Was passiert, wenn ich mich entscheide, meine Apotheke abzugeben?
Nach 40 Jahren im Dienste der Gesundheit ist es nun Zeit für den Ruhestand. Bleibt nur noch die Frage, was jetzt mit der Apotheke passiert. Hierzu gibt es bestimmte Nachfolgeregelungen, die beachtet werden müssen, wenn man seine Apotheke verkauft. A und O ist die richtige Planung. Es sollte zunächst darauf geachtet werden, genügend Vorlauf zu haben, um Alles ordnungsgemäß und ohne Zeitdruck regeln zu können. Hierzu gehört unter anderem auch die Wertschätzung der Apotheke. Auch wenn der Apotheker der Meinung ist, sein Betrieb sei einen Betrag X wert, so muss er dennoch damit rechnen, dass unabhängige Schätzer auf einen weit niedrigeren Betrag kommen. Das hängt zum Teil auch damit zusammen, dass sich der Apothekenmarkt stetig verändert und weiterentwickelt. Zum anderen Teil darf der Apotheker aber auch nicht vergessen, dass man als Inhaber die Apotheke anders sieht als vielleicht ein Außenstehender, der keinerlei emotionalen Bezug hat. Aus diesem Grund ist es immer ratsam, objektiv an die Sache heran zu gehen.
Faktoren bei der Berechnung des Kaufpreises
Habe ich mich nun definitiv dazu entschieden, mich von meiner Apotheke zu trennen, so wird der Kaufpreis anhand folgender Aspekte berechnet:
- Zusammensetzung des Umsatzes
- Kostenstruktur
- Warensortiment
- Zustand von Räumlichkeiten und Einrichtung
- Ist die Apotheke barrierefrei?
- Anzutreffende Wettbewerbssituation
- Human Capital (Personal, Kundenkartei)
Achtung: Falle Mietvertrag
Verkaufe man nun also seine Apotheke an einen Nachfolger, so muss ebenfalls vertraglich geregelt werden, wie und ob dieser den bestehenden Mietvertrag der Immobilie übernimmt. Am Besten ist es, sich rechtzeitig um eine Verlängerung zu kümmern, denn oftmals passiert es, dass der Vermieter sich bereits nach einem neuen Pächter umsieht oder gegebenenfalls bereits fix einen Neuen gefunden hat. Möchte man nun also seine Apotheke verkaufen, das Gebäude ist jedoch in einem halben Jahr schon an einen Dritten vermietet, so muss das ganze Vorhaben überdacht werden.
Wie finde ich einen geeigneten Nachfolger?
Der passende Nachfolger findet sich in der Regel nicht auf Anhieb. Experten raten deshalb, einen Planungsvorlauf von ca. 5 Jahren einzuberechnen. Doch welche Kriterien muss mein Nachfolger erfüllen und über welche Kanäle erreicht man ihn? Die einfachste Lösung ist hier zunächst der Verkauf an einen Mitarbeiter, da dieser bereits mit der Apotheke vertraut ist und man sich sicher sein kann, sie in gute Hände legen zu können. Diese Möglichkeit gibt es aber leider nicht immer. Um dennoch einen geeigneten Nachfolger finden zu können, bieten die Steuerberater für Apotheken hierfür den idealen Anlaufpunkt. Sie kümmern sich um die Apotheken-Vermittlung und beraten.
Welche Steuern fallen bei einer Nachfolge an?
Nachdem ein passender Nachfolger gefunden wurde, geht es nun um die steuerlichen Regelungen, die beachtet werden müssen. Je nach dem an wen die Apotheke übergeben wird – ob an einen Familienangehörigen oder einen Externen, kommen verschiedene Steuern auf den Verkäufer zu.
Versteuerung bei interner Nachfolge
- Erbschafts und Schenkungssteuer
Versteuerung bei externer Nachfolge
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
Wie kann ich anfallende Steuern minimieren?
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so gibt es für auch die Aussicht auf Steuervergünstigungen. Hat der Apotheker also beispielsweise das 55. Lebensjahr überschritten, so steht ihm ein Freibetrag von 45.000€ zu, sofern der Veräußerungsgewinn nicht 181.000€ übersteigt. Dasselbe gilt, wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauerhaft berufsunfähig ist. Eine weitere Möglichkeit, Steuervergünstigungen zu bekommen liegt in der Fünftel-Regelung. Hier wird der Veräußerungsgewinn theoretisch auf fünf Jahre verteilt. Weitere Informationen hierzu liefert hier gerne der Steuerberater.
Verkauf im Ganzen vs. in Teilen
Je nachdem ob ich meine Apotheke im Ganzen oder nur in Teilen verkaufe, kommen verschiedene Steuern auf mich zu und den Käufer zu.
- Verkauf der gesamten Apotheke: Einkommenssteuer
- Verkauf von Anteilen: Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer
Da es sich bei Apotheken meistens um Offene Handelsgesellschaften (OHGs) handelt, bleibt es einem selbst überlassen, seinen Apothekenbetrieb entweder ganz - sofern man alleiniger Inhaber ist, oder nur in Teilen zu verkaufen. Man kann also frei entscheiden, welcher Anteil verkauft werden soll. Da man sich in diesem Falle einen Teilhaber ins Boot holt, handelt es sich nicht um eine Nachfolge. Aus Teilhaberschaften entwickeln sich dagegen oft Nachfolgen, wenn Apotheker sich dazu entscheiden, einen Teilhaber in den Betrieb zu integrieren, um dann den zukünftigen Austritt geschickter regeln zu können. Denn so kann eine Nachfolge schon frühzeitig geplant werden.
Wird die Apotheke bereits von zwei Gesellschaftern geführt, so kann man sich dennoch für einen Verkauf entscheiden – dieser betrifft dann jedoch lediglich die jeweiligen Anteile, die man besitzt. In diesem Fall spricht man dann von einer Nachfolge.
Was steht im Nachfolgevertrag?
Der Vertrag der nun zwischen dem Käufer und Verkäufer besteht, beinhaltet neben dem Kaufpreis natürlich weitere Aspekte. Schriftlich festgehalten werden sollte auch, sofern dies der Fall ist, die Bedingungen zur Übernahme des Personals sowie des Inventars. Handelt es sich bei dem Nachfolger um einen ehemaligen Mitarbeiter, so kann außerdem geregelt werden ob und wie lange der bis dato noch als Inhaber beschäftigte Apotheker noch als Verkäufer tätig ist. Es ist üblich, dass der ehemalige Inhaber noch eine gewisse Zeit vor Ort tätig bleibt, um dem Nachfolger direkt zur Seite stehen zu können. Am Besten ist es, den Nachfolgevertrag notariell beglaubigen zu lassen.
Mustervertrag
Kaufvertrag über die ___________________-Apotheke in _______________________________.
Zwischen Apotheker/in ____________________________________, geb. am ___________ (im Folgenden Verkäufer genannt)
und
Apotheker/in ____________________________________, geb. am ___________. (im Folgenden Käufer genannt)
Die Wirksamkeit dieses Vertrags ist abhängig von der Erteilung der apothekenrechtlichen Betriebserlaubnis an den Käufer und davon, dass zwischen dem Käufer und der/ dem Hauseigentümer/in ein neuer Mietvertrag abgeschlossen bzw. der bestehende Mietvertrag übernommen wird.
§2 Kaufpreis
§3 Gewährleistung
§4 Warenlager
§5 Umsatzsteuer-Regelung
§6 Haftung, Forderungen und Verbindlichkeiten
§7 Arbeitsverhältnisse (Übernahme der Mitarbeiter)
§8 Bücher, Kundendatei
§9 Betriebsübergang
§10 Wettbewerbsverbot
§11 Vertragsstrafe, Schadensersatz
§12 Nebenabreden, Sonstiges
§13 Erfüllungsort, Schiedsklausel
§14 Kosten
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