Vielen Apotheken in Deutschland mangelt es an Personal und das, obwohl sich die Gesamtzahl der Apothekenmitarbeiter nicht verändert hat. Was jedoch weniger geworden ist, sind die Vollzeitbesetzungen in den Apotheken. Das bedeutet, immer mehr Apotheker arbeiten in Teilzeit. Was ist der Grund für die Beliebtheit von Teilzeitstellen und, kann Teilzeit für Apotheken auch von Vorteil sein? In diesem Artikel erfahren Sie alles zum Thema Teilzeit in der Apotheke.
Warum ist die Teilzeitquote in Apotheken so hoch?
Theoretisch müsste für jede Apotheke mehr Personal zur Verfügung stehen, da in den letzten Jahren die Gesamtzahl an Apotheken deutlich zurückgegangen ist, sich die Anzahl an Apothekenmitarbeitern jedoch nicht verändert hat. Der Grund, warum viele Apotheken dennoch unter Personalmangel leiden, ist die Teilzeitquote. Diese ist in der Apothekenbranche sehr hoch. Daraus resultiert ein Mangel an Arbeitskräften und Apothekenteams, die dauerhaft über der Belastungsgrenze arbeiten müssen, um die Personallücken zu füllen. Laut einer repräsentativen Umfrage der Deutschen Apothekerzeitung arbeiten etwa zwei Drittel des Apothekenpersonals weniger als 40 Wochenstunden. Aber warum ist die Teilzeitquote so hoch?
Der größte Teil des Apothekenpersonals ist weiblich. Laut „Zahlen, Daten, Fakten“ der ABDA aus dem Jahr 2022 sind mit rund 72 Prozent fast drei Viertel der Apothekenmitarbeiter weiblich. Das bringt wie in vielen anderen frauendominierten Berufen eine hohe Teilzeitquote mit sich. Denn häufig wird die Care-Arbeit, das Kümmern um Kinder, andere Familienangehörige und Hausarbeit, noch immer von Frauen übernommen. Das unterstreicht auch die von der Deutschen Apothekerzeitung durchgeführte Umfrage. Bei Frage nach dem Grund für die Reduzierung der Arbeitszeit gaben fast die Hälfte (48,5 Prozent) der 501 teilnehmenden Teilzeitkräfte das Betreuen von Kindern und anderen Angehörigen an. Ob all die Care-Arbeit leistenden Teilzeitkräfte weniger arbeiten, weil sie es wirklich wollen oder weil es die äußeren Umstände (wie Betreuungszeiten) erzwingen, geht aus dieser Befragung nicht hervor.
Was den Personalmangel in den Apotheken zusätzlich zu der hohen Teilzeitquote verstärkt, ist, dass viele Apotheken mittlerweile lange Öffnungszeiten haben, die mit Mitarbeitenden abgedeckt werden müssen.
Wie wechselt man von einer Vollzeit in eine Teilzeitstelle?
Teilzeitarbeit für Apotheker ist demnach eine beliebte Arbeitsform. Das Gesetz, in dem der Wechsel von einer Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle geregelt ist, nennt sich „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder kurz TzBfG regelt in § 8 die zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit. Einen Anspruch auf einen Umschwung auf Teilzeitarbeit haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und deren Arbeitgeber „in der Regel mehr als 15 Angestellte“ beschäftigt. Dabei werden laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) alle Arbeitnehmer mitgezählt, die regelmäßig von dem Arbeitgeber beschäftigt werden. Die Höhe der Arbeitszeit spielt keine Rolle. Auch vorübergehend Beschäftigte werden mitgezählt, wenn sie beispielsweise einen regelmäßig arbeitenden Mitarbeiter, der sich gerade in Elternzeit befindet, vertreten.
Wenn diese Faktoren auf die anstellende Apotheke zutreffen und beim Arbeitnehmer ein Wunsch nach Teilzeit besteht, kann verlangt werden, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Dies muss schriftlich spätestens drei Monate vor Beginn der Teilzeit in Textform bei dem Arbeitgeber eingereicht werden und von diesem bestätigt werden.
Im Fall, dass PTAs in kleineren Filialapotheken beschäftigt sind, gilt die 15 Mitarbeiter-Regel für alle Filialbetriebe zusammengenommen. Das bedeutet, dass Anspruch auf Teilzeit besteht, wenn der Arbeitgeber insgesamt mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
In einigen Fällen entsteht durch die Verringerung der Arbeitszeit eine Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb, oder sie verursacht unverhältnismäßige Kosten. Dann kann der Arbeitgeber den Wunsch auf Teilzeit auch ablehnen. Spätestens einen Monat vor gewünschtem Beginn der Teilzeit muss der Arbeitgeber dem Antragstellendem schriftlich mitteilen, ob die Verringerung der Arbeitszeit gewährt wird oder nicht. Falls die Frist versäumt wird, gilt der Antrag automatisch als bestätigt.
