Apotheker und Apothekerinnen dürfen seit Ende letzten Jahres in ihrer Apotheke mit Antigentests auf das Corona-Virus testen. In Baden-Württemberg sind die Tests für manche Personengruppen sogar kostenlos. Neben den Tests, die nur geschultes Personal durchführen darf, sind nun auch Selbsttests zugelassen worden. Sie können in Apotheken und teilweise auch in Drogeriemärkten erworben werden.
Durchführung von Schnelltests in der Apotheke
Apotheker und Apothekerinnen sind beauftragt, asymptomatische Personen auf Wunsch mithilfe der POC-Tests auf Corona-Virus-Antigene zu testen. Sie sollen damit die Ärzte und andere Teststationen etwas entlasten.
Wer darf sich testen lassen?
Getestet werden dürfen nur asymptomatische Personen, wer Symptome hat, sollte einen Arzt aufsuchen. In den meisten Bundesländern müssen die Tests selbst gezahlt werden. In Baden-Württemberg gibt es außerdem drei vom Gesundheitsfonds bestimmte Gruppen, die sich kostenlos testen lassen können. Alle anderen müssen einen Test in der Apotheke ebenfalls selbst bezahlen. Die drei Gruppen setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Cluster-Schüler
Damit sind Schüler und Schülerinnen gemeint, die im Schulkontext Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Auch Kinder in der Kita sind hier mitinbegriffen. Der Test darf frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführt werden. - Kontaktpersonen‘
Enge Kontaktpersonen zu positiv getesteten Menschen, die selbst keine Symptome aufweisen, können sich ebenfalls kostenlos testen lassen. Dazu gehören Personen die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung mit „Erhöhtem Risiko“ erhalten haben sowie Haushaltsangehörige positiv getesteter Personen. - Personal von nicht ärztlichen Praxen und anderen medizinischen Heilberufen
Nicht ärztliche Praxen wie beispielsweise Psychotherapeuten, Physiotherapeuten oder Logopäden dürfen ihr Personal zwar regelmäßig vorsorglich auf das Coronavirus untersuchen lassen, können den Test aber nicht selbst durchführen und nicht abrechnen. Daher dürfen sie kostenlos in der Apotheke getestet werden.
Wer darf testen?
Die in der Apotheke durchgeführten Schnelltests müssen von eingewiesenem Personal durchgeführt werden, das die dafür erforderliche Ausbildung und Kenntnis besitzt. Folglich kommen hierfür in der Apotheke Approbierte und PTA in Betracht. Wichtig ist, dass vorher eine Schulung stattgefunden haben muss. Diese muss nicht zwingend durch ärztliches Personal erfolgen, die schulende Person muss lediglich in der Handhabung des Tests erfahren sein. Auch Online-Schulungen sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
Das Testergebnis
Bei negativem Testergebnis können die Apotheken dieses mündlich mitteilen. Lediglich Schüler und Schülerinnen müssen eine schriftliche Bescheinigung über das negative Testergebnis erhalten, da diese zur Verkürzung der Quarantänezeit führt. Wer möchte kann aber auch den anderen ein schriftliches Ergebnis ausstellen.
- Bei positivem Testergebnis ist der Person in jedem Fall eine Bescheinigung auszustellen. Außerdem sollte eine Nachtestung mittels PCR-Test empfohlen werden. Diese muss bei einem Arzt erfolgen. Positiv getestete Personen müssen sich außerdem sofort in häusliche Quarantäne begeben. Die Apotheke ist verpflichtet, den positiven Antigentest an das Gesundheitsamt zu melden.
Vergütung und Abrechnung
Pro Test erhalten die Apotheken in Baden-Württemberg 9 Euro für die Materialkosten plus weitere 9 Euro Honorar für die Abstrichentnahme erstattet. Die teilnehmenden Apotheken können sich in einem Online-Portal registrieren, über das die Kosten abgerechnet werden.
Wo darf getestet werden?
Es wird entweder ein Terminvergabesystem oder ein Testangebot außerhalb der Öffnungszeiten empfohlen. So können Ansammlungen vermieden werden. Auch eine räumliche Trennung der zu testenden Person von anderen Kunden und Kundinnen ist empfehlenswert. Backoffice, Labor und Rezeptur eigenen sich nicht, da Kundinnen und Kunden diese Räume nicht betreten dürfen. Wird für die Tests ein Bereich der Offizin abgetrennt, muss dies dem zuständigen Regierungspräsidium mitgeteilt werden. Alternativ kommen Nachtdienstzimmer oder Personalaufenthaltsräume in Betracht. Beim Testen selbst muss stehts auf Abstands- und Hygieneregeln geachtet werden.
