In einer sich schnell verändernden Welt müssen Apotheker immer wieder mit neuen Herausforderungen und Trends umgehen. Telemedizin, Selbstmedizin, Digitalisierung und E-Commerce sind nur einige Beispiele dafür. Daher möchten wir in diesem Blogartikel einige Entwicklungen beleuchten und den Fokus darauf legen, wie Sie von derartigen Entwicklungen auch profitieren können.

Einführung des elektronischen Kostenvoranschlags

Um sich an die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Veränderungen im apothekerischen Bereich anzupassen, ist es wichtig, dass Apotheker ihre Geschäftsprozesse kontinuierlich überprüfen und optimieren. Dazu gehört auch, dass Apotheker ihr Personal weiterbilden und sicherstellen, dass sie über die neuesten Entwicklungen und Veränderungen im Bereich informiert sind.

Zu derartigen Entwicklungen zählt zum Beispiel die sogenannte eKV (elektronischer Kostenvoranschlag). Diese besagt, dass ab dem 1. Februar 2023 Kostenvoranschläge für Hilfsmittel nur noch elektronisch einzureichen sind. Apotheker befürchten dabei einen größeren Mehraufwand in der Verwaltung, sodass es schwieriger erscheint, bei den geringen Aufschlägen auf Hilfsmittel einen Gewinn zu generieren. Kritisiert wird dabei ebenfalls das Fehlen einer einheitlichen, offenen und kostenfreien Schnittstelle für die Abwicklung der Anträge.

Neuerungen wie die eKV können allerdings nicht nur eine Hürde, sondern auch eine Chance darstellen. Der elektronische Kostenvoranschlag soll dabei zukünftig Zeit, Geld, Papier und Verwaltungsaufwand sparen. Um den Verwaltungsaufwand zu optimieren, kann die Nutzung einer Branchensoftware helfen.
Der BAV weist in diesem Zusammenhang auf den eKV-Dialog von Noventi als ein mögliches Tool hin. Die Anwendung sei in enger Abstimmung mit den Apothekerverbänden in Bayern und Baden-Württemberg entwickelt worden und auch für Apotheken nutzbar, die sonst keine Geschäftsbeziehungen zu Noventi haben, also nicht über die VSA abrechnen und auch keine Warenwirtschaft von Awinta nutzen, heißt es. Fast alle Kassen können dem BAV zufolge darüber abgewickelt werden, eine Lösung für die fehlenden sei in Arbeit.

Um den Aufwand gering zu halten, empfiehlt der Apothekenverband weiterhin immer zuerst die Genehmigungsfreiheit zu prüfen. Die weitaus meisten Hilfsmittel der Vertragskassen seien ohne vorherige Genehmigung abrechnungsfähig, heißt es weiter. Die etwaige Genehmigungspflicht kann dabei in der Apothekensoftware mittels PZN und Kostenträgerkennung geprüft werden. Weist diese einen Vertragspreis und keine Genehmigungspflicht aus (Genehmigungspflicht ist gekennzeichnet mit „G“ oder „K“) und ist der entsprechende Beitritt zum Vertrag vorhanden, können die Versicherten sofort versorgt und das Hilfsmittel zum dort genannten Preis abgerechnet werden.

Hilfreich ist in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Verknüpfung des Zugangs zum Online-Vertragsportal mit der Apothekensoftware. Die im OVP hinterlegten Beitrittsdaten sollten dann bei der Darstellung in der Warenwirtschaftssoftware berücksichtigt werden.

Als „Land – Apotheke“ das eigene Überleben gestalten

Gerade in ländlichen Gegenden ist der Verlust von Apotheken alltäglich und ein vielschichtiges Problem, dessen Ursachen zum Teil nicht beeinflussbar sind. Ein Grund ist die Alterung der Gesellschaft und der Trend weg vom Land in die Städte. Wenn der Landarzt dicht macht, hat auch der Apotheker keine große Chance mehr. Es ist zu beobachten, dass immer mehr Fachärzte aus den Vorstädten in die Stadtzentren gehen. Nun könnte man das hinnehmen und versuchen, die Versorgung der Bevölkerung auf dem Land mit Medikamenten anders zu organisieren, also etwa durch Rezeptsammelstellen oder Botendienste.

Alternativen für Apotheken auf dem Land bieten Modelle wie die der Schweiz. Dort streben die Apotheker an, auch ohne Arzt vor Ort zu bleiben. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Patienten und übernehmen somit vom Hausarzt die Lotsenfunktion. Dies kann jedoch nur funktionieren, wenn zusätzliche Aufgaben wie zum Beispiel die Beratung auch bezahlt werden und sich Apotheken nicht - wie gerade üblich - überwiegend durch eine fixe Pauschale finanzieren, die sie von den Krankenkassen für jedes abgegebene Medikament erhalten.

Daher lohnt es sich zu prüfen, ob die pharmazeutischen Dienstleistungen, die im Oktober 2020 mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz genehmigt wurden, eine sinnvolle Ergänzung für das eigene Angebot darstellen. Mit dieser Regelung lässt sich das eigene Leistungsspektrum erweitern auf:

  • Die vertiefte Medikationsberatung von Patienten mit Polymedikation
  • Die pharmazeutische Betreuung von Patienten nach Organtransplantation sowie von Patienten unter oraler Antitumortherapie
  • Die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patienten
  • Die standardisierte Einweisung in die Arzneimittelanwendung von Inhalationstechniken.

