Eigene Apotheke gründen: Der vollständige Leitfaden für angehende Apotheker

Viele Pharmaziestudierende träumen davon, eines Tages die eigene Apotheke zu führen – unabhängig, selbstbestimmt und mit direktem Kontakt zu ihren Kunden. Doch bevor Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, sollten Sie sich gründlich mit den rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Anforderungen einer Apothekengründung auseinandersetzen.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, worauf es bei der Unternehmensgründung einer Apotheke ankommt, welche Genehmigungen nötig sind, welche Kosten auf Sie zukommen – und wie Sie Ihre Apotheke langfristig erfolgreich positionieren.

1. Voraussetzungen für die Gründung einer eigenen Apotheke

Wer in Deutschland eine Apotheke gründen möchte, braucht mehr als Unternehmergeist – nämlich eine Approbation als Apotheker. Das deutsche Apothekengesetz lässt hier keinen Spielraum: Nur approbierte Pharmazeuten dürfen eine Apotheke führen und besitzen. Diese Regelung stellt sicher, dass die Arzneimittelversorgung durch qualifizierte Fachleute gewährleistet ist.
Die Approbation erhalten Sie nach einem erfolgreich abgeschlossenen Pharmaziestudium und einem anschließenden Praktischen Jahr (PJ), das in mindestens zwei verschiedenen pharmazeutischen Einrichtungen absolviert werden muss – meist in einer öffentlichen Apotheke und einer Institution der Forschung oder Industrie. Erst danach dürfen Sie die pharmazeutische Prüfung ablegen und die Approbation beantragen. Ohne sie ist eine Apothekengründung in Deutschland nicht möglich.
Auch nach der Approbation endet der Lernprozess nicht. Der Betrieb einer Apotheke verlangt umfassendes Wissen in Betriebsführung, Personalmanagement, Buchhaltung, Datenschutz und Marketing. Wer sich schon vor der Gründung praktische Erfahrung in unterschiedlichen Apotheken verschafft, kann viele Abläufe besser einschätzen und typische Fehler vermeiden.

2. Genehmigungen und rechtliche Anforderungen

Die Apothekenbetriebserlaubnis wird von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein Bevor Sie Ihre Apotheke eröffnen können, benötigen Sie eine Apothekenbetriebserlaubnis. Diese wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt und an mehrere Bedingungen geknüpft. Neben einem einwandfreien polizeilichen Führungszeugnis müssen die Räumlichkeiten Ihrer Apotheke den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung entsprechen. Dazu gehören ein ausreichend großer Verkaufsraum (die sogenannte Offizin), ein voll ausgestattetes Labor, ein Warenlager mit Medikamentenvorrat für mindestens eine Woche sowie geeignete Sozialräume für Ihr Team.
Das Apothekengesetz erlaubt es, eine Hauptapotheke und maximal drei Filialen zu betreiben. Diese müssen sich im selben oder einem angrenzenden Kreis befinden. Um mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigen Sie zusätzlich ein sogenanntes Institutionskennzeichen, das bei der Sammel- und Vergabestelle beantragt wird. Ohne dieses Kennzeichen können Sie keine Rezepte mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen – ein entscheidender Punkt, da rund 80 Prozent des Umsatzes einer typischen Apotheke durch verschreibungspflichtige Medikamente erzielt werden.

3. Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung

Sobald Sie die Betriebserlaubnis erhalten haben, müssen Sie Ihre Apotheke als Gewerbe anmelden. Das erfolgt beim örtlichen Gewerbeamt und kostet zwischen 15 und 60 Euro. Danach informiert das Amt automatisch das Finanzamt und die Handelskammer.
Das Finanzamt verlangt von Ihnen die steuerliche Erfassung über das Online-Portal ELSTER. Sie müssen hier Angaben zur geplanten Rechtsform, zu erwarteten Umsätzen und zum Leistungsangebot machen. Anschließend erhalten Sie Ihre Steuernummer, die Sie auf allen Rechnungen angeben müssen.
Vergessen Sie außerdem nicht, Ihre Apotheke bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anzumelden – sie ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Sie und Ihre Mitarbeitenden.

Wichtige Schritte zur Gewerbeanmeldung:

  1. Eintragung ins Handelsregister – bei Einzelunternehmern oder Offenen Handelsgesellschaften (OHG).
  2. Anmeldung beim Gewerbeamt, das automatisch das Finanzamt und die IHK informiert.
  3. Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) – verpflichtend für alle Gewerbetreibenden.
  4. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) – sie ist Träger der Unfallversicherung für Beschäftigte.

