In Zukunft soll es keinen pinken Zettel mehr als Rezept geben, den man bei Apotheken einreichen kann, um Medikamente zu bekommen. Dieser Prozess soll digital ablaufen – mithilfe des E-Rezepts. Bis zur bundesweiten Einführung des E-Rezepts kam es noch nicht, da es einige technischen Komplikationen gab. Nun sind die Apotheken jedoch E-Rezept-ready, vor allem weil von den Krankenkassen eine Versorgungssicherheit auch bei technischen Fehlern versprochen wurde. 

Wie funktioniert das E-Rezept?

Mittels eines QR-Codes kann das digitale Rezept auf dem Smartphone abgerufen werden. Patienten können auf diese Weise Rezepte von Arztpraxen elektronisch über eine App empfangen, verwalten und bei der Apotheke vorlegen. Dadurch sollen in medizinischen Praxen und Apotheken Abläufe vereinfacht und Termine und Wege zum Arzt minimiert werden. Die gematik GmbH trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI) und ist Entwickler der App für das E-Rezept. 

Das E-Rezept ermöglicht neben dem digitalen Prozess auch weitere neue Anwendungen. Die App bietet eine Medikationserinnerung, einen Medikationsplan und einen Wechselwirkungscheck. Mit letzterem kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind. Zukünftig sollen auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden. Die Fristen für die Einführung weiterer ärztlicher und psychotherapeutischer Verordnungen sind gesetzlich vorgegeben.

Qualitätskriterien erfüllt 

Fristgemäß konnte das E-Rezept ab dem 01. September 2022 in Apotheken in ganz Deutschland eingeführt werden. Zunächst mussten die Qualitätskriterien in der laufenden Testphase erfüllt werden. Bedenken gab es seitens der Apotheken insbesondere aufgrund möglicher Retaxationen technisch fehlerhafter Rezepte. Bei Retaxationen übernehmen die Krankenkassen die Kosten eines Arzneimittels nicht. Die Gesellschafter der gematik, zu denen auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) gehört, haben nun einen Beschluss gefasst, der den Umgang mit solchen Verordnungen in der Übergangsphase der E-Rezept-Einführung regelt.

Zu den erfüllten Qualitätskriterien zählen die zwei folgenden Aspekte: 

  • Mindestens 30.000 E-Rezepte wurden erfolgreich abgerechnet. 
  • Krankenkassen haben den Apotheken den Abschluss einer „Friedenspflicht bei Retaxationen“ für den Übergangszeitraum zugesichert. 

Versorgungssicherheit bei technischen Fehlern 

Um die Akzeptanz der Versicherten und der Ärztinnen und Ärzten, sowie Apotheken für das E-Rezept zu sichern, wurde von den Krankenkassen eine Versorgungssicherheit bei technischen Fehlern zugesichert. 

Was genau bedeutet das? 

Die Krankenkassen haben versprochen, bei technisch fehlerhaften E-Rezepten die Kosten für die Arzneimittel zu übernehmen, bis die gematik eine technische Lösung für die Probleme hat und die Umsetzung des E-Rezeptes einwandfrei funktioniert. Die Kosten für die verordneten Medikamente werden auch dann übernommen, wenn der Name des ausstellenden Arztes nicht mit der Signatur seines Heilberufsausweises übereinstimmt. Das ist mit dem Begriff „Friedenspflicht bei Retaxationen“ gemeint. 

Für den Fall, dass die Krankenkassen die Versorgungssicherheit nicht gewähren würden, müssten die Patientinnen und Patienten wieder zurück zur Arztpraxis geschickt werden, wenn eine Rataxation besteht. Dort müsste ein neues Rezept in Papierform ausgestellt werden. 

Die Folgen?

Das E-Rezepts würde bei Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern nicht auf Akzeptanz stoßen. Zumal das digitale Rezept dazu gedacht ist, den Prozess zu vereinfachen und die Wege zum Arzt zu minimieren. Dies ist besonders in ländlichen Gegenden von Vorteil und soll den Menschen Unterstützung bieten, die weite Wege zu den Arztpraxen haben. Der Vorteil, der sich aus dem E-Rezept ergibt, soll demnach auch während der Übergangsphase zum bundesweiten Rollout gewährt werden. Zudem würde auch die Versorgung belastet werden, wenn immer wieder Patientinnen und Patienten zu den Arztpraxen zurückkehren müssten.

Apotheken bereit für das E-Rezept

Grundsätzlich seien die Apotheken E-Rezept-ready, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich. „Bei der digitalen Transformation des Gesundheitswesens arbeiten die Apotheken seit Jahren intensiv mit. Nun steht die Einführung des E-Rezeptes unmittelbar bevor.“ Zudem seien die Hard- und Software vorhanden und letzte Schulungen finden statt. Somit seien die Apotheken bereit für die Einführung des E-Rezepts. 

Dittrich betont: „Gerade in der Startphase muss das E-Rezept aber auch die Akzeptanz der Patientinnen und Patienten gewinnen, um dauerhaft als nützlich und praktisch wahrgenommen zu werden. Ein Zurückweisen von E-Rezepten in der Apotheke wegen technischer Fehler wäre kontraproduktiv. Es ist deshalb wichtig, dass die Krankenkassen nun gerade in der Startphase zusichern, die Kosten für die verordneten Arzneimittel auch bei technischen Fehlern zu tragen, wie zum Beispiel eine unterschiedliche Schreibweise des Arztnamens. Nur gemeinsam können Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen das E-Rezept zum Erfolg führen und damit einen spürbaren Nutzen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten bieten.“

Zurzeit laufen die Schulungen des Apothekenpersonals zur Nutzung der E-Rezept Module. Insgesamt haben knapp 50% der Apotheken diese bereits abgeschlossen, überdurchschnittlich viele davon in Westfalen-Lippe (55%) und Schleswig-Holstein (66%). Das ist nicht verwunderlich, denn in diesen beiden Regionen starteten die ersten Pilotprojekte des E-Rezepts, in denen man die Ausführung und mögliche Durchsetzung testen wollte. 

Testphase

Die Gematik-Gesellschafterversammlung hat für die stufenweise und steigende Verbreitung des E-Rezepts für die Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe drei neue Erfolgskriterien beschlossen: 

  • Von der Gesamtzahl aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel müssen demnach in jeweils beiden Gebieten 25 Prozent als E-Rezepte ausgestellt werden. 
  • Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Patientinnen und Patienten dort über das E-Rezept informiert werden. 
  • Die Quote der Personen, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren mussten, um sich ein Rezept in Papierformat als Ersatz geben zu lassen, muss unter 3 Prozent liegen.

 

In der Testphase wurden sämtliche Nutzungsschritte des E-Rezepts – von der Ausstellung in der Arztpraxis, der Übermittlung an die Versicherten, die Einlösung in der Apotheke sowie die Abrechnung mit der Krankenkasse - intensiv und ausgiebig getestet. Die von den Partnern der Selbstverwaltung als Voraussetzung für den flächendeckenden Rollout vereinbarten Qualitätskriterien wurden im Sommer 2022 erfolgreich erfüllt. Nun erfolgen die nächsten Schritte. Welche genau das sind und wann diese passieren, wird zeitnah von der gematik GmbH festgelegt. Eine bundesweit verbindliche Einführung des E-Rezepts in den Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern ist das Ziel. Die bundesweite Einführung des E-Rezepts wird von der gematik GmbH eng begleitet werden.

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