Druck auf Apotheker in Sachen Digitalisierung steigt
Mit dem Fortschreiten der Digitalisierung und der geplanten flächendeckenden Einführung des e-Rezepts wird auch für Apotheker und Apothekerinnen langsam aber sicher der Druck spürbar, sich den gegenwärtigen technologischen Anforderungen zu beugen. Dieser Druck wird insbesondere durch den Gesetzesentwurf zur Digitalen Versorgung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verstärkt. Spahn will Apothekern nur noch bis zum 31. März 2020 Zeit geben, sich an die bundesweite Telematikinfrastruktur anzubinden. Worum es sich hierbei im Einzelnen handelt und worauf Apotheker und Apothekerinnen in Zukunft achten sollten, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst.
Telematik: Was ist das eigentlich?
Mithilfe der Telematik lassen sich die beiden Bereiche Telekommunikation und Informatik koppeln. Telematik ist demnach ein Instrument der Informationsverknüpfung mindestens zweier Informationssysteme. Diese Verknüpfung der beiden Disziplinen geschieht durch spezielle Systeme der Datenverarbeitung.
Spahns Gesetz zur Digitalen Versorgung
Dass Deutschland in Sachen digitaler Gesundheitsversorgung seinen Nachbarn nachsteht, ist kein Geheimnis. Um digitale Lösungen in das derzeitige Gesundheitssystem zu implementieren und die Versorgungsstrukturen zu innovieren, stellte Spahn vor einiger Zeit einen Gesetzesentwurf vor. Spahns sog. "Digitale Versorgung Gesetz" zielt darauf ab, die digitale Versorgung sowie die Kommunikation der Berufsträger des Gesundheitswesens untereinander zu verbessern. Durch elektronische Anwendungen wie Apps, digitale Tagebücher oder elektronische Medikationspläne soll für alle Beteiligten ein Mehrwert geschaffen werden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich Patienten künftig derartige Anwendungen von ihren behandelnden Ärzten verschreiben lassen können und sollen. Gleichzeitig soll in diesem Zuge auch die Anbindung weiterer Leistungsbringer (neben Ärzten) wie Apothekern an die Telematikinfrastruktur erfolgen.
Datenautobahn im Gesundheitswesen: Die Telematikinfrastruktur
In Deutschland wird derzeit daran gearbeitet, eine geeignete Technik aufzubauen, mithilfe derer Heilberufler wie Ärzte und Apotheker effizient und vor allem sicher Daten untereinander sowie mit Krankenkassen austauschen können. Hierfür bedarf es einer sog. Telematikinfrastruktur, also einer Datenautobahn. Diese Telematikinfrastruktur ermöglicht eine Kommunikation zwischen Apothekern und Ärzten, sowie die Übermittlung relevanter Daten wie in etwa elektronische Entlassbriefe, Medikationspläne, Rezepte, Versichertenstammdaten oder Notfalldaten. Nun stellt sich jedoch die Frage, wie Apotheker konkret an dieses System angeschlossen werden sollen.
Die Telematikinfrastruktur erleichtert auch das Notfalldatenmanagement
Die Anbindung an die Datenautobahn kann im Notfall auch Leben retten. Wird es Apothekern künftig ermöglicht, unmittelbar Patientendaten und Medikationspläne sowie Krankheitsbilder einzusehen, können sie, sollte es in der Offizin zu einem Notfall kommen, schneller reagieren und den Patienten mit den notwendigen Arzneimitteln versorgen.
Apotheker sollen mit Ärzten in Sachen elektronischer Anbindung gleichziehen
Mediziner sind bereits an das bestehende Telematikinfrastruktur-Netz angebunden. Dies liegt vor allem daran, dass Ärzten im E-Health-Gesetz bereits zahlreiche Fristen gesetzt wurden. Teil des Gesetzes war bspw. der elektronisch verfügbare und zu bearbeitende Medikationsplan sowie ein elektronisches Praxisverwaltungssystem. Nun soll dasselbe laut Spahn auch für Apotheker gelten. Damit dies geschehen kann, müssen Apotheker jedoch gewisse technische Anschaffungen wie in etwa elektronische Kartenlesegeräte leisten. Erste Tests in Sachen TI-Netz sollen Ende des Jahres auf die Heilberufler zukommen. Sollten die Tests reibungslose Ergebnisse liefern, wird 2020 der Startschuss für eine flächendeckende Implementierung gegeben.
Stichworte: Heilberufsausweis, Institutionenkarte, Konnektor, Kartenterminal
Heilberufsausweis (HBA): Jeder Apotheker soll in Zukunft eine Art elektronische Identifikationskarte besitzen. Will ein Apotheker über das Telematik-Netz den Medikationsplan eines Patienten einsehen, so wird er seinen 'Dienstausweis' zur Identifikation benötigen. Hierdurch wird es Apothekern ermöglicht, vertrauliche sowie verschlüsselte Daten einzusehen sowie zu versenden. Außerdem bietet der elektronische Heilberufsausweis die Möglichkeit einer elektronischen Signatur.
Institutionenkarte: Damit jeder Apotheker mit seiner Offizin künftig an die Telematikinfrastruktur angebunden werden kann, benötigt der Apothekeninhaber eine sog. Institutionenkarte. Ohne dies kann die Offizin nicht beim Netz angemeldet werden. Es handelt sich dabei also ebenfalls um eine Art 'Dienstausweis'.
Konnektor: Zusätzlich zum Heilberufsausweis sowie zur Institutionenkarte benötigen Apotheker in Zukunft einen Konnektor, um sich rein technisch an das Netz anbinden zu können. Der Konnektor bildet dabei das Verbindungsstück zwischen Apothekensoftware und Telematikinfrastruktur. Rein äußerlich ähnelt er dabei einem herkömmlichen DSL-Router.
E-Health-Kartenterminal: Zu guter Letzt bedarf es einem neuen Kartenterminal, in das sowohl der Heilberufsausweis als auch die Institutionenkarte und die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingesteckt werden können. Das derartige Kartenterminal stellt das Bindeglied zwischen der elektronischen Gesundheitskarte des Versicherten sowie dem Konnektor und dem TI-Netz dar. Nur durch dieses Terminal kann eine Kommunikation aller Systeme stattfinden. Je nach dem wie viele Beratungsplätze eine Apotheke hat müssen entsprechende Kartenterminals aufgestellt werden.
Krankenkassen fördern Anschaffungskosten um Apotheken Anschluss an TI-Netz zu erleichtern
Apotheker und Kassen haben sich nach mehreren Verhandlungen darauf geeinigt, wie hoch die Förderungen für Apotheker zur Anbindung an das Ti-Netz der Gematik sein sollen. Geeinigt wurde sich auf einen Betrag von 2.600€, der die Erstausstattung mit einem Konnektoren, zwei Kartenlesegeräten sowie die Installationspauschale abdecken soll. Größere Apotheken ab 20.000 Rx-Packungen erhalten auf Kosten der Krankenkasse zusätzliche Geräte.
Die Gematik
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte wurde bereits im Januar 2005 gegründet. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, sich um die Einführung und Pflege der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu kümmern und diese weiterzuentwickeln. Hierzu gehört auch die Bereitstellung von Datenformaten und Komponenten für die Telematikinfrastruktur. Teil der Gematik sind neben dem Bundesministerium für Gesundheit unter anderem auch die Bundesärztekammer, der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenbersicherungen.
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