 

4. Welche Rechtsform ist bei der Apothekengründung erlaubt?

Das deutsche Fremdbesitzverbot schreibt vor, dass Apotheken ausschließlich von approbierten Apothekern geführt werden dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Betrieb nicht nur aus wirtschaftlichem Interesse, sondern im Sinne der öffentlichen Gesundheitsvorsorge geführt wird.
Folgende Rechtsformen sind möglich:

Rechtsform Beschreibung Besonderheiten
Einzelunternehmen Häufigste Form bei Apothekengründungen. Der Inhaber haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen. Einfach zu gründen, hohe Verantwortung.
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Zusammenschluss mehrerer Apotheker. Alle Gesellschafter müssen approbiert sein und haften persönlich.


Andere Rechtsformen wie GmbH oder AG sind nicht zulässig, da sie das Fremdbesitzverbot verletzen würden.

5. Kosten einer Apothekengründung

Eine Apotheke zu gründen oder zu übernehmen ist mit erheblichen Investitionen verbunden. Die genauen Kosten hängen von Lage, Größe und Konzept ab. Laut Analysen der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) lagen die durchschnittlichen Investitionen 2019 bei rund 360.000 Euro für Neugründungen und 367.000 Euro für Übernahmen.

Typische Kostenposten:

Kostenart Beschreibung Hinweis
Umbau und Ausstattung Anpassung der Räumlichkeiten an gesetzliche Vorgaben (Labor, Lager, Nachtdienstraum, Rezeptur, Büro). Je nach Zustand der Immobilie sehr unterschiedlich
Technische Ausstattung EDV-System, Kassensoftware, Apothekenrobotik, Kühltechnik Leasing oft möglich
Warenlager Arzneimittel und Medizinprodukte, ca. 100.000 – 150.000 € Hohe Kapitalbindung
Miete oder Pacht Laufende Kosten für Standort Abhängig von Lage
Personal Gehälter für Apotheker, PTA, PKA, Boten Ca. 10 – 11 % des Umsatzes
Versicherungen Haftpflicht, Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung Unverzichtbar
Übernahmekosten Kaufpreis bei Geschäftsübernahme Größter Einzelposten
Rücklagen Liquiditätsreserve für 3–6 Monate Schutz vor Engpässen

 

6. Finanzierungsmöglichkeiten für angehende Apotheker

Die meisten Gründer können ihre Apotheke nicht vollständig aus Eigenmitteln finanzieren. In der Regel wird ein Bankkredit benötigt. Neben klassischen Geschäftsbanken sind insbesondere spezialisierte Institute wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) geeignete Ansprechpartner.
Darüber hinaus existieren verschiedene öffentliche Förderprogramme (z. B. von der KfW oder über die Gründerplattform), die günstige Darlehen oder Zuschüsse anbieten. Einige Pharma-Großhändler vergeben ebenfalls Kredite, doch hier sollten Sie die Vertragsbedingungen sehr sorgfältig prüfen – häufig sind sie mit langfristigen Bindungen oder Abnahmeverpflichtungen verbunden.
Ein gut strukturierter Businessplan mit realistischen Umsatz- und Kostenprognosen ist Voraussetzung, um Banken und Investoren zu überzeugen. Er zeigt nicht nur, dass Sie Ihr Vorhaben ernsthaft planen, sondern auch, dass Sie die wirtschaftlichen Risiken verstanden haben.

7. Standortwahl und Marktanalyse

Der Standort Ihrer Apotheke ist einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren. Er muss nicht nur behördliche Anforderungen erfüllen (Labor, Lager, Nachtdienstfenster), sondern auch zur Zielgruppe passen.
Beachten Sie bei der Standortanalyse:

  • Einwohnerzahl und Altersstruktur im Einzugsgebiet,
  • Konkurrenzsituation (Apothekendichte),
  • Nähe zu Arztpraxen, Behörden, Einkaufsmöglichkeiten,
  • Parkplätze und Erreichbarkeit mit ÖPNV.

Tipp: Analysieren Sie 5–7 Apotheken in der Umgebung und vergleichen Sie Angebot, Preisniveau, Schwerpunkte und Kundenerlebnis. So finden Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal (USP).