Die Brückenteilzeit ist eine alternative Form zur Verringerung der Arbeitsstunden, die jedoch nur in großen Apotheken umsetzbar ist. Der Begriff bedeutet lediglich, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduzieren können. Hierbei gilt, dass sich dieser Zeitraum auf mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre belaufen darf. Nach diesem zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarten Zeitraum wird die Stundenzahl wieder erhöht. Der Anspruch auf die Brückenteilzeit, den Arbeitnehmer seit Januar 2019 haben, ist in § 9a TzBfG geregelt. Um einen Antrag auf Brückenteilzeit zu stellen, müssen in der Apotheke mehr als 45 Personen arbeiten. Deshalb kommt die Möglichkeit der Brückenteilzeit nur in großen Apotheken zum Tragen. Eine weitere Voraussetzung ist zudem eine Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten.
Ist Teilzeitarbeit schlecht für den Betrieb?
Wie bereits erwähnt, sorgt die hohe Quote an Teilzeitarbeitenden in der Apothekenbranche für einen Personalmangel. Was hinsichtlich der hohen Frauenquote und den Gründen für Teilzeitarbeit möglicherweise schwer umzusetzen ist, ist das Abdecken aller Öffnungsstunden der Apotheke. Berufstätige Mütter, die Teilzeit beantragen, um sich um ihre Kinder zu kümmern, bevorzugen es meist, am Vormittag zu arbeiten. Viele Apotheken haben jedoch am Nachmittag die höchste Kundenfrequenz und sind zu den Stoßzeiten auf mehr Personal angewiesen. Um dieses Problem aus dem Weg zu schaffen, empfiehlt es sich, ein offenes Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu suchen.
Unter Berücksichtigung der konkreten Kundenzahlen, dem über den Tag hinweg ungleich verteilten Arbeitsanfall und mit Einbezug der Vollzeitkräfte lässt sich in den meisten Fällen eine zufriedenstellende Lösung finden. Trotz dessen, dass aus Teilzeitarbeit möglicherweise ein Arbeitskraftmangel resultiert, hat sie nicht nur Nachteile. Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist Teilzeitarbeit für einen Betrieb nicht automatisch teurer. Die Gehälter berechnen sich anhand der geleisteten Arbeitszeit. Deswegen sind diese in etwa genau so hoch wie bei einer Vollzeitkraft. Das Einzige, was dabei eine Rolle spielen könnte, ist die unterschiedliche Berufserfahrung. Der Stundenlohn einer Teilzeitkraft kann demnach sowohl höher als auch geringer sein als der einer Vollzeitkraft. Auch bei den Kosten für die Sozialversicherung unterscheiden sich Teil- und Vollzeitangestellte nicht gravierend voneinander. Die für die Sozialversicherung entstehenden Kosten errechnen sich prozentual am Bruttogehalt. Die Kosten für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen und bestimmte Zusatzleistungen wie Fahrgeld hängen zwar von der Zahl der Mitarbeiter ab, jedoch spielen diese Faktoren eine untergeordnete Rolle und sind für den Betrieb kaum von Bedeutung.
Des Weiteren sorgt die Berücksichtigung von Anfragen auf Teilzeit dafür, dass der Betrieb für viele Mitarbeiter attraktiver wird. Erfahrene, eingearbeitete und motivierte Mitarbeiter, die beispielsweise aus gesundheitlichen oder familiären Gründen ihre Arbeitsstunden verringern wollen und die Möglichkeit dazu bekommen, werden an das Unternehmen gebunden. Aus Sicht der Apotheke wird die Motivation der Mitarbeiter und deren Bindung an den Betrieb gestärkt und das Arbeitsklima unterstützt. Zudem wirkt sich die Teilzeitarbeit gegenüber der Vollzeitbeschäftigung vorteilhaft auf die Produktivität und die Fehlzeiten der Mitarbeiter aus. Grund dafür ist, dass die Arbeitnehmer durch die geringere Arbeitszeit weniger schnell ermüden und die Motivation dadurch hoch bleibt.
Auch wenn die weite Verbreitung der Teilzeitarbeit in der Apothekenbranche zu Personalmangel führt, gibt es aus Sicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch positive Aspekte. Wir von Steuerberater für Apotheken informieren Apotheker in regelmäßigen Abständen über Steuertipps und Tricks zur Steuergestaltung. Mehr News, Infos und Wissenswertes rund um die Apotheke gibt es unter Apotheken-Blog – Steuerberatung für Apotheken (apo-stb.de)
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