Eine Apothekenübernahme ist mehr, als nur die Signatur eines Kaufvertrages. Gerade bezüglich der Mitarbeiter und Patienten der Apotheke gibt es bei der Übernahme vieles, was festgelegt werden muss. Wir klären zwei wesentliche Fragen.
Wer bezahlt die Überstunden der Mitarbeiter?
Bei der Übernahme kann es vorkommen, dass einige der Mitarbeiter noch Überstunden haben. Diese können entweder vom Vorbesitzer oder vom neuen Inhaber gezahlt werden. Grundsätzlich übernimmt der Erwerber mit der Apotheke auch die Überstunden, er müsste diese demnach selbst bezahlen. Meistens ist es jedoch so, dass im Apothekenkaufvertrag geregelt wird, dass der Vorbesitzer die Überstunden noch ausbezahlt, sodass der Erwerber bei 0 starten kann.
Wichtiges zu Aufwendungen für Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese sollen eine Erleichterung in der Pflege bewirken. Die Aufwendungen der Pflegekasse für diese Pflegehilfsmittel dürfen normalerweise monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Bis zum 31. Dezember 2021 wurde der Betrag auf 60 Euro monatlich erhöht. Apotheken dürfen also Pflegemittel für 60 Euro monatlich ausgeben. Bei einer Apothekenübernahme ändert sich das Institutionskennzeichen (IK) der Apotheke, welches im Vertrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln angegeben werden muss. Hier muss gegebenenfalls überprüft werden, das Kennzeichen angepasst werden kann. In der Praxis übernimmt der neue Inhaber die Verträge meist und teilt das neue Institutionskennzeichen mit.