Kooperationen und Netzwerken im apothekerischen Bereich

Herausforderungen wie die Pandemie, die Digitalisierung, gesetzliche Neuerungen und der Online- Versandhandel sind durchaus in der Lage für wachsende Existenzängste sorgen.

Daher ist Networking wichtiger denn je. So lassen sich existenzielle Herausforderungen leichter bewältigen und die eigene Position auf dem Markt stärken. Netzwerke wie Propharm, die DDA oder das Apotheken Netzwerk von apodirect bieten eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Know-how mit anderen Apothekern. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit in einem Netzwerk kann dazu beitragen, dass:

  • Apotheker bessere Beziehungen zu Lieferanten und Herstellern aufbauen und so bessere Einkaufskonditionen erzielen können.
  • Beruflichen Kompetenzen erweitert und vertieft werden, indem von den Erfahrungen und Fähigkeiten anderer profitiert werden kann.
  • Die politische Interessenvertretung und die Durchsetzung gemeinsamer Ziele erleichtert wird. Kooperationen und Netzwerke eine stärkere Stimme in der Öffentlichkeit sowie bei politischen Entscheidungsträgern und können so wichtige Interessen im apothekerischen Bereich wirksamer vertreten.

Weitere Unterstützung kann darüber hinaus ebenfalls eine externe Beratung, bieten. Bei externen Beratern profitieren Sie von langjähriger Erfahrung und interdisziplinärer Aufstellung. So  kann umfassend Rat geboten werden, alle Bereiche betreffend, von der Gründung und Führung bis zum Verkauf Ihrer Apotheke.

Digitalisierung als Chance

Auch wenn die Digitalisierung der Geschäftsbereiche in Apotheken Herausforderungen wie Cyber-Security, Schulung der Mitarbeitenden sowie Anschaffung der notwendigen Hardware mit einschließt, bietet sie doch auch große Chancen.

Digitalisierung kann auch die Lagerhaltung in Apotheken verbessern. Durch den Einsatz von digitalen Werkzeugen wie Bestell- und Lagermanagement-Systemen kann die Lagerhaltung optimiert werden. Dies führt nicht nur zu einer besseren Übersicht über das Lager, sondern auch zu einer höheren Effizienz und Kosteneinsparungen.
Die Digitalisierung kann Apotheken auch neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Durch die Nutzung von Online-Plattformen können Apotheken ihr Angebot erweitern und direkt an Kunden verkaufen. Außerdem können Online-Beratungen angeboten werden, was für Kunden besonders in unsicheren Zeiten von Vorteil sein kann. Durch derartige personalisierte Angebote kann ebenfalls eine Steigerung der Kundenbindung erzielt werden. Durch individuell erstellte Kundenprofile, das Sammeln von digitalen Bonuspunkten, mit denen wiederum im Online Shop eingekauft werden kann und ähnlichen Angeboten kann die Kundenloyalität zur Hausapotheke erhöht werden.

Trotz der vielen Vorteile digitaler Angebote sollte beachtet werden, dass der Versandhandel immer nur die zweitbeste Lösung oder als Ergänzung zu sehen ist. In einem so sensiblen Bereich wie der Medizin ist die direkte Beratung vor Ort durch nichts zu ersetzen. Gerade deswegen sind digitale Anreize zur Kundenbindung von Vorteil, sodass Stammkunden auch die direkte 1 zu 1 vor Ort Beratung erfahren und wertschätzen lernen.

Apotheken ebenfalls betroffen von steigenden Energiepreisen

Das Bundeskabinett hatte schon am 25. November die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen. Der Bundestag und der Bundesrat winkten die Energiepreisbremsen am 15. Dezember durch.

Die Regelungen beziehen sich größtenteils auf Privatkunden, sie gelten aber auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Als KMU gelten in der Regel Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Außerdem darf die Summe aller Jahresumsätze die 50 Millionen Euro-Marke nicht übersteigen. Die allermeisten Apotheken dürften von den Neuregelungen also ebenfalls profitieren.

  • Für Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023. Ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs wird dabei zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, es gibt dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis.
  • Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde.
  • Im März werden die Verbraucher und KMU zudem zusätzlich einmalig einen rückwirkenden Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar erhalten. Für Mieter gilt, dass ihre Vermieter die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen.
  • Auch bei den Strompreisen greift der Bund sowohl den Privatkunden als auch KMU unter die Arme. Der Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe ist mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
  • Um die Gesellschaft weiter zum Energiesparen zu motivieren, gelten die Preisbremsen jedoch nicht für 100% des Verbrauchs. Bei Wärme und Erdgas wird bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt, bei Strom sind es 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs.

Hier finden Sie weitere Details zu den Hilfen des Bunds ab 2023

Fazit

Auch wenn es viele Punkte gibt, die Apotheken Existenzsorgen bereiten, so sind Apotheken unzweifelhaft von unschätzbarem Wert für die Gesundheit der Bevölkerung.
Abhilfe schaffen bei Zukunftssorgen kann eine enge Vernetzung mit Fachkollegen, Digitalisierung als Chance zu begreifen und das Erschließen neuer Geschäftsfelder.

Apotheken bleiben die erste Anlaufstelle bei Gesundheitsproblemen und bieten Informationen, Behandlung und Medikamente. Enge Beziehungen zwischen Apotheken und Patienten und eine Beratung vor Ort bleiben bei Gesundheitsthemen weiterhin relevant und unverzichtbar.

Steuerberatung für Apotheker