Selten wurde so viel über das Impfen gesprochen wie in der aktuellen Zeit. Die Corona-Impfung ist in aller Munde und damit auch die Frage – wer darf impfen? Bisher darf lediglich in Impfzentren und Arztpraxen geimpft werden. Apotheken haben keine Berechtigung. Die Frage nach Impfungen in Apotheken ist generell keine neue.

Modellprojekt Grippeimpfung

Jeden Herbst beginnt die Zeit des Grippeschutzes. Im letzten Jahr konnten sich Erwachsene erstmals in einigen Bundesländern in Apotheken gegen die Grippe impfen lassen. Die Voraussetzung hierfür hatte das Masernschutzgesetz geschaffen, welches im März 2020 in Kraft getreten war. Die Modellprojekte zur Grippeschutzimpfung in Apotheken wurden jedoch nicht von allen Bundesländern unterstützt. So haben sich bisher vor allem Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und der Apothekenverband Nordrhein ihre Zustimmung zu Modellprojekten gezeigt und diese teilweise auch gestartet. Dabei ist die Idee eines impfenden Apothekers keinesfalls neu. Laut dem Weltapothekerverband FIP dürfen derzeit bereits in 36 Ländern Apotheker impfen, darunter USA, Kanada, Australien, Argentinien, Brasilien und Indonesien.

Gründe für die Impfung in Apotheken

Mit den Impfungen in Apotheken und dem dadurch entstehenden niedrigschwelligen Zugang zu Impfungen, soll die Durchimpfungsrate der Bevölkerung erhöht werden. Die Impfungen in der Apotheke sollen dabei keinesfalls eine Konkurrenz für die Ärzte darstellen. Es geht vielmehr um eine Ergänzung des Impfangebots der Ärzteschaft und eine Unterstützung bei der Vorbeugung von Influenza-Infektionen. Besonders für Menschen ab 60 Jahren und Patienten mit chronischen Grunderkrankungen, wird eine Grippeimpfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Hier könnten Apotheken einen wichtigen Beitrag leisten und für eine höhere Impfrate in der Risikogruppe sorgen.

Voraussetzungen

Die Bundesapothekenkammer (BAK) hat eine Leitlinie zur Schutzimpfung in Apotheken herausgegeben. Sie soll eine wissenschaftliche Grundlage bei Verträgen über Pilotprojekte darstellen. Um Impfen zu dürfen, müssen die Apotheker und Apothekerinnen zudem eine Schulung absolvieren. Die Inhalte der Schulung werden ebenfalls von der BAK vorgegeben. Eine weitere Voraussetzung sind geeignete Räumlichkeiten der Apotheker, in denen die Impfungen durchgeführt werden können.

Gegenstimmen

Nicht überall ist man begeistert von der Idee, in Apotheken Impfungen anzubieten. Vertreter der Ärzteschaft und vor allem Hausärzte sehen beispielsweise das Impfen als rein medizinische, also heilkundliche, Tätigkeit an. Auch von Apothekerseite gibt es an vielen Stellen Zurückhaltung, wohl auch, da man sich die Sympathie der Mediziner nicht verscherzen will. Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände konnte die Ärzte jedoch besänftigen. Impfen sei weiterhin eine „ganz zentrale ärztliche Leistung“ und nur bei übergeordneten Gründen, wie beispielsweise einer notwendigen Massenimpfung gegen Grippe- oder Covid-19-Infektionen, sollten Apotheker ebenfalls impfen dürfen.

Abrechnung

Die Modellprojekte zur Impfung in Apotheken laufen über die jeweiligen Landesapothekerverbände. Somit gibt es auch keine einheitliche Bundesweite Abrechnung. Bisher haben die Apotheker laut Vertrag jedoch sowohl im Saarland als innerhalb des Apothekerverbandes Nordrhein 12,61 Euro pro Impfung erhalten. Hinzu kommt noch der Preis für den Impfstoff mit einem Zuschlag von 1 Euro pro Dosis.

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