Beratung durch den Experten Ihrer Branche

Freie Heilberufe, zu denen auch der Apothekerberuf gehört, üben einen Gewerbebetrieb aus. Da der Betrieb der Apotheke nicht nur mit zahlreichen Vorgaben und Richtlinien verbunden ist, sondern oftmals auch eine gewisse betriebswirtschaftliche Größe besitzt, ist es immer ratsam, einen Steuerberater mit ins Boot zu holen. Idealerweise handelt es sich dabei um einen Berater, der sich speziell auf Heilberufe konzentriert. Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist immer gegenseitiges Vertrauen, denn der Apothekeninhaber legt seine Finanzen vollständig offen.

Weshalb ist ein spezialisierter Steuerberater von Vorteil?

  1. Apotheken unterliegen im Vergleich zu anderen Gewerbe-, bzw. Unternehmensformen nicht nur den herkömmlichen Wirtschafts- und Steuerrechten, sondern darüber hinaus weiteren Ordnungsrahmen. Hierzu gehören bspw. das Arzneimittelgesetz, die Arzneimittelpreisverordnung, das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung. Diese zusätzlichen Rechtsvorschriften haben zur Folge, dass der Betrieb einer Apotheke sich stark von anderen Unternehmensformen unterscheiden.
  2. Neben den klassischen steuerlichen und wirtschaftlichen Rechtsänderungen sind Apotheken oftmals von weiteren Eingriffen des Gesetzgebers betroffen.
  3. Da die Apothekerbranche sich stetig verändert, driftet der Markt immer weiter auseinander. Die Kluft zwischen umsatzstarken und umsatzschwachen Apotheken nimmt weiter zu. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Einflussfaktoren (interner, aber vor allem externer Natur) zahlreich sind. Bei solch einer Fülle von Einflüssen ist es dem Apotheker oft nicht möglich, den Überblick zu behalten. Ein spezifizierter Steuerberater ist genau deshalb der richtige Ansprechpartner, denn er ist mit der Branche vertraut und kann eventuelle Anpassung der Unternehmensstrategie identifizieren.
  4. Durch die zunehmende Digitalisierung von Betriebsprüfungen, verschwimmen steuerliche und betriebswirtschaftliche Angelegenheiten immer mehr. Entdeckt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung bspw. Auffälligkeiten, sind betriebswirtschaftliche Analysen und Kalkulationen erforderlich, um vermeintliche Fehlangaben zu berichtigen oder Hinzuschätzungen zu vermeiden. Da es sich hierbei meist um ein kompliziertes Unterfangen handelt, kann der Steuerbarer unterstützend zur Seite stehen oder in der Mehrheit der Fälle die Aufgabe ganz übernehmen und somit den Inhaber entlasten.

Zertifizierter Fachberater für Heilberufe Steuerberater

Das Institut für Unternehmensführung (IFU) bietet speziell für Fort-, und Weiterbildungen für Fachberater in Bezug auf Heilberufe an. In verschiedenen Workshops zum Berufsrecht von Heilberufen, Zulassungsverfahren, Ertrag-, und Umsatzsteuerrecht sowie Marketing lernen die teilnehmenden Steuerberater, welche Besonderheiten es bei den Heilberufen zu beachten gilt. Nach erfolgreichem Absolvieren bekommt der Steuerberater dann ein Zertifikat, welches er dem Apotheker vorlegen kann. Durch solche Fachlehrgänge können sich Steuerberater zusätzliche theoretische Kenntnisse verschaffen und sind so der optimale Ansprechpartner. Auch Mitarbeiter von Steuerkanzleien können sich diesbezüglich weiterbilden, denn das IFU bietet auch für sie verschiedenste Workshops und Lehrgänge an, die auf den Heilberuf zugeschnitten sind.

Was muss der Steuerberater für Apotheken mitbringen?

Um den richtigen Steuerberater zu finden, müssen zunächst einmal die allgemeinen Anforderungen erfüllt sein. Zu diesen gehört zum einen die gute Erreichbarkeit des Beraters und seines individuellen Betreuungsteams. Zum anderen qualitätsgeprüfte Arbeitsstrategien, belegt in etwa durch Zertifikate oder Qualitätssiegel wie das DStV (Qualitätssiegel des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.). Auch Zeugnisse von besuchten Seminaren oder Trainings zu verschiedenen steuerlichen sowie wirtschaftlichen Themen sind ein guter Indikator für einen kompetenten Steuerberater. Neben den allgemeinen Anforderungen gibt es für apothekenspezifische Steuerberatung weitere Kriterien, die erfüllt sein sollten. Hierzu zählt eine Finanzbuchführung, die die Besonderheiten des Apothekenbetriebs berücksichtigt. Mit eingeschlossen ist bspw. die Software des vorhandenen Warenwirtschaftssystems und die Lohnbuchhaltung der Mitarbeiter.

Der Steuerberater begleitet zudem jegliche Betriebsprüfungen. Auch was den Einkauf betrifft, nimmt der spezialisierte Steuerberater eine wichtige Rolle ein. Er kann den Apotheker unterstützen, mit dem Großhandel zu verhandeln, Großhandelsrechnungen zu erfassen und auf Basis von externen Betriebsvergleichen bei der Preisbildung von frei zugänglichen Arzneimitteln helfen. Auch was Personalmanagement, Einsatzplanung und den Betriebsklimacheck betrifft, ist ein Steuerberater ein guter Anlaufpunkt. Hinzu kommt Beratung zu gewissen Vorsorgemaßnahmen für Alter oder im Falle einer Krankheit oder eines Notfalls. Er kümmert sich hier bspw. um Vorsorge- und Patientenverfügungen und beim Tod des Apothekers um Erbschaftsfragen. Auch Optimierungen hinsichtlich des Standorts, Prozessoptimierungen in Bezug auf das Personal oder den Einkauf gehören zum Arbeitsfeld des Steuerberaters. Der apothekenspezialisierte Steuerberater kümmert sich also nicht ausschließlich nur um steuerliche Angelegenheiten. Beratung für Existenzgründer und Käufer was bspw. Standortwahl oder die Bewertung der zu übernehmenden Apotheke betrifft, gehört ebenso dazu. In der Regel begleitet er auch den Apotheker bei Kaufpreisverhandlungen und Bankgesprächen wenn es um Finanzierungen geht. Auch auf Seitens des Verkäufers kann der Steuerberater eine tragende Funktion einnehmen, denn er kümmert sich darum, einen angemessenen, an den Markt angepassten Verkaufspreis zu ermitteln und einen passenden Nachfolger zu finden.

