Wie wir bereits in unserem ersten Artikel des Steuerberater für Apotheken Specials angekündigt haben, startet das E-Rezept am 01. September bundesweit. Vorerst betrifft dies jedoch nur die Apotheken, für Arztpraxen sollten zeitgleich Pilotphasen an den Start gehen. Diesem Plan machte jüngst jedoch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) einen Strich durch die Rechnung, sei in Sachen Datenschutz noch nicht alles endgültig geklärt, so die KV. Gleichzeitig herrsche noch große Skepsis auf Seiten der Ärzte. Damit die Einführung des E-Rezepts jedoch erfolgreich wird, ist es an allen Beteiligten des Gesundheitswesens, an einem Strang zu ziehen. Doch woher rührt die angesprochene Skepsis? Soll das E-Rezept doch zahlreiche Vorteile sowohl für Ärzte und Apotheker als auch für Patienten mit sich bringen?
Dieser Frage gehen wir im heutigen Fachbeitrag näher auf den Grund, in dem wir die Vor- und Nachteile des E-Rezepts für Ärzte und Apotheker aufdecken.
Das sind die Vorteile für Apothekerinnen und Apotheker
Vereinfachung von Abläufen: Nicht nur beschleunigt und automatisiert das E-Rezept administrative Prozesse, vielmehr ermöglicht es durch den Zugang zu den Rezeptinformationen in der Telematikinfrastruktur eine deutliche Aufwandsverminderung in der Apotheke. Eine händische Eingabe der Rezepte sowie die Prüfung der Angaben des jeweiligen Arztes sind mit dem E-Rezept nicht mehr notwendig. Ebenso können Rezepte fortan „aus der Ferne“, also von überall und jederzeit auf digitalem Weg eingelöst werden.
Verbesserung der Kundenbindung: Um Rezepte einzulösen, können Patienten ganz einfach über die E-Rezept-App mit der Apotheke ihrer Wahl in Kontakt treten. So kann sich eine Patientin bspw. bereits vor ihrem Besuch in der Apotheke informieren, ob das gewünschte Medikament vorrätig ist oder, falls nicht, wann es abholbereit ist.
Maximierung der Zeit für die pharmazeutische Beratung der Patienten: Da ein E-Rezept in der Arztpraxis unmittelbar und automatisch auf Formfehler geprüft wird, verlässt es die Praxis nur dann, wenn es einwandfrei ist. Dies führt dazu, dass Arbeitsschritte in der Apotheke entfallen. Ebenso wird die Bestellung eines Medikaments direkt im Warenwirtschaftssystem abgewickelt. Durch diese Automatisierung von Abläufen werden nicht nur Kosten, sondern vielmehr auch Zeit eingespart. Zeit, die die Apothekerinnen und Apotheker künftig für die Beratung ihrer Kunden nutzen können.
Niedrigere Fehlerquote und Retaxierungen: Das E-Rezept vereinfacht jedoch nicht nur Abläufe und Prozesse, vielmehr verhindert es auch Fehler bspw. beim Scannen von OCR-Erkennungen und folgenden Nachbearbeitungen. Denn über den Rezeptcode des E-Rezepts erhalten die Apothekerinnen und Apotheker einen direkten Zugriff auf die elektronisch signierte Verordnung des jeweiligen Arztes. Und je weniger Fehler beim Scannen der Rezepte, desto weniger Fehler bei der Abgabe der Arzneimittel, desto weniger Retaxationen.
Das sind die Vorteile für Ärztinnen und Ärzte
Effizientere Abläufe: Ebenso wie für Apothekerinnen und Apotheker macht die Einführung des E-Rezepts auch die tägliche Arbeit der Ärztinnen und Ärzte einfacher, ermöglicht es die digitale Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten. Über wenige Klicks im Praxisverwaltungssystem können so Rezepte digital erstellt und an den Patienten übermittelt werden. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr notwendig, kommt die digitale Signatur zum Einsatz.
Erleichterung für Folgerezepte: Folgerezepte können mit dem E-Rezept künftig innerhalb eines Quartales elektronisch übermittelt und über die E-Rezept-App den Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt werden. Damit müssen Patienten nicht mehr in die Praxis kommen, um Folgerezepte abzuholen.
Lückenlose Dokumentation: Das E-Rezept bietet gemeinsam mit dem E-Medikationsplan die ideale Voraussetzung für eine bestmögliche Versorgung, sorgen sie für eine lückenlose Dokumentation der Medikation. Sämtliche Informationen können nämlich an die elektronische Patientenakte übermittelt werden.
Verbesserung der Arzneimittelsicherheit: Wie bereits im obigen Abschnitt erläutert, verlässt das E-Rezept erst dann die Arztpraxis, wenn es keine Fehler aufweist. Ebenso werden die Informationen zu Medikation und Einnahme direkt bei der Verschreibung elektronisch erfasst. Diese Daten bilden die Grundlage für neue digitale Anwendungen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit.
Meilenstein in Richtung Telemedizin: Die Einführung des E-Rezepts legt den Grundstein für neue Formen der Versorgung wie die Telemedizin, die zwar bereits teilweise in der Praxis zur Anwendung kommt, jedoch noch deutliches Potenzial nach oben besitzt. So kann ein behandelnder Arzt im Anschluss an eine Videosprechstunde bspw. das elektronische Rezept kontaktlos an seinen Patienten übermitteln.
Knackpunkt Datenschutz
Wie bereits zu Beginn unseres Fachbeitrags berichtet, zeigen sich einige Beteiligte des Gesundheitswesens skeptisch gegenüber der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts. So auch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), deren Hauptargument potenzieller QR-Code Missbrauch ist. Die KVSH befürchtet, Arztpraxen würden künftig in Haftung genommen, sollte ein E-Rezept QR-Code missbraucht werden. Ursprünglich war geplant, dass die E-Rezepte mitsamt QR-Code aus dem Praxisverwaltungssystem über die Telematikinfrastruktur an den Fachdienst der Gematik übergeben werden. Die Patienten erhalten in der Folge einen QR-Code, der als Schlüssel dienen sollte. Mithilfe dieses QR-Codes hätten dann die Apotheken das vollständige E-Rezept abrufen und einlösen können. Laut der Datenschutzbehörde sei dieses Vorgehen jedoch nicht gestattet, sei es gleichzusetzen mit der Übermittlung von Gesundheitsdaten. Wie nun bekannt wurde, können Ärztinnen und Ärzte in der digitalen Welt auch für Fehlverhalten oder Missbrauch von QR-Codes durch Dritte in Haftung genommen werden. Interessant ist, dass eben jenes Vorgehen bereits Teil der Praxis in Schleswig-Holstein war. E-Rezepte wurden dort per Mail an Patienten verschickt. Diese Funktion musste nun deaktiviert werden. Was das für die Ärztinnen und Ärzte nun konkret heißt? Auf alternative Wege der Übermittlung setzen, die mehr Datensicherheit aufweisen und abwarten, wohin sich die politischen Rahmenbedingungen entwickeln.
Trotz der Skepsis zeigen sich die Zahnarztpraxen vielerorts zuversichtlich. So halten bspw. die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfale-Lippe an ihren Plänen für die Einführung des E-Rezepts am 01. September fest. Denn es gebe nach wie vor die E-Rezept-App der Gematik und den Ausdruck des E-Rezepts, die sichere Übertragungswege darstellen, so die KZBV. Ebenso kann auch die elektronische Gesundheitskarte als weitere digitale Variante zur Einlösung in der Apotheke dienen.