8. Geschäftsübernahme oder Neugründung?

Bevor Sie Ihre Apotheke eröffnen, sollten Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen wollen. Grundsätzlich gibt es drei Optionen:

  • Neugründung einer Apotheke
  • Kauf einer bestehenden Apotheke
  • Übernahme von Anteilen an einer Apotheke

Eine Neugründung bietet den Vorteil, dass Sie Ihre Apotheke von Anfang an nach Ihren Vorstellungen gestalten können. Sie haben volle Freiheit bei Standort, Einrichtung, Konzept und Markenauftritt. Allerdings fallen hier die höchsten Investitionen an, insbesondere durch den Aufbau eines Warenlagers, technische Ausstattung und Umbauten der Räumlichkeiten.
Bei einer Übernahme profitieren Sie von einem bestehenden Kundenstamm, eingespielten Abläufen und einem bekannten Standort. In den letzten Jahren sind die Übernahmepreise rückläufig, was die Chancen für Gründer verbessert. Zudem werden in den kommenden Jahren viele Apotheken altersbedingt zur Übergabe anstehen – ein idealer Zeitpunkt für Nachfolger.
Laut Daten der apoBank lag der durchschnittliche Preis einer Apothekenübernahme 2017 bei etwa 385.000 €, während eine Neugründung rund 363.000 € kostete. Hinzu kommt jedoch bei Neugründungen ein zusätzliches Warenlager im Wert von durchschnittlich 136.000 €, sodass die Gesamtsumme schnell eine halbe Million Euro erreichen kann.

Vor- und Nachteile im Überblick:

  Übernahme Neugründung
Vorteile Bestehender Kundenstamm, erfahrenes Personal, etablierte Abläufe Freie Konzeptgestaltung, neue Marke, keine Altlasten
Nachteile Hoher Kaufpreis, wenig Gestaltungsspielraum Hohe Anfangsinvestitionen, Risiko in der Anlaufphase

 

9. Personal und Organisation

Apotheken sind Teamarbeit. Sie benötigen neben approbierten Apothekern auch Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), eventuell Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) sowie Botendienste und Reinigungskräfte. Der Fachkräftemangel in der Branche macht es notwendig, frühzeitig auf Mitarbeiterbindung zu setzen. Neben einer angemessenen Bezahlung spielen flexible Arbeitszeiten, Fortbildungsmöglichkeiten und ein wertschätzendes Betriebsklima eine immer größere Rolle. Wer hier moderne Personalführung praktiziert, gewinnt langfristig an Attraktivität – gerade in ländlichen Regionen, wo qualifiziertes Personal knapp ist.

10. Marketing und Kundengewinnung

Auch Apotheken müssen heute Marketing betreiben – allerdings im Rahmen des Heilmittelwerbegesetzes. Setzen Sie daher auf Maßnahmen, die Ihre Marke stärken, statt einzelne Medikamente zu bewerben.

Effektive Marketingstrategien:

  • Professionelle Website mit Serviceangebot (E-Rezept, Beratung)
  • Lokale Suchmaschinenoptimierung (Google My Business, regionale Keywords)
  • Social-Media-Präsenz und Newsletter-Marketing
  • Kundenbindungsaktionen wie Rabattkarten (nur für OTC-Produkte)
  • Kooperationen mit Arztpraxen und Gesundheitszentren

So schaffen Sie Vertrauen und binden Ihre Kundschaft langfristig.

11. Wichtige Versicherungen für Apotheken

Eine Apotheke ist kein gewöhnlicher Einzelhandel – daher braucht sie speziellen Versicherungsschutz. Zu den wichtigsten zählen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 10 Mio. € Deckungssumme),
  • Inhaltsversicherung (Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus),
  • Umwelthaftpflichtversicherung,
  • ggf. Betriebsunterbrechungsversicherung.

Diese Policen sichern Sie gegen finanzielle Risiken ab und schützen Sie vor existenzbedrohenden Schäden.

12. Businessplan und Existenzgründungsberatung

Ein professioneller Businessplan ist Pflicht. Er zeigt, dass Sie Ihr Vorhaben strukturiert geplant haben, und bildet die Grundlage für Finanzierungsentscheidungen. Er sollte enthalten:

  • Beschreibung der Geschäftsidee
  • Zielgruppe und Marktanalyse
  • Standortbewertung
  • Konkurrenzanalyse
  • Marketingstrategie
  • Personalplanung
  • Finanzplan und Liquiditätsrechnung

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Nicolas Dongus
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