt die Abrechnung an das Abrechnungszentrum. Dieses rechnet das eingelöste E-Rezept wiederum direkt mit den Krankenkassen ab.

Wie kann das E-Rezept in der Apotheke eingelöst werden?

Zur Einlösung eines elektronischen Rezepts gibt es im Grunde genommen keine Voraussetzungen. An einfachsten gestaltet sich der Prozess des Einlösens, in dem die jeweilige Arztpraxis einen Ausdruck mit Rezeptcode erstellt. Dieser Ausdruck kann dann in der Vor-Ort Apotheke vorgezeigt werden. Im Idealfall wird das E-Rezept jedoch rein elektronisch eingelöst, so bspw. indem der Patient das E-Rezept an seine Apotheke der Wahl übermittelt. Ebenso kann das E-Rezept über die E-Rezept-App elektronisch eingelöst werden. Diese gibt es bereits seit Juli 2021 sowohl im Google Play als auch im Apple App Store. Für 2023 ist außerdem geplant, dass die E-Rezepte mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte, kurz eGK, eingelöst werden können.

Wie erhalten Patienten ein E-Rezept?

Der Arzt stellt nach seiner Diagnose über sein Praxisverwaltungssystem ein elektronisches Rezept aus, das er mit seiner persönlichen elektronischen Signatur versieht. Nur wenn das E-Rezept diese sog. qualifizierte elektronische Signatur besitzt, wird an den E-Rezept Speicher übermittelt. Dort liegt es dann für die Apothekerinnen und Apotheker bereit. Der Patient erhält in der Regel lediglich einen Rezeptcode, nicht aber das E-Rezept. Auf Wunsch können Versicherte aber auch das E-Rezept mit QR-Code als Ausdruck verlangen.

Welche Daten sind auf dem E-Rezept-Ausdruck enthalten?

  • Name, Geburtsdatum des Versicherten
  • Anschrift des behandelnden Arztes sowie Ausstellungsdatum
  • Angaben zur verordneten Arzneit sowie ggf. Rezeptur

Im Unterschied zum Rezept in Papierform besitzt der Ausdruck also keine Original Unterschrift des Arztes und ebenso kein Nachweis der ärztlichen Verordnung. Überdies stellt der Ausdruck kein geldwertes Dokument dar. Die elektronisch signierten Computerdateien sowie der Nachweis der ärztlichen Verordnung und die geldwerten Dateien befinden sich jedoch auf dem elektronischen Rezept, welches an den E-Rezept Speicher der Telematikinfrastruktur übermittelt wird. Somit fehlt es an keinerlei Informationen.

Werden sofort alle Rezepte digital?

Nein, im ersten Schritt werden lediglich Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt. Geplant ist, dass das E-Rezept dann stufenweise ausgebaut wird – als nächstes folgen sollen bspw. Rezepte für Betäubungsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen sowie T-Rezepte.

Bleibt die freie Apothekenwahl für Versicherte erhalten?

Ja, das Recht auf freie Apothekenwahl bleibt von der Einführung des E-Rezepts unberührt.

Wie viele Praxen nutzen das E-Rezept bereits?

Da die gematik hierzu leider noch keine Angaben macht, lässt sich diese Frage nur schwer beantworten. Überdies bilder sich derzeit bundesweit viele Cluster, in denen das E-Rezept vorbereitet und teilweise bereits eingesetzt wird. Bekannt ist jedoch, dass seit Jahresbeginn bereits über 10.000 E-Rezepte eingelöst wurden.

Wie hoch ist die Fehlerquote beim E-Rezept?

Bisher wurde kein E-Rezept von den Krankenkassen retaxiert. Diese niedrige Fehlerquote hängt damit zusammen, dass E-Rezepte, bevor sie die Praxis verlassen und an den E-Rezept Speicher der Telematikinfrastruktur übermittelt werden, automatisch auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden. Das ist einer der großen Vorteile des elektronischen Rezepts im Vergleich zum Papierrezept. Überdies verlässt das Rezept nur dann die Praxis, wenn die qualifizierte elektronische Signatur des Arztes vorhanden ist.

In welchen Sprachen wir die E-Rezept-App verfügbar sein?

Die E-Rezept App ist derzeit auf Deutsch, Englisch und Türkisch verfügbar. Weitere Sprachversionen werden jedoch zeitnah folgen.

Ist in der E-Rezept-App ein Wechselwirkungscheck integriert?

Nein, die App beinhaltet diese Funktion nicht. Grund dafür ist, dass hierfür ein Überblick über die gesamte Medikation des Versicherten benötigt wird – da die App jedoch nur aktuelle E-Rezepte verwaltet, ist dieser Überblick nicht gegeben. In sämtlichen Angelegenheiten rund um Wechselwirkungen müssen sich Patienten also nach wie vor an ihre Apothekerin/ ihren Apotheker der Wahl wenden.

Was ist eine NFC-fähige Gesundheitskarte und woran erkennen Versicherte, dass sie eine haben?

Eine NFC-fähige (=Near Field Communication) Gesundheitskarte ist eine Gesundheitskarte, die über eine drahtlose Übertragungstechnik verfügt. D.h. Informationen können kontaktlose zwischen Geräten ausgetauscht und übertragen werden. Grundsätzlich müssen bereits seit 2019 alle Krankenkassen Gesundheitskarten mit NFC-Chips ausgeben. Ob eine Gesundheitskarte diese Funktion wirklich besitzt, lässt sich am kleinen „kontaktlos“-Logo am oberen Rand erkennen.

Wie können Versicherte eine NFC-fähige Gesundheitskarte erhalten?

Um eine derartige Gesundheitskarte zu erhalten, müssen Versicherte ihre jeweilige Krankenkasse kontaktieren. Die Karte kann dort kostenfrei erfragt werden.

Wie wird verhindert, dass E-Rezepte gefälscht werden?

Damit ein E-Rezept die Praxis verlassen und im E-Rezept Speicher der Telematikinfrastruktur abgelegt werden kann, muss es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des ausstellenden Arztes ausgestattet sein. Diese elektronische Signatur entspricht der bisherigen Unterschrift auf den Papierrezepten. Der Vorteil der eSignatur ist, dass diese praktisch nicht gefälscht werden kann. Überdies kann die einlösende Apotheke anhand der eSignatur feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat, und ob der Inhalt des Rezepts ggf. unbefugt verändert wurde.

Wie wird verhindert, dass E-Rezepte mehrfach eingelöst werden?

Ob ein E-Rezept bereits eingelöst wurde oder nicht, wird in der Telematikinfrastruktur zentral gespeichert. Sobald eine Apotheke also ein E-Rezept eingelöst und die entsprechenden Arzneimittel ausgegeben hat, ändert sich sein Status – eine zweite Einlösung ist nicht mehr möglich. Ebenso kann das Rezept nur einmalig abgerechnet werden.

 

Sie haben weitere Fragen zum E-Rezept? Kontaktieren Sie uns gerne!

 

Steuerberatung für Apotheker

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