Gute Nachrichten für Apotheken, die von der Insolvenz des Apothekenrechenzentrums AvP im letzten Jahr betroffen sind. Fünf Ersatzkassen wollen diese Apotheken schnell und unbürokratisch vor finanziellen Schwierigkeiten bewahren.
Die AvP-Insolvenz
Das Apothekenrechenzentrum AvP hat Mitte September 2020 Insolvenz angemeldet. Davon sind in Deutschland rund 3.000 Apotheken betroffen, die mit finanziellen Verlusten kämpfen müssen. Der Dienstleister AvP hatte die Abrechnungen von circa jeder sechsten Apotheke in Deutschland mit den Krankenkassen abgewickelt. Das Apothekenrechenzentrum reichte die Rezepte gebündelt bei den Kassen ein und leitete die Zahlungen anschließend an die Apotheken weiter.
Die Vereinbarung
Bei den fünf Ersatzkassen, die Hilfe leisten wollen, handelt es sich um BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK). Sie alle haben mit dem Apotheker Verband (DAV) eine Vereinbarung abgeschlossen. Die fünft genannten Ersatzkassen versichern in Deutschland insgesamt etwa rund 17,4 Millionen Menschen.
Inhalt
Bestandteil der Vereinbarung ist eine Abschlagszahlung für den September des Jahres 2020 an die neuen Dienstleister der Apotheken. Zusätzlich konnten die vormaligen Kunden der des Apothekenrechenzentrums bis Ende des Jahres 2020 Leistungen aus den Monaten August und September abrechnen, ohne Rechnungskürzungen befürchten zu müssen. Die Kassen haben außerdem zugesagt, unabhängig von der Vereinbarung frühestens ab Anfang diesen Jahres Rechnungsbeanstandungen mit den von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken zu verrechnen. Die fünf Ersatzkassen und der DAV wollen mit diesen vereinbarten Maßnahmen möglichst viele Apotheken, die aufgrund der Insolvenz des Rechenzentrums finanzielle Engpässe haben oder befürchten, unbürokratisch unterstützen.