Mein Freund der Arzt

Apotheker und Arzt treffen im Berufsalltag zwar in den meisten Fällen nie unmittelbar aufeinander, haben jedoch dennoch einen ganz zentralen Berührungspunkt: den Patienten, dessen Wohl im Mittelpunkt beider steht. Aus diesem Grund erscheint es ganz natürlich, dass beide vermehrt zusammenarbeiten. Profitieren tun dabei nicht nur die Patienten, sondern auch beide Berufsstände. Neben verkürzten Kommunikationswegen können so auch Versorgungslücken geschlossen und die Wirtschaftlichkeit erhöht werden. Gerade Apotheker entscheiden sich deshalb oft dazu, Kooperationen mit Arztpraxen einzugehen. Hat man einen festen Partner an der Hand, der Rezepte verschreibt und Empfehlungen ausspricht, so kann man sich darauf verlassen, dass stets Kunden in der eigenen Apotheke verkehren. Aber auch für Ärzte sind solche Kooperationen von Vorteil.

Krankenkassen als dritter Mitspieler

Die Kooperation beider Berufsgruppen hat sich in den letzten Jahren zunehmend intensiviert, dies liegt nicht zuletzt an den von den Krankenkassen und Arzneimittelherstellern geschlossenen Rabattverträgen. Diese führen dazu, dass Apotheker oftmals diejenigen Arzneimittel ausgeben, die der behandelnde Arzt zwar nicht verordnet hat, jedoch aber durch die jeweiligen Rabattverträge für den Apotheker rentabler sind. Die direkte Folge: mehr Nachfragen zu Verordnungen sowohl auf Seiten der Apotheker, als auch auf Seiten der Patienten. Somit leiden beide Berufsgruppen - was erneut Grund zur Zusammenarbeit gibt. Das Angebot an verschreibungspflichtigen und frei zugänglichen Arzneimitteln und der Mangel an pharmazeutischem sowie medizinischen Fachpersonal nimmt immer weiter zu. Gleichzeitig wird die medizinische Versorgung der Patienten immer komplexer, was es also fast zu einem Muss macht, zu kooperieren. Wichtig ist es hierbei zudem, ein Verständnis für die jeweils andere Berufsgruppe zu entwickeln. Die Kooperation könnte laut Dr. Gerd Zimmermann, Facharzt für Allgemeinmedizin aus Hessen auch durch ein gemeinsames Forum gefördert werden.

Kooperationskonzepte für Apotheker und Ärzte

Kooperationen zwischen Ärzten und Apothekern bewegen sich häufig in einem rechtlichen Spannungsfeld. Dies liegt auch daran, dass jeder Patient das Recht auf freie Apothekenwahl innehat und demzufolge nicht zu der Apotheke gehen muss, mit der der behandeln Arzt fix zusammenarbeitet. Eben jenes Recht liegt den Wahrung eines fairen Marktes und fairen Wettbewerbs zugrunde. Nichts desto trotz versuchen beide Berufsgruppen die Patienten durch Zusammenarbeit oftmals zu steuern. Doch welche Art von Kooperation ist nun zulässig und welche nicht?

verboten

  • Empfehlung bestimmter Ärzte durch Rezeptaufdruck einer Apotheke
  • gezielte ärztliche Empfehlung einer Apotheke
  • im Warteraum von Arztpraxen darf nicht gezielt für eine bestimmte Apotheke geworben werden
  • direkte Rezeptübersendung

zulässig

  • Absprachen von Zytostatika Verordnungen und deren Zubereitungen: Zusammenarbeit ist vom Gesetzgeber zum Wohl des Patienten gewollt
  • Mithilfe/ Mitsprache bei der Medikationsplanung bzw. Ergänzung des Medikationsplans durch den Apotheker
  • gemeinsame Arbeit zum Thema Prävention oder Gesundheitsförderung

Praxisbeispiel: Mehrfachmedikation

Patienten die täglich mehrere verschiedene Arzneimittel einnehmen müssen, sind meist überfordert. Seit Oktober 2017 haben eben jene Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf einen Medikationsplan der seit 2019 auch in digitaler Form auf der Gesundheitskarte abgespeichert und einzusehen ist. Verschreibt ein Arzt nun Medikament A, B und C, so kann der jeweilige Apotheker den Plan einsehen und auf Wunsch des Patienten um ein Medikament D ergänzen oder. So können verschiedene Arzneimittel desselben Spektrums auf Verträglichkeit überprüft werden. Eine solche Medikationsanalyse dazu bei, dass Patienten aktiv in ihre Medikationen eingebunden werden. Dieses Beispiel zeigt eine Art der Kooperation zwischen Arzt und Apotheker die zwar nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, dennoch aber von großer Bedeutung für den Patienten ist.

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