"Das e-Rezept kommt", mit diesem Slogan wirbt nicht nur das Bundesgesundheitsministerium sondern auch die online Versandapotheke Docmorris bundesweit. Doch bis das e-Rezept tatsächlich Eingang in den Alltag deutscher Arztpraxen und Apotheken findet, sind noch einige Fragen zu klären. Insbesondere was den Datenschutz und die Verschlüsselung der neuen elektronischen Rezepte betrifft, wird vielerorts Kritik laut. Erfahren Sie in diesem Artikel die neusten Entwicklungen in Sachen e-Rezept und den dazugehörigen Datenschutzbestimmungen.
e-Rezept ist wesentlicher Bestandteil der Telematikinfrastruktur
Das für 2020/2021 geplante elektronische Rezept ist wohl der prominenteste Bestandteil der neuen Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Das e-Rezept ist dabei nicht nur papier- und kostensparend sondern liefert vor allem auch eine Prozessvereinfachung und damit eine Erleichterung im Praxisalltag von Ärzten und Apothekern.
e-Rezept gleich zu behandeln wie Urkunde
Rechtlich gesehen ist das e-Rezept gleichsam zu behandeln, wie ein Rezept in Papierform und dementsprechend wie eine Urkunde. Rezeptfälschung ist in diesem Sinne analog zur Urkundenfälschung eine Straftat und wird strafrechtlich verfolgt.
Sensible Daten gehen mit hohen Datenschutzanforderungen einher
Daten die Gesundheit von Patienten betreffend sind stets mit besonderer Vorsicht zu behandeln und verdienen dementsprechend außerordentlichen Schutz. Ein Faktor, der laut den Vorsitzenden der Freien Ärzteschaft zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend gewährleistet ist. Wohl größtes Problem ist dabei die Tatsache, dass das e-Rezept künftig auch über das Smartphone eingelöst werden soll. Zwar sind die sensiblen Gesundheitsdaten verschlüsselt, jedoch bieten Smartphones nach wie vor zahlreiche Sicherheitslücken, die keinen hinreichenden Schutz vor einem Knacken eben jener Verschlüsselung liefern.
Momentan laufen bundesweit 52 Pilotprojekte zum e-Rezept
Die 52 Pilotprojekte sind in jedem Fall ein guter Anfang, das e-Rezept auf Herz und Nieren zu prüfen. Denn nur so kann eine einwandfreie Funktionsfähigkeit sowie Kompatibilität mit dem Apothekenmarkt gewährleistet werden. Problematisch ist hier jedoch die Tatsache, dass die Projekte unterschiedliche Methoden und Technologien verwenden – Einige verwenden Apps, andere wiederum das Scannen von QR Codes oder Identifikationsnummer. Was fehlt, ist ein einheitliches System!
Fazit: Auch wenn der Bund derzeit Einiges tut, die flächendeckende Einführung des e-Rezepts vorzubereiten, so bleiben dennoch weiterhin viele Fragen offen. Insbesondere die rechtliche Seite des e-Rezepts stellt in dieser Hinsicht eine Grauzone dar, die es in jedem Fall zu bewerkstelligen gilt. Hierzu gehört bspw. die rechtliche Grundlage bei Abholung der Arzneimittel durch Angehörige.
Experten sind sich sicher, dass auch weiterhin die freie Apothekenwahl bestehen muss und der Patient zudem in jedem Fall immer und überall Herr seiner Daten bleiben muss. Gleichermaßen müssen eine unzulässige Zuweisung und Makel an e-Rezepten ausgeschlossen sein.
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