Abgabe von Corona Selbsttests in der Apotheke
Apotheker und Apothekerinnen dürfen seit dem 3. Februar theoretisch Antigentests auf Corona nicht nur selbst durchführen, sondern auch an Laien abgeben. Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Ende Februar dann auch tatsächlich die ersten drei Antigentests zur nasalen Probenahme zugelassen, einige Tage später kam sogar noch ein vierter Test von Biosensor dazu. Manche der Hersteller haben bereits verkündet, dass ihre Tests zunächst nur in Apotheken erhältlich sein werden. Apotheker sollten für die Abgabe an Patienten möglichst genau über die Tests bescheid wissen, um eine umfassende Beratung gewährleisten zu können.
Das Testergebnis
Die Antigentests können eine akute Infektion mit dem Corona-Virus nachweisen. Sie sind damit lediglich eine Momentaufnahme. Das Testergebnis hat dementsprechend keine sehr lange Gültigkeit. Konkrete Zahlen gibt es bisher nicht. In Österreich hat das Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz den dort erhältlichen Antigentests eine maximale Gültigkeit von 48h zugesprochen. In einer Studie aus dem Stuttgarter Katharinenhospital wird von 24 bis 48 Stunden gesprochen.
Zuverlässigkeit
Die POC-Antigentests sind bei hoher Viruslast am zuverlässigsten. Diese ist laut dem Paul-Ehrlich-Institut 1 bis 3 Tage vor Symptombeginn, in der präsymptomatischen Phase, sowie allgemein innerhalb der ersten 5 bis 7 Tage, der sogenannten frühen symptomatischen Phase, am höchsten. Wird der Test später gemacht ist eine geringere Viruslast zu erwarten und Tests können fälschlicherweise ein negatives Ergebnis anzeigen. Ein negatives Ergebnis kann demnach verschiedene Dinge bedeuten:
- Die Person ist nicht infiziert.
- Die Person ist infiziert, jedoch befindet sie sich erst am Anfang der Infektion und die Viruslast ist noch gering. Die Viruslast wird weiter steigen.
- Die Person ist infiziert, jedoch befindet sie sich in einem späten Infektionsstadium und die Viruslast ist bereits unter der Nachweisgrenze. Die Viruslast wird weiter sinken.
Bei einem positiven Test sollte die getestete Person unverzüglich das Gesundheitsamt kontaktieren.
Laien-Abstrich vs. geschultes Personal?
Im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der Antigentests kommt auch immer wieder die Frage auf, ob Laien die Abstriche überhaupt so gut durchführen können wie geschultes Personal? Es wurden bereits mehrere Studien durchgeführt die alle bewiesen haben, die Antigentests liefern sowohl bei einem Laien-Abstrich als auch bei einem Abstrich durch geschultes Personal zuverlässige Ergebnisse. Getestet wurden hauptsächlich Schnelltests, die über einen Nasenabstrich funktionieren.
Welcher Test ist der richtige?
Es gibt verschiedene Probeentnahmeverfahren für einen Antigentest, beispielsweise den Nasenabstrich oder den Spucktest. Manche dieser Tests sind für Laien einfacher durchzuführen als andere. Das BfArM hat bisher drei Antigen-Schnelltests für den Laiengebrauch zugelassen, die über einen Nasenabstrich funktionieren. Allerdings sind bereits weitere Tests in Planung, die über eine Speichelprobe aus dem Mund funktionieren sollen.
Fehlende Beratung im Drogeriemarkt
Manche der Selbsttests werden nicht nur in Apotheken, sondern beispielsweise auch in Drogeriemärkten erhältlich sein, wie der Boson-Test. Der Hersteller garantiert, dass die Packungsbeilage gut und verständlich über die Durchführung informiert. Es sei somit keine zusätzliche Beratung, wie sie in der Apotheke gegeben werden kann, notwendig. Ob das tatsächlich stimmt, wird sich im Laufe des Verkaufs zeigen. Es könnte aber auch passieren, dass die Käufer der Selbsttests in Drogeriemärkten anschließend dennoch eine Apotheke aufsuchen und sich beraten lassen. Das ist kein unbekanntes Phänomen. Auch zu in Drogerien gekauften Nahrungsergänzungsmitteln oder ähnlichem haben Apothekenbesucher und Besucherinnen oft Fragen. Die Frage die sich Apotheker oder Apothekerinnen dann stellen müssen, ist ob sie eine Beratungsgebühr erheben können und wollen, wenn sie zu Selbsttests beraten, die anderswo gekauft wurden.