Die Bundesregierung hat eine klare Priorisierung bei der Impfung gegen das Corona-Virus festgelegt. Apotheker gehören in die 3. Gruppe – werden momentan also noch nicht geimpft, obwohl sie täglich Kontakt mit kranken Kunden haben. Ist die Priorisierung bei der Impfreihenfolge für Apotheker gerechtfertigt?

Die verschiedenen Gruppen

Gruppe 1

Die höchste Priorität haben unter anderem Personen über 80 Jahren, Menschen in Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und Rettungsdiensten und Personen, die regelmäßig Impfungen gegen Corona durchführen.

Gruppe 2

Ebenfalls hohe Priorität haben unter anderem Personen über 70 Jahren, Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen wie Trisomie 21 oder Demenz, Ärzte, Pflegepersonal oder Personen der Kinderbetreuung.

Gruppe 3

In der dritten Gruppe befinden sich unter anderem medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Personen im Lebensmitteleinzelhandel oder auch das Apothekenpersonal.

Das spricht für eine höhere Priorisierung der Apotheker

Die Einteilung des Apothekenpersonals in die dritte Prioritäts-Gruppe hatte an manchen Stellen für Unmut und Unverständnis gesorgt. Das Personal einer Apotheke hat täglich mit Kunden zu tun, die krank sind, husten und somit potenzielle Überträger des Virus darstellen. Sie sind damit einer höheren Gefahr ausgesetzt sich anzustecken, als viele andere.

Andere Berufsgruppen mit höherem Ansteckungsrisiko wie Ärzte und Pflegepersonal durften sich bereits impfen, da sie zur ersten oder zweiten Prioritäts-Gruppe gehören. Selbst Juristen hatten teilweise bereits die Möglichkeit sich zu impfen, wenn sie Betreuungsarbeit leisten, obwohl sie stattdessen auch mit negativen Schnelltests arbeiten könnten.

Das spricht gegen eine höhere Priorisierung der Apotheker

Allerdings lässt sich durchaus für die von der Bundesregierung festgelegte Priorisierung des Apothekenpersonals argumentieren. Im Gegensatz zu Angestellten in anderen Gesundheitsberufen, können Mitarbeiter in der Apotheke große Distanz zu ihren Kunden wahren. Sie müssen weder Mund noch Nase einer Person kontrollieren oder in sonstiger Weise Körperkontakt aufnehmen. Auch ist die Kontaktzeit zwischen Apothekenmitarbeiter und Kunde meist relativ kurz. Während der Kunde sich in der Apotheke befindet, kann und sollte konsequent eine Maske getragen werden. So wird das Ansteckungsrisiko minimiert.

Andere Priorisierung für testendes Apothekenpersonal

Apotheker haben jedoch eine Möglichkeit, in die Prioritätsgruppe 2 zu gelangen. Sofern das Apothekenpersonal Corona-Schnelltests durchführt, fällt es in die zweite Prio-Gruppe und ist damit bereits impfberechtigt. Laut der entsprechenden Regelung gehören zu Personen mit hoher Priorität auch:

„Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körpermaterial entnehmen.

Bei einem Schnelltest wird Körpermaterial zum Zwecke der Corona-Diagnostik entnommen. Der Wortlaut lässt somit keine Zweifel offen.

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