Im heutigen Spezialbeitrag informieren wir von Steuerberater für Apotheken, Apothekerinnen und Apotheker über die Möglichkeiten, mithilfe einer Holding-GmbH Steuern zu sparen. Wir verraten nicht nur, welche Gestaltungsmöglichkeiten sich eröffnen, sondern klären auch über die Anforderungen auf, die an das Steuern sparen geknüpft sind!

Ausgangssituation: Apotheker Dieter und seine Holding-GmbH

Apotheker Dieter baut, um steuerliche Vorteile zwischen seinen einzelnen Gesellschaften zu nutzen, eine Holding-GmbH auf. Sein Ziel ist es, eine niedrige Besteuerung von 1,54% anwenden zu können – d.h. Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag zu umgehen. Somit würde Apotheker Dieter nicht die vollen 30% an Steuern leisten müssen.

Damit diese Rechnung aufgeht, müssen jedoch drei Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Nur Gewinne aus Aktienverkäufen dürfen mit 1,54% besteuert werden.

b) Eine GmbH muss nur 5% der Gewinne aus Aktienverkäufen versteuern.

c) Der Gewinnanteil von 5% wird mit dem Steuersatz der GmbH versteuert.

Das nachfolgende Rechenbeispiel soll die konkrete Sachlage verdeutlichen:

GmbH Gewinne aus Aktienverkäufen: 50.000€

5% der GmbH Gewinne unterliegen der Besteuerung: 50.000€ x 5% = 2.500€

Gewinnanteil wird mit dem Steuersatz der GmbH versteuert: 2.500€ % 30,825% = 770,625€

--> Damit zahlt die GmbH von Apotheker Dieter auf den Gewinn von 50.000€ aus Aktienverkäufen 770,625€, was 1.54% entspricht.

Würde Apotheker Dieter dagegen keine GmbH besitzen und als Privatperson Aktienverkäufe tätigen, würde die Steuerlast deutlich höher ausfallen, wenngleich hier ein Freibetrag von 801€ gewährt wird:

Gewinne aus Aktienverkäufen: 50.000€

Abzüglich Freibetrag: 50.000€ - 801€ = 49.199€

Gewinn wird mit dem Steuersatz von 26,38% versteuert: 49.199€ x 26,38% = 11.502,72€

--> Damit zahlt Apotheker Dieter auf seinen Gewinn von 50.000€ aus Aktienverkäufen 11.502,72€ Steuern.

Der erhöhte Steuersatz von 26,38% für Privatpersonen setzt sich dabei aus Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer zusammen.

Struktur der Holding-GmbH

Apotheker Dieters Holding-GmbH:

(1) GmbH 1

(2) GmbH 2

(3) GmbH 3

(4) GmbH 4

Wie die Darstellung zeigt, setzt sich die Holding-GmbH von Apotheker Dieter aus 4 Gesellschaften zusammen. Im Regelfall würden die Gewinne aus den GmbHs mit ca. 30% versteuert werden. Schütten die einzelnen GmbHs ihre Gewinne jedoch an die Holding aus, werde diese, wie im obigen Abschnitt bereits gezeigt, lediglich mit 1,54% besteuert. Das ist ein win-win Prinzip, denn im Gegenzug kann die Holding ihren GmbHs Kapital zur Verfügung stellen. Ebenso muss der Verkauf der Anteile einer GmbH nur mit 1,54% besteuert werden.

Fazit: Wann lohnt sich eine Holding-GmbH für Apothekerinnen und Apotheker?

So weit so gut. Doch Sie mögen sich nun vielleicht fragen, wo hier der Haken liegt. Wir verraten es Ihnen: Wenngleich die Holding-GmbH (die im Kern eine sog. vermögensverwaltende GmbH darstellt), steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet und durch ihre Haftungsbeschränkung das private Vermögen des Inhabers schützt, fallen für ihre Unterhaltung zusätzliche Aufgaben an. So muss bspw. jährlich ein Jahresabschluss sowie eine Steuererklärung erstellt werden – und zwar vom Steuerberater. Und hierfür fallen Kosten an. Überdies kommen nur die Gewinne aus Aktienverkäufen für die 1,54% Besteuerung in Frage – alle anderen Gewinne nicht. Ebenso müssen Ausschüttungen der GmbH Gewinne an den/ die Gesellschafter mit 25% versteuert werden – d.h. die 1,54% Besteuerung erfolgt nur dann, wenn die Gewinne in der Holding verbleiben. Sobald diese die Holding verlassen, wird mit dem regulären Steuersatz besteuert.

Schlussendlich raten wir unseren Apothekerinnen und Apothekern, dann die Gründung einer Holding-GmbH in Betracht zu ziehen, wenn

1. bereits relevantes Vermögen (also mind. 100.000€) vorliegt.

2. das Geld möglichst lange in der GmbH verbleiben soll.

Wenn Sie nun wissen möchten, wie Sie dieses Modell konkret bei sich umsetzen können, melden Sie sich gerne zu unserem nächsten Webinar „Holding-GmbH“ an!

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