Kooperation schafft wirtschaftlichen Mehrwert

Will ein Apotheker seine Reichweite sowie Wirtschaftlichkeit steigern, entscheidet er sich neben dem Angebot zusätzlicher Dienstleistungen für die Patienten oftmals dazu, Apothekenkooperationen und Partnerschaften einzugehen. Diese können maßgeblich zum Wachstum beitragen. Auch Kooperationen mit nahegelegenen Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren können sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Apotheke auswirken, da der Apotheker hierdurch unter anderem die Möglichkeit bekommt, aktiv an den Entwicklungen hinsichtlich des Gesundheitswesens teilzuhaben.

Welche Arten von Apothekenkooperationen gibt es?

Durch die wachsende Überbesetzung gewisser Standorte und des damit verbundenen aggressiveren Wettbewerbs, haben es einzelne Apotheken oftmals schwer, weiterhin am Markt zu bestehen. Vor allem große Apotheken in innerstädtischen Gebieten treiben den Wettbewerb durch Marketingkampagnen und einer offensiven Einkaufspolitik verstärkt an. Um als kleine Einzelapotheke dennoch am Markt bestehen zu können, entscheiden sich viele Apotheker dazu, miteinander zu kooperieren. Man unterscheidet hier horizontale und vertikale Kooperationsformen sowie ErfaGruppen und sog. Poolbildungen und Marketinggemeinschaften.

Horizontale Kooperationsformen sind bspw. Genossenschaften. Von vertikalen Formen der Kooperation spricht man, wenn Apotheken gemeinsame Aktivitäten wie in etwa im Bereich des Service anbieten. Erfa-Gruppen dagegen sind selbstständig handelnde Erfahrungsaustauschgruppen, sie stellen demnach also eher eine lose Zusammenarbeit dar. Aus solchen Erfa-Gruppen die in der Regel immer von einem Unternehmensberater betreut werden werden gehen oftmals neue Betriebstypenkonzepte wie Familienapotheken, Vital- oder Naturapotheken hervor. Poolbildungen stellen eine besondere Art der Zusammenarbeit dar. Dabei vereinbaren Apotheker den gemeinsamen Einkauf bei einem Lieferanten x. Finden sich nur wenige Partner für die Bildung solch einen Pools ist es oftmals so, dass ein Apotheker für andere Kollegen miteinkauft, um so bessere Einkaufskonditionen zu bekommen. Es handelt sich also um eine Art Gemeinschaftseinkauf. Bei der Entscheidung, welche Art der Kooperation sich im Einzelfall am Besten eignet, kann auch ein Steuerberater mit Zusatzqualifikation für den Heilberuf zu Rate gezogen werden. Dieser kann durch seine branchenspezifischen Kenntnisse dabei helfen, die unterschiedlichen Konzepte abzuwägen und das beste Kooperationskonzept zu finden.

Kooperationen mit Ärztehäusern

Gerade kleinere Ortschaften und ländliche Regionen sind nicht selten von Abwanderungen von medizinischem Fachpersonal betroffen. Dies hat nicht nur Folgen für die Bevölkerung, sondern auch für umliegende Apotheker, denn ohne Ärzte keine Patienten und ohne Patienten keine Kundschaft. Aus diesem Grund liebäugeln einige Pharmazeuten mit sog. Ärztehäusern, in denen einzelne Arztpraxen, Kliniken, Physiotherapiepraxen oder Fitnessstudios und Apotheken vertreten sind. Durch den Bau solcher Einrichtungen könnte die Abwanderung zum einen gestoppt und zum anderen die ärztliche Versorgung der Bevölkerung weiterhin gewährleistet werden. Ein win-win Prinzip für alle Beteiligten - auch für die Apotheken. Doch auch in Großstädten lohnt sich das Modell einer gemeinschaftlichen Gesundheitseinrichtung. Fachlicher Austausch und die Möglichkeit, verschiedene medizinische Fachrichtungen zu bündeln bietet den Patienten viele Vorteile und spart gleichzeitig Kosten. Auch die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) lobt das Konzept der Ärztehäuser.

Baufinanzierung eines Ärztehauses

Je nach dem ob es sich bei dem zu gründenden Ärztehaus um ein sog. Betreibermodell (=ein oder mehrere Nutzer sind Eigentümer) oder um ein Investitionsmodell (=ein unbeteiligter Dritter ist Eigentümer) handelt, unterscheidet sich die Finanzierungsform. In der Regel geht es primär um die Fülle des zur Verfügung stehende Eigenkapitals. Dabei sollte man sich an folgender Formel orientieren: Vorvermietungsquote + Eigenkapital = Gesamtkapital. Zu beachten ist, dass eine Vorvermietungsquote von unter 50% nicht zu empfehlen ist, da dann das Risiko auf Leerstand der Flächen zu groß ist. Gleichzeitig sollte das Eigenkapital nicht weniger als 25% der Gesamtkosten betragen. Ist das nicht der Fall können entweder zusätzliche Investoren ins Boot geholt oder Geld durch Kreditgeber und Banken beschafft werden.

Ist das Ärztehaus einmal fertiggestellt, geht es um die Frage der Miete. Die Höhe hängt nicht nur davon ab, wie viel Geld der Bau gekostet hat und wie viele Mieter schlussendlich im Haus vertreten sind, sondern auch vor allem von den verschiedenen Nutzungsarten. Mieten für größere Arztpraxen innerhalb des Ärztehauses unterscheiden sich bspw. von Mieten für Räumlichkeiten einer Physiotherapiepraxis. Hier kommt es natürlich auch darauf an, wie groß die Fläche ist, über welche technische Ausstattung sie verfügt, wann der Mietvertrag abgeschlossen wird etc.

Beteiligte Parteien bei der Planung eines Ärztehauses

  • Vermessung
  • Brandschutz
  • Praxisplaner/ Einrichtungsplaner
  • Bodengutachter
  • Baununternehmen/ Handwerker
  • Prüfstatik, Statik
  • Außenanlagenplaner
  • Fachplaner Haustechnik
  • Architekt
  • Makler/ Vertrieb
  • Bank
  • Projektsteuerung/ Controller
  • Investor/ Bauherr
  • Mieter/ Nutzer
  • Grundstücksnachbarn
  • Genehmigungsbehörden
  • Schall- und Wärmeschutz

Das Potenzial Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) erkennen und nutzen

Auch wenn eben solche vollintegrierten Versorgungszentren derzeit noch nicht gänzlich im Markt integriert sind, so bieten sie für die nahe Zukunft dennoch ein großes Potenzial. Denn zum Einen sind solche Zentren für Mediziner interessant, da sie als Angestellte weniger bürokratischen Tätigkeiten nachgehen müssen und somit mehr Zeit für Patienten haben. Im Vergleich zum Klinikjob bietet es den Ärzten zum Anderen mehr Möglichkeiten, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Vor allem Allgemeinmediziner und Internisten, die für Apotheker die wohl wichtigste Verbindung zu Patienten darstellen, entscheiden sich oft dazu, Teil Medizinischer Versorgungszentren zu werden. Dies halt zur Folge, dass Gebiete in nächster Nähe zu solchen MVZ auch für Apotheker zunehmend attraktiv werden. Bisher erlaubt es das deutsche Gesetz Apothekern nicht, selbstständig solche sog. MVZ zu gründen, da es sich um 'ärztlich geleitete' Einrichtungen handelt - also nur durch einen Arzt mit Registereintrag gegründet werden kann.

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