Die richtige Altersvorsorge für Apotheker

Nach 30 Jahren im Dienste der Gesundheit nähert sich auch ein jeder Apotheker langsam aber sicher der Rente. Da die herkömmlichen Rentenleistungen der Apothekerkammer in der Regel nicht für einen sorgenfreien Ruhestand ausreichen, gibt es weitere Rentenprogramme. Um also auch nach dem Ausscheiden aus dem Beruf im Alter gut versorgt zu sein, gilt für Apotheker das sog. 3-Schichten-Modell. Zur Verfügung stehen neben der berufsständischen Altersvorsorge auch die sog. Rürup-Rente und die Private Rente. Wir haben Ihnen das wichtigste hierzu in diesem Blog-Artikel zusammengestellt.

Wie viel Altersvorsorge ist notwendig?

Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass keine allgemeingültigen Aussagen über die Höhe des Rentenbetrags gemacht werden können, da der Bedarf im Alter von Apotheker zu Apotheker individuell ist. Dennoch lässt sich mit Sicherheit sagen, dass die Grundbedürfnisse wie Lebenshaltung, Wohnen und Krankenversicherung von der Rente gedeckt werden sollten. Alle Ausgabenposten darüber hinaus unterscheiden sich teils sehr. Wie hoch nun der Kapitalbedarf des einzelnen Apothekers ist, die Kosten für die Grundbedürfnisse zu decken, wird in der Regel anhand einer Kapitalbedarfsrechnung ermittelt. Hierbei müssen auch die Inflationsrate und Steuern berücksichtigt werden. Vergleicht man nun den Kapitalbedarf und die bereits aufgebauten Rentenansprüche, so erhält man die sog. Versorgungslücke – sie gibt an, wie viel Geld dem Apotheker pro Monat fehlt, um sämtlichen Kosten gerecht zu werden. Somit können auch Aussagen darüber getroffen werden, in wie fern die monatliche Sparrate angepasst werden sollte, um die Lücke so klein wie möglich zu halten oder diese gar zu schließen.

Rürup-Rente und Private Rente im Vergleich

Die Rürup-Rente (oder auch Basisrente) ist eine steuerlich geförderter private Altersversorgung. Da die staatliche Förderung über hohe steuerliche Abzüge erfolgt, wird sie meist von Selbstständigen, Freiberuflern und sonstigen Personen mit hohem Steuersatz in Anspruch genommen. Hierzu gehören somit auch Apotheker. Bei der Privaten Rente handelt es sich dagegen um eine private Rentenversicherung, die die bestehende gesetzliche und betriebliche Altersversorgung der Apotheker ergänzt. Der Vorteil ist, dass hier keine vorherige Gesundheitsprüfung erforderlich ist, das heißt auch Personen, die aufgrund von Krankheit keine Kapitallebensversicherung abschließen können/ dürfen, können so Vorsorgemaßnahmen für das Alter treffen.

Vorteile der Rürup-Rente

  • Schutz vor staatlichem Zugriff bei Hartz IV Empfängern
  • Schutz vor Pfändung (besonders für Selbstständige)
  • Flexible Einzahlungsbeträge (monatlicher Grundbetrag je nach finanzieller Lage, Option auf Ergänzung durch Sonderzahlung am Jahresende)
  • Rürup-Rente als Zusatzrente, d.h. kein Zugriff vor dem 62. Lebensjahr -> danach jedoch flexibel beziehbar
  • Staatlich gefördert

Was ist zu beachten bei der Rürup-Rente?

  • Auszahlungen müssen wie bei der herkömmlichen Rente versteuert werden -> wie hoch der Steueranteil ist hängt ab vom Renteneintrittsalter

Vorteile der Privaten Rente

  • Garantie einer Altersversorgung ohne Risiko, es wird lebenslang ausbezahlt (nicht nur so lange wie Geld vorhanden ist) -> lebenslange Zusatzrente für den Ruhestand
  • Rentenleistungen aus der Privatrente müssen nicht in voller Höhe versteuert werden
  • Keine Erhebung eines Risikobeitrags im Todesfall (anders als bei der Kapitallebensversicherung)

Was ist zu beachten bei der Privaten Rente?

  • Vor Aktivierung des Versicherungsschutzes sollte geklärt werden, wer die Rente im Todesfall weiter bezieht

Formen der privaten Rentenversicherung

Versicherungen bieten verschiedene Arten der Rentenversicherung an, deren Tarife sich grundsätzlich in der Höhe der Garantieleistungen unterscheiden. Es gibt drei verschiedene Sparformen: die klassische Rente, die fondsgebundene Privatrente und das Hybridmodell. Erstere schreibt vor, dass die eingezahlten Gelder in festverzinslichen Wertpapieren angelegt werden. Der Vertrag enthält einen Garantiezins von derzeit 0,9% sowie eine Überschussbeteiligung, die die Rente zusätzlich erhöhen kann, jedoch nicht garantiert ist. Die fondsgebundene Privatrente legt die Gelder in Form von Investmentfonds an. Auch hier gilt ein Rentengarantiefaktor. Die dritte Form – das Hybridmodell – besitzt im Vergleich dazu einen zusätzlichen Absicherungsmechanismus, denn ein Teil des Sparbetrags fließt direkt in sicherheitsorientierte Anlagen. Der andere Teil in Investmentfonds. Auch das Hybridmodell besitzt einen fixen Rentengarantiefaktor.

Versorgungswerke für Apotheker

Da jeder Apotheker Mitglied der Apothekerkammer ist, ist er automatisch dazu verpflichtet auch Mitglied der berufsständischen Versorgungswerke zu sein. Eben jenes Versorgungswerk gehören zur Körperschaft des öffentlichen Rechts, stehen jedoch unter Selbstverwaltung. Leistungen die das Werk tätigt, werden ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Zu diesen gehören

  1. Altersvorsorge,
  2. Berufsunfähigkeitsrenten und
  3. Hinterbliebenenrenten.

Je nach Beitrag variiert die Höhe des Auszahlungsbetrags. Das heißt also, Apotheker die einen höheren Mitgliedsbeitrag zahlen, erhalten automatisch höhere Leistungen ausbezahlt. Ein Vorteil jener Werke ist die Tatsache, dass die Anlagen der Mitglieder zusätzlich abgesichert sind. Dies wird dadurch gewährleistet, dass die Beiträge ausschließlich in Form von festverzinslichen Wertpapieren angelegt werden. Kontrolliert wird das Ganze durch Instanzen auf Länderebene, das heißt die jeweiligen Wirtschafts- und Justizministerien der Bundesländer überwachen die Altersvorsorge.

Das mit Abstand größte Versorgungswerk der Branche ist die sog. Bayerische Apothekenversorgung, die es bereits seit 1925 gibt. Es zählt rund 28.000 Mitglieder die pro Jahr über 205 Millionen Euro einzahlen. Dabei handelt es sich nicht nur um Pharmazeuten aus Bayern sondern auch aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland für die auch allesamt die Pflichtmitgliedschaft gilt.

Zu Unterstützung bei der Wahl der richtigen Altersvorsorge wird auch gerne ein Steuerberater hinzugezogen. Dieser kennt sich neben steuerrechtlichen Angelegenheiten in der Regel auch mit Vermögens- und Anlageplanungen sowie Altersversorgung aus.

 

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