Wie viele Apotheken darf man besitzen? Regeln zum Mehrbesitz einfach erklärt
Wer eine Apotheke erfolgreich führt, stellt sich häufig die Frage: Wie viele Apotheken kann man besitzen? Die Antwort ist für viele Inhaber von großer wirtschaftlicher Bedeutung, denn der Mehrbesitz einer Apotheke eröffnet Möglichkeiten zur Expansion, zur besseren Nutzung von Ressourcen und zur langfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Allerdings gibt ein dazu einige Regulierungen, die beachtet werden müssen.
Als Steuerberater für Apotheken begleiten wir regelmäßig Apotheker bei der Gründung, Übernahme und steuerlichen Optimierung von Filialverbünden. Dabei zeigt sich, dass der Mehrbesitz von Apotheken sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Chancen bietet. Gleichzeitig müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachtet werden.
Wie viele Apotheken darf man in Deutschland besitzen?
Die zentrale Antwort lautet: Ein approbierter Apotheker darf in Deutschland insgesamt bis zu vier Apotheken besitzen. Neben einer Hauptapotheke können bis zu drei weitere Filialapotheken betrieben werden.
Diese Regelung besteht seit der Reform des Apothekengesetzes im Jahr 2004. Zuvor galt ein strenges Mehrbetriebsverbot, das Apotheker auf den Besitz einer einzigen Apotheke beschränkte.
Entwicklung des Mehrbesitzes von Apotheken
| Zeitraum | Zulässige Anzahl Apotheken pro Apotheker |
|---|---|
| Bis 2003 | 1 Apotheke |
| Seit 2004 | 1 Hauptapotheke + bis zu 3 Filialapotheken |
| Heute | Maximal 4 Apotheken |
Die Lockerung des Mehrbesitzverbots sollte den Apothekenmarkt modernisieren und wirtschaftliche Synergien ermöglichen. Seitdem hat die Zahl der Filialapotheken deutlich zugenommen.
Was bedeutet das Mehrbesitzverbot bei Apotheken?
Das sogenannte Mehrbesitzverbot oder Mehrbetriebsverbot begrenzt die Anzahl der Apotheken, die ein Apotheker betreiben darf. Ziel des Gesetzgebers war es ursprünglich, eine starke Konzentration des Apothekenmarktes zu verhindern und die Entstehung großer Apothekenketten auszuschließen.
Auch nach der Reform besteht das Mehrbesitzverbot weiterhin, wenn auch in abgeschwächter Form. Die aktuelle Regelung erlaubt zwar den Betrieb mehrerer Standorte, setzt aber klare Grenzen.
Für Apotheker bedeutet dies: Ein unbegrenzter Ausbau eines Filialnetzes ist rechtlich nicht möglich. Die Frage „Wie viele Apotheken darf man besitzen?“ bleibt daher eindeutig mit vier Standorten beantwortet.
Welche Voraussetzungen gelten für den Mehrbesitz einer Apotheke?
Der Betrieb mehrerer Apotheken ist an verschiedene gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Apothekengesetz (ApoG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
Wichtige Anforderungen sind:
| Voraussetzung | Beschreibung |
|---|---|
| Persönliche Leitung | Die Hauptapotheke muss vom Inhaber persönlich geführt werden |
| Verantwortlicher Filialleiter | Für jede Filialapotheke muss ein verantwortlicher Apotheker benannt werden |
| Betriebserlaubnis | Die Betriebserlaubnis umfasst Haupt- und Filialapotheken |
| Gesetzliche Anforderungen | Alle Standorte müssen die apothekenrechtlichen Vorgaben erfüllen |
| Räumliche Nähe | Haupt- und Filialapotheken müssen sich in benachbarten Regionen befinden |
Besonders wichtig ist die sogenannte regionale Begrenzung. Die Filialapotheken dürfen nicht beliebig über Deutschland verteilt werden. Sie müssen sich innerhalb desselben Kreises oder in benachbarten Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten befinden.
Warum entscheiden sich Apotheker für den Mehrbesitz?
Der Mehrbesitz einer Apotheke ist häufig eine strategische Wachstumsentscheidung. Viele wirtschaftliche Herausforderungen lassen sich durch mehrere Standorte besser bewältigen.
Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
- Gemeinsame Nutzung von Verwaltung und Buchhaltung
- Zentralisierung von Einkauf und Lagerhaltung
- Bessere Personaleinsatzplanung
- Höhere Verhandlungsmacht gegenüber Lieferanten
- Risikostreuung auf mehrere Standorte
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht entstehen dadurch Skaleneffekte. Bestimmte Fixkosten fallen nicht mehrfach an, sondern können auf mehrere Apotheken verteilt werden.
Gerade in Zeiten steigender Personal-, Energie- und Mietkosten gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung.
Wie hat sich der Apothekenmarkt seit der Lockerung entwickelt?
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt deutlich, dass viele Apotheker die Möglichkeiten des Mehrbesitzes aktiv nutzen.
| Jahr | Anzahl Apotheken | Anteil Filialapotheken |
|---|---|---|
| 2005 | 21.476 | 5,7 % |
| 2018 | 19.432 | 23 % |
| 2021 | 18.461 | 25,7 % |
Während die Gesamtzahl der Apotheken zurückging, stieg der Anteil der Filialapotheken kontinuierlich an.
Dies deutet darauf hin, dass der Mehrbesitz von Apotheken für viele Inhaber ein wichtiger Weg geworden ist, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben und auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrbesitzverbot und Fremdbesitzverbot?
Bei der Diskussion um den Apothekenmarkt werden häufig zwei Begriffe miteinander verwechselt: das Mehrbesitzverbot und das Fremdbesitzverbot.
Mehrbesitzverbot
Das Mehrbesitzverbot regelt, wie viele Apotheken ein Apotheker besitzen darf.
Fremdbesitzverbot
Das Fremdbesitzverbot regelt, wer überhaupt eine Apotheke besitzen darf.
Nach deutschem Recht dürfen ausschließlich approbierte Apotheker Eigentümer und Betreiber einer Apotheke sein. Kapitalgesellschaften, Investoren oder andere Unternehmen dürfen keine Apotheken betreiben.
Das Fremdbesitzverbot besteht seit 1960 und prägt den deutschen Apothekenmarkt bis heute.
Wird das Mehrbesitzverbot künftig aufgehoben?
Die Frage nach einer weiteren Liberalisierung wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Befürworter einer Marktöffnung argumentieren, dass eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots zusätzliche Effizienzpotenziale schaffen könnte.
Sie verweisen unter anderem auf folgende mögliche Vorteile:
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Als Beispiele werden häufig Länder wie Norwegen oder Großbritannien genannt, in denen andere Eigentumsstrukturen zulässig sind.
Gegner einer Aufhebung sehen hingegen Risiken für die flächendeckende Versorgung und die Unabhängigkeit pharmazeutischer Entscheidungen.
Aktuell gibt es jedoch keine konkreten politischen Anzeichen dafür, dass das bestehende System grundlegend verändert wird. Für Apotheker gilt daher weiterhin die Obergrenze von vier Apotheken.
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Bewertung des Mehrbesitzes
Aus Sicht der Steuerberater für Apotheken sollte die Entscheidung für eine Filialisierung niemals ausschließlich auf der rechtlichen Möglichkeit beruhen. Entscheidend ist vielmehr, ob der zusätzliche Standort nachhaltig wirtschaftlich betrieben werden kann.
Vor einer Expansion sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Standortanalyse und Marktpotenzial
- Personalverfügbarkeit
- Finanzierungsstruktur
- Investitionsbedarf
- Steuerliche Auswirkungen
- Organisation von Buchhaltung und Controlling
- Nachfolge- und Wachstumsstrategie
Ein erfolgreicher Mehrbesitz erfordert professionelle betriebswirtschaftliche Planung. Werden Synergien konsequent genutzt, können mehrere Standorte erhebliche Vorteile gegenüber Einzelapotheken bieten.
Fazit: Wie viele Apotheken kann man besitzen?
Die Antwort auf die Frage „Wie viele Apotheken darf man besitzen?“ ist eindeutig: Ein Apotheker darf in Deutschland eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben. Der maximale Mehrbesitz einer Apotheke umfasst somit vier Standorte.
Die seit 2004 bestehende Lockerung des Mehrbesitzverbots hat den Apothekenmarkt nachhaltig verändert. Viele Apotheker nutzen den Mehrbesitz als Instrument für Wachstum, Effizienzsteigerung und Zukunftssicherung. Dennoch bleiben klare gesetzliche Grenzen im Apothekenrecht bestehen. Wer eine Expansion plant, sollte neben den rechtlichen Vorgaben insbesondere die steuerlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sorgfältig analysieren lassen. Eine fundierte Beratung hilft dabei, Chancen und Risiken des Mehrbesitzes optimal abzuwägen und die langfristige Rentabilität aller Standorte sicherzustellen.
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