Was können Sie bei der Gründung einer Apotheke erwarten?

Plant man bspw. als berufserfahrener Apotheker eine Neugründung einer Apotheke, so müssen zunächst einmal die Finanzen gedeckt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse oder Fördermittel zu beantragen. Jedes Bundesland bietet individuell Programme an, die den Apothekern bei der Gründung helfen können und sollen. Hierzu gehören unter anderem in Baden-Württemberg die Exi-Gründungsgutscheine, die 70 bis 80% der Beratungskosten bei einer Neugründung übernehmen. Hierbei handelt es sich also um einen Zuschuss von Coaching-Seminaren oder Workshops zur Existenzgründung. Zusätzlich kann jeder Berater, der eine dementsprechende Zulassung besitzt, Beratungen zur Existenzgründung anbieten. Kleine und mittlere Unternehmen, die solche Beratungen externer Fachmänner in Anspruch nehmen, werden bezuschusst. Das dazugehörige Programm, dass der Bund hier anbietet nennt sich „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Teil davon sind unter anderem gezielte Beratungen für Jungunternehmer zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen aber auch allgemein organisatorischen Angelegenheiten. Neben diesen allgemeinen Beratungen gibt es auch Unterstützung zu weitaus spezifischeren Themen wie in etwa zur Unternehmensführung für Migranten, für Unternehmer mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung oder –sicherung, zur Gleichstellung oder zur Nachhaltigkeit und Umweltschutz des Unternehmens. Es gibt außerdem die Möglichkeit, sog. Unternehmenssicherungsberatungen in Anspruch zu nehmen, um so die mangelnde Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Apotheke wiederherzustellen.

Daneben bietet der Bund unterschiedliche Darlehensformen an. Dazu gehören das KfW-StartGeld, das ERP Kapital für Gründung und der KfW-Unternehmerkredit. Vorteil dieser sind die besonders günstigen Konditionen - wie in etwa niedrigere Zinsen oder tilgungsfreie Anlaufzeiten - zu denen ein Apothekengründer hier einen Kredit aufnehmen kann. Für die Gründung einer Apotheke kommen alle drei Darlehensformen in Frage.

 

Die richtige Auswahl der Fördermittel für die Beratung

Bei der großen Anzahl an Fördermöglichkeiten ist es nicht immer einfach, das beste Förderprogramm zu finden. Aus diesem Grund bietet das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie den sog. Förderassistenten. Ein weiterer guter Anlaufpunkt, die passenden Fördermittel zu finden, ist der Steuerberater.

Startfinanzierungen 80

Bei diesem Programm können kleinere und mittlere Unternehmen, zu denen auch Apotheken gehören, bis zu 5 Jahre nach Gründung von der L-Bank und der KfW Mittelstandsbank gefördert werden. Der maximale Förderbetrag entspricht 100.000€. In diesem Programm können zum einen Existenzgründungen, Betriebsübernahmen oder Betriebsbeteiligungen bezuschusst werden. Zum anderen stellt es auch finanzielle Mittel zur Festigung der Existenz bereit. Was heißt das also konkret? Die Startfinanzierung 80 unterstützt Gründer bei der Deckung der Kosten für:

  1. Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  2. Bau- und Umbaumaßnahmen
  3. Betriebsausstattung (Inventar, Tresen, Kasse etc.)
  4. Erwerbspreis für die zu übernehmende Apotheke oder einen Teil davon
  5. Erstausstattung/ Aufstockung des Warenlagers, das heißt Medikamente oder sonstige Produkte, die ins Sortiment aufgenommen werden sollen
  6. Bedarf an Betriebsmitteln für die Apotheke (Ausgaben für Löhne, Markteinführungskosten etc.)

Generell ist festzuhalten, dass die Förderung in Form eines längerfristigen, zinsverbilligten Darlehens stattfindet. Gefördert werden neben gewerblichen Unternehmen und Dienstleistungsgewerben auch freie Berufe und selbstständige Heilberufe wie Ärzte und Apotheker. Stellt ein Apotheker nun einen Antrag, so muss er über die fachliche sowie kaufmännische Vorbildung zur Führung eines Apothekenbetriebs verfügen. Was die Laufzeiten des Darlehens betrifft kann der Gründer wählen, ob er das Darlehen für 5, 8 oder 10 Jahre in Anspruch nimmt. Es besteht auch die Möglichkeit bis zu 2 Jahre Tilgungsfreiheit zu beantragen. In der Regel verläuft die Tilgung monatlich zu je gleichen Raten.

Wie beantragt man die Startfinanzierung 80 und welche Unterlagen werden benötigt?

Der Apotheker stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank, die den Antrag dann an die L-Bank weiterleitet. Bei Genehmigung des Antrags erhält die Hausbank im Folgenden den Förderkredit von der L-Bank, den sie dann in eigenem Namen an den Apotheker auszahlt.  Der Antrag beinhaltet den Vordruck der L-Bank, eine Auskunft über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse und das Geschäftskonzept. Das Vorlegen des Businessplans ist hier Pflicht. Zu beachten ist auch, dass der Förderantrag unbedingt vor Gründung eingereicht werden muss.

Der Gründerkredit der apo-Bank

Abgesehen vom Startfinanzierungsprogramm 80 der L-Bank,  kann auch direkt bei der apo-Bank einen Kredit beantragt werden. Angeboten wird bspw. der Gründerkredit mit Airbag. In diesem muss der auch Businessplan vorgelegt werden. Das besondere am Gründerkredit mit Airbag ist der Sicherheitspuffer, der dann zum Einsatz kommt, wenn innerhalb der drei ersten Jahre nach Gründung bereits ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden sollte. Die apo-Bank meldet dann nämlich keine Forderungen aus dem Darlehen beim Verfahren an.

 

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