gute Erreichbarkeit

qualitätsgeprüfte Arbeitsstrategien

Begleitung von Betriebsprüfungen

Finanzbuchführung angepasst an Besonderheiten der Apotheke

Verhandlung mit dem Großhandel

Anfertigung von Betriebsvergleichen

Unterstützung beim Personalmanagement. Einsatzplanung, Betriebsklimacheck

Beratung zu Vorsorge Maßnahmen

Vorschlag von Prozessoptimierungen

Steuerberater als Unterstützung bei der Unternehmensoptimierung

Steuerberater fungieren häufig auch als Controlling-Instanzen, in dem sie bspw. mehrfach Betriebsvergleiche und betriebswirtschaftliche Auswertungen erstellen. Dadurch liefern sie wichtige Daten, die dem Apotheker einen genauen Überblick über die finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklungen verschaffen. Gleichzeitig können solche Auswertungen durch den Finanzberater auch dabei helfen, bestimmte Arbeitsprozesse oder Abläufe zu optimieren, in dem sie vorzeitig Transparenz über mögliche Problemfelder schaffen. Hat er nun gewisse Mankos entdeckt, geht es darum, Lösungsansätze zu finden. Da der spezialisierte Steuerberater umfassend über die Apothekenbranche informiert ist, kann er dem Apotheker alternative Strategien was bspw. Einkauf von Arzneimittel, Personal oder Wirtschaftlichkeit betrifft, aufzeigen. Hierzu gehören auch umfassende Apotheken-Checks. Es werden bspw. Daten zur Wahrnehmung des Apothekenbetriebs bei den Kunden oder hinsichtlich der Marketingmaßnahmen erhoben.

Kosten für die Steuerberatung

Die Vergütung für Steuerberater basiert grundsätzlich auf der Steuerberater-Vergütungsordnung (StBVV). Man unterscheidet hier zunächst zwischen wert- oder zeitgebühr orientieren Vergütungen. Bei Wertgebühren gibt die Verordnung gewisse Mindest- bzw. Höchstsätze vor. Die Kosten für die Anfertigung bspw. einer Einkommenssteuererklärung sind prinzipiell immer abhängig von der Höhe des Einkommens. Hinzu kommt der Arbeitsaufwand, der zwischen 1/10 bis 10/10 (für sehr umfangreich) variieren kann. Je nach Gegenstandswert lässt sich die Vergütung berechnen. Der Gegenstandswert bei selbstständiger/ oder gewerblicher Tätigkeit, wie es bei dem Apothekenbetrieb der Fall ist, berechnet sich aus der Summe der Betriebseinnahmen. Geht man nun von einem Gegenstandswert von 250.000€ aus, dann kann der Apotheker eine Gebühr von mind. 258€ (Aufwand 1/10) und höchstens 1032€ (Aufwand 10/10) für die Einkommenssteuererklärung erheben.

Bei Zeitgebühren ist es dagegen so geregelt, dass der Stundensatz nicht mehr also 140€ betragen darf. Bei besonders komplexen Beratungsfällen kann es jedoch auch zu individuellen Honorarvereinbarungen kommen – in diesem Fall kann der Stundensatz die Grenze von 140€ überschreiten. Eine dritte Option bildet die Pauschalgebühr für laufende Tätigkeiten wie in etwa Buchhaltung oder die Erstellung eines Jahresabschlusses. Die Pauschalgebühr wird dann individuell mit dem Mandanten vereinbart.

Überblick zum aktuellen Stand der Steuerberater 

Laut der Berufsstatistik der Bundeststeuerberaterkammer, zählt die Kammer derzeit rund 97.653 eingetragene Mitglieder (Stand 1.1.2019). Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das 1.082 mehr Mitgliedern. Zudem gibt es im Vergleich zum Vorjahr mehr weibliche Steuerberater, derzeit haben sie einen Anteil von etwa 36,4%. Im Gegensatz hierzu ist der Anteil der selbstständigen Steuerberater leicht rückläufig (69,2%), während der Anteil der in einer Kanzlei angestellten Steuerberater weiter zunimmt (30,8%). Insgesamt sind also 60.531 Steuerberater selbstständig und 26.937 als Angestellte tätig. Was die Organisation der Steuerberaterpraxen betrifft, ist es so, dass derzeit 38.202 Einzelpraxen existieren. Daneben sind 3.962 als Praxen von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und 2.856 als Praxen von Partnerschaftsgesellschaften verzeichnet worden. Interessant ist auch, dass rund 22,4% Prozent aller Steuerberater, also knapp ¼, eine zusätzliche Berufsqualifikation haben – wie in etwa die gängigste Kombination aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Das Durchschnittalter der verzeichneten Steuerberater beträgt 52 Jahre, bei weiblichen 49, bei männlichen 54. Nur rund 1,3% sind jünger als 30 Jahre, wohingegen jeweils 25% zwischen 51-60 und 41-50 Jahre alt sind

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