Ein Sabbatjahr, oder auch Sabbatical ist derzeit vor allem unter jungen Berufstätigen absolut angesagt. Auch in der Apothekenbranche gibt es immer häufiger Arbeitnehmer, die sich zeitweise eine Auszeit vom Berufsleben nehmen wollen. Doch was ist eigentlich ein Sabbatjahr und wie funktioniert es? Wir haben Ihnen alles Wissenswerte in diesem Blog-Artikel zusammengestellt.

Das Sabbatical ist einfach gesagt eine Auszeit. Das heißt eine Unterbrechung der Berufstätigkeit. Es handelt sich also um ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. In vielen Fällen entscheidet man sich dann auch dazu, die Welt zu bereisen oder soziale Projekte im In- oder Ausland zu unterstützen. Einige nutzen die Auszeit jedoch auch, um sich vermehrt auf sich selbst oder ihre Familie zu konzentrieren. Der Gedanke dahinter ist, sich Zeit zu nehmen, um sich Ruhe zu gönnen, neue Kräfte zu sammeln und sich in manchen Fällen auch umzuorientieren. Gerade in ein schnelllebigen, von Arbeitsdruck und Stress geprägten Welt wie die, in der wir heute leben, stellt ein Sabbatjahr Erholung dar. In dieser Hinsicht wird das Sabbatjahr auch als eine Art vorbeugende Maßnahme gegen einen Burnout vorzugehen angesehen.

Gründe für ein Sabbatical

  • Reisen
  • neue Perspektiven/ Umorientierung/ Erweiterung des Horizonts
  • Burnout vorbeugen
  • neue Sprache lernen
  • Leben verändern
  • Karriere fördern durch Fort- und Weiterbildung
  • Zeit für Familie, Freunde, Partner
  • soziales Engagement
  • Betreuung von Pflegebedürftigen im Angehörigenkreis
  • Kinderwunsch
  • Zeit für sich/ seine Interessen

Hat jeder einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr?

In Deutschland gibt es nicht für jeden Berufstätigen einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Lediglich Beamte wie in etwa Lehrer und Angestellte im öffentlichen Dienst haben per Gesetz einen Anspruch. Die meisten Angestellten der freien Wirtschaft zu denen auch Apotheker und pharmazeutische Angestellte gehören haben diesen also nicht. Nichtsdestotrotz kann und darf jeder Berufstätige eine längere Auszeit von seiner Arbeit nehmen, falls der Arbeitgeber seine Einwilligung gibt. In manchen Fällen gestaltet sich dies jedoch nicht ganz einfach.

Welche Rahmenbedingungen gelten?

Seitdem 1998 das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung von flexiblen Arbeitszeiten in Kraft trat und 2001 weiterhin ein Gesetz zur Regelung der Teilarbeitszeit und der befristeten Verträge verabschiedet wurde, ist es für Angestellte theoretisch möglich, sich ein Sabbatjahr zu nehmen. Das gilt auch für Apotheker. Zu beachten ist jedoch, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, die Anfrage nach dieser Auszeit anzunehmen. Kann er triftige dienstliche Gründe vorweisen, dann wird es für den Arbeitnehmer zusehends schwierig, ein Sabbatical zu realisieren. Sollte dies also der Fall sein, bleibt jedoch noch die Option, in Teilarbeitszeit zu wechseln - denn hierauf hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. In der Regel ist es auch so, dass größere Unternehmen ihren Mitarbeitern eher ein Sabbatjahr gewähren können, als kleine, da die "Lücke" die ein Mitarbeiter hinterlässt leichter überbrückt werden kann.

Wie bereits erwähnt haben Beschäftigte in der freien Wirtschaft per Gesetz keinen Anspruch auf ein Sabbatjahr, dennoch sind in manchen Tarifverträgen Regelungen für eben jene Auszeiten vorhanden. Der Rahmentarifvertrag für Apotheker und Mitarbeiter im pharmazeutischen Bereich sieht hier jedoch keine Regelung vor. Die Bewilligung durch den Arbeitgeber ist und bleibt also eine Sache des individuellen Ermessens.

Bedingungen für die Genehmigung eines Sabbaticals

In einigen Fällen wird ein Sabbatjahr nur dann genehmigt, wenn der jeweilige Mitarbeiter mindestens 3 volle Jahre im Betrieb gearbeitet hat. Zudem muss beim Arbeitgeber schriftlich ein Antrag eingereicht werden. Da Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft, also auch in der Apothekenbranche, keinen gesetzlichen Anspruch haben, müssen hier besondere Dinge beachtet werden. Meist wird hier das Sabbatjahr zwischen AN und AG individuell ausgehandelt. Verhandelt wird dabei unter anderem über die folgenden Punkte:

  • Ab wann startet das Sabbatjahr und wie lange dauert es?
  • Wie wird das Zeitkonto gefüllt? (Falls die Variante mit Zeitkonto gewählt wird)
  • Wie läuft die Finanzierung
  • Wann kehrt der Arbeitnehmer zurück zum Arbeitsplatz? Unter welchen Bedingungen?
  • Werden Krankheitstage im Sabbatjahr mitberechnet oder nicht?
  • Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz?
  • Gibt es eine Insolvenzversicherung des Arbeitszeitkontos falls der Betrieb im Laufe der Abwesenheit des Mitarbeiters insolvent geht?

Zu beachten ist auch, dass sowohl AN als auch AG genug Vorlaufzeit benötigen, um sich zu organisieren. Arbeitnehmer benötigen mindestens 1-2 Jahre im Voraus, um ihr Sabbatical zu planen und sich dementsprechend finanziell abzusichern. Auf der anderen Seiten müssen sich die Arbeitgeber auch immer Gedanken darüber machen, den zeitweisen Ausfall eines Mitarbeiters zu überbrücken.

Finanzierung: Wie viel Geld sollte man zur Seite gelegt haben?

Die wohl wichtigste Angelegenheit um die man sich vor Antritt des Sabbatjahrs gekümmert haben sollte ist die Finanzierung. Wie viel Geld benötigt wird, lässt sich pauschal nicht sagen - je nach Grund/ Umstand des Sabbatjahrs variieren die Kosten. Vor allem wenn man in seiner Auszeit bspw. im Ausland zusätzliche kleine Tätigkeiten wie Feldarbeit oder Au-pair Tätigkeiten ausübt, sind große Mengen an angesparten Geld nicht zwingend notwendig.

Für die Finanzierung der Auszeit gibt es drei verschiedene Modelle: Das Sabbatjahr als eine Art unbezahlter Sonderurlaub, Vor- und Nacharbeit oder mithilfe eines Arbeitszeitkontos.

Finanzierungsmodell 1: Unbezahlter Sonderurlaub/ unbezahlte Freistellung

  • Arbeitnehmer muss selbst für die gesamte finanzielle Versorgung aufkommen
  • Er muss sich auch darum kümmern, dass er kranken- und pflegeversichert ist (selbst für Beiträge aufkommen)
  • Dasselbe gilt für Renten- und Arbeitslosenversicherung (wobei der AN hier selbst entscheiden kann, ob er weiterhin einzahlt oder nicht)

Vor- und Nachteile

Eine derartige Auszeit kostet das Unternehmen nichts (zumindest nicht in finanzieller Hinsicht). Jedoch ist  sehr schwierig umzusetzen, da eine Konstante vom Arbeitgeber/ Staat fehlt.

Finanzierungsmodell 2: Ansparen mit dem Arbeitszeitkonto

  • AN können Mehrarbeit, Überstunden, nicht genutzt Urlaubstage oder in Zeit umgewandelte Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Boni etc. miteinfließen lassen
  • Versicherungen laufen ganz normal weiter

Vor- und Nachteile

Der AN erhält, sofern das Geld ausreicht, in seiner Auszeit den vollen Lohn. Zudem bleibt man durch die regelmäßige Gehaltszahlung weiterhin über seinen Arbeitgeber sozialversicher.

ACHTUNG: Das funktioniert nur dann, wenn der Betrieb die Arbeitszeit in Form von Arbeitszeitkoten erfasst, nicht bei Vertrauensarbeitszeit.

Finanzierungsmodell 3: Vor- und Nacharbeit

  • Alternative zum Arbeitszeitkonto
  • Man arbeitet Vollzeit weiter, bezieht aber nur ein Teil des Gehaltes (dieser wird dann in der Auszeit ausbezahlt); so wird nach und nach Geld angespart

Bei 3 Monaten Auszeit, werden bspw. nur 75% des ursprünglichen Gehalts ausbezahlt, die restlichen 25% erhält der AN dann während des Sabbaticals.

Vor- und Nachteile

Dem AN wird jeden Monat Gehalt vom AG ausbezahlt und Versicherungen laufen wie beim Arbeitszeitkonto ganz normal weiter.

Entscheidet sich ein Arbeitnehmer dazu, anstelle eines Sabbatjahres, eine andere Form der Auszeit zu nehmen – sei es aus persönlichen Gründen, oder dem Ablehnen durch den Arbeitgeber, ist es möglich die Vollzeitbeschäftigung in Teilzeitbeschäftigung umzuwandeln. So ist er zwar nicht gänzlich von der Arbeit freigestellt, hat jedoch immer noch die Möglichkeit, mehr Zeit für sich zu haben.

Wie lange dauert ein Sabbatical?

Auch wenn der Begriff SabbatJAHR, das Wort Jahr in sich trägt, heißt das nicht dass man sich immer eine Auszeit von 12 Monaten nehmen muss. Die Dauer ist, in Absprache mit mit dem Arbeitgeber, flexibel gestaltbar. In der Mehrheit der Fälle dauert ein Sabbatical aber tatsächlich 12 Monate, manche nehmen sich auch Auszeiten von 18 Monaten und mehr. Zu beachten ist, dass man sich bereits frühzeitig mit der Dauer des geplanten Sabbatjahrs auseinandersetzt, da die Finanzierung stark damit zusammenhängt.

7 Tipps zur richtigen Planung eines Sabbatjahrs

  • Genug Zeit im Voraus einplanen: für die allg. Planung der Auszeit sowie für die finanziellen Vorkehrungen, Vereinbarungen mit dem Chef etc
  • Groben Zeitplan erstellen: vor allem im Falle einer Reise während der Auszeit
  • Fixkosten gering halten
  • Extrazahlen komplett einsparen
  • Bei Reisen: die Route nach Budget planen (mit welchen Ausgaben muss ich in welchem Land rechnen?)
  • Verzicht auf Luxus

Praxisbeispiele

Ansparen mit dem Arbeitszeitkonto

Man nehme an, Max - approbierter Apotheker - spart durch Überstunden und nicht genutzt Urlaubstage über einen Zeitraum von einem Jahr einen Betrag von 16.000€ für seine Auszeit an. Er plant, ein Sabbatical für die Dauer von 6 Monaten einzulegen, um Asien zu bereisen. Durch die regelmäßige Gehaltsauszahlung ist er weiterhin versicherungstechnisch abgesichert, muss sich also um nichts Weiteres kümmern. Durch sein Budget von 16.000€ stehen im pro Monat also 2666€ zur Verfügung. Ihm wird durch das Ansparen im Vergleich zu seinem herkömmlichen Gehalt von 3573€ (gemäß Tarifvertrag) also ein niedrigerer, jedoch dennoch hoher monatlicher Betrag ausbezahlt.

Vor- und Nacharbeit

Max entscheidet sich für das Modell der Vor- und Nacharbeit und bezieht demnach über 12 Monate nur ein Teil seines Vollzeitgehaltes. Sein eigentliches Gehalt pro Monat beträgt gemäß Tarifvertrag 3.573€, für die Dauer der 12 Monate erhält er dann jedoch nur 60% seines Gehaltes, also muss er mit 2143,80€ im Monat auskommen. Da er zusammen mit seiner Frau wohnt, die ebenfalls berufstätig ist, stellt das kein großