Wie aus einer aktuellen Ausgabe der DAZ hervorgeht, scheint sich das Jahr 2020 zusehends zum Schicksalsjahr für Apotheken zu entpuppen. Tausende von Apotheken sehen sich existenziell bedroht, wissen nicht wie es weiter gehen soll. Und verantwortlich sind hierfür gleich zwei Faktoren, die nicht nur unvorhersehbar, sondern auch ohne eigenes vorwerfbares Verhalten über die Apothekenbranche hereinbricht: die seit März anhaltende die Corona-Pandemie und die Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP.

In diesem Fachartikel informieren die Steuerberater für Apotheken deshalb über konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Sicherung der Liquidität und erklären Apothekern und Apothekerinnen, was es in Sachen Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer zu beachten gibt.

Wie Covid-19 und die AvP Insolvenz die Apothekenbranche belastet

Covid-19: Die Corona-Pandemie hält die Welt seit März fest im Griff. Denn auch wenn derzeit mit Hochdruck an verschiedensten Fronten an einem Impfstoff gearbeitet wird, so ist ein Ausweg aus der Krise längst nicht in Sicht. Insbesondere was die wirtschaftliche Lage betrifft, sind viele Betriebe existenziell bedroht – Apotheken eingeschlossen. Nicht nur Lieferengpässe, sondern auch drastische Umsatzeinbußen zu Beginn der Pandemie leisten haben hierzu ihren Beitrag geleistet.

AvP: Und zu allem Übel kommt zur Corona Krise noch die jüngst bekannt gewordene Pleite des Apothekenrechenzentrums hinzu. Seit der Insolvenz des AvP in Düsseldorf sind Gelder in Millionenhöhe eingefroren. Der Dienstleister wickelte die Abrechnungen von knapp jeder sechsten Apotheke deutschlandweit mit den Krankenkassen ab. Um die 3.000 Apotheken sowie andere Leistungserbringer warten seither auf die Auszahlung ihrer GKV-Umsätze – eine baldige Lösung ist nicht in Sicht. Die Folge: Liquiditätsengpässe und die Bedrohung zahlreicher Existenzen. Langfristig könnte sich das auch Versorgungslücken und massiven Arbeitsplatzverlust mit sich bringen, wie der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein ganz richtig bemerkt.

Maßnahmen zum Erhalt der Liquidität und Liquiditätsplanung

Um einen deutlich positiveren Ton anzuschlagen, möchten wir im Folgenden mehrere Maßnahmen zum Erhalt bzw. der Sicherung der Apotheken Liquidität vorstellen.

  1. Stabilisierung der laufenden Einzahlungen durch a) Senken der Kundenrabatte oder b) Preiserhöhungen im OTC - und Freiwahl-Segment
  2. Nachverhandeln der Einkaufskonditionen mit dem Großhandel
  3. Kritische Überprüfung aller Ausgaben
  4. Reduzierungen der Personalkosten kann ebenfalls der Liquiditätssicherung dienen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn Demotivation und die Abwanderung guter Arbeitskräfte zehren schnell den Einspareffekt auf.
  5. Prüfung der Investitionen: welche Neuanschaffung kann verschoben werden, bis sich die Liquiditätssituation wieder gebessert hat? Welche Neuanschaffung kann gänzlich gestrichen werden?
  6. Im Falle einer hohen Kreditlast ist zu überprüfen, ob eine Umschuldung auf längere Laufzeiten eine Reduzierung der laufenden Tilgungszahlungen ermöglichen kann.

Finanzielle Unterstützung und Liquiditätssicherung durch Ersatzkassen

Zur Überbrückung und zum Schutz der Betroffenen haben sich fünf Ersatzkassen, darunter BARMER, DAK, KKH und hkk, dazu entschlossen, ihre finanzielle Hilfe anzubieten. Hierfür wurde eine Vereinbarung geschlossen, die eine Abschlagszahlung für den Monat September an die neuen Dienstleister beinhaltet. Außerdem können ehemalige Kunden der AvP Leistungen aus den Monaten August und September noch bis Endes Jahres, also zum 31.12.2020 abrechnen, ohne eine Rechnungskürzung befürchten zu müssen.

Tipps für Betroffene der AvP-Insolvenz in Sachen Umsatzsteuervoranmeldung sowie Einkommensteuer und Gewerbesteuer

Umsatzsteuer

Das Sozialgesetzbuch (SGB V) schreibt vor, dass für die von Apotheken gelieferte Arzneimittel die Krankenkasse als umsatzsteuerlicher Leistungsempfänger anzusehen ist. Hierfür müssen Apothekenbetriebe monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung leisten. Das bedeutet, die für die im August ausgeführten Umsätze aus Arzneimittellieferungen müssen mit Ablauf des Voranmeldezeitraums August angemeldet und entrichtet werden. Dies stellt sich für die von der AvP betroffenen Apotheker nun als problematisch dar, da das Düsseldorfer Rechenzentrum normalerweise für die Erteilung der zur Umsatzsteuervoranmeldung notwendigen Informationen zuständig ist. Da für den Monat August bisher jedoch keine derartigen Informationen nach außen kommuniziert wurden, müssen die betroffenen Apotheker die Daten auf anderem Wege ermitteln. Dies kann entweder über die Rezept-Statistik der ApoFAKT oder über das jeweilige Warenwirtschaftssystem der Apotheke geschehen.

Achtung: Mithilfe dieser beiden Methoden lässt sich keine hundertprozentige Aussage über die GKV Umsätze machen! Gegebenenfalls muss zu einem späteren Zeitpunkt eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden. Und auch wenn diverse Medienformate eine Fristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung befürworten, so ist das aus Sicht uns als Experten nicht zielführend – das würde das Ganze nur hinausschieben und das eigentliche Problem keineswegs lösen.

Einkommensteuer und Gewerbesteuer

In den kommenden beiden Monaten werden außerdem die nächste Gewerbesteuervorauszahlung (15.11) und die nächste Einkommensteuervorauszahlung (10.12) fällig. Fraglich ist dabei, inwiefern der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom 15. September hierauf Einfluss nehmen wird und ob eine Herabsetzung der fälligen Beträge zu erwarten ist. Pauschale Aussagen lassen sich hierfür nicht treffen. Ebenso wenig lässt sich pauschalisieren, wie hoch die Teilwertabschreibungen sein werden. Anzunehmen ist jedoch, dass, sofern es sich um Massenforderungen handelt, eine Abschreibung der auf die üblichen Insolvenzquoten von 3-5% vorgenommen wird. Empfehlenswert ist es in jedem Fall für alle von der AvP Insolvenz betroffenen Apotheker und Apothekerinnen ihre offenen Forderungen gegenüber dem Rechenzentrum zu äußern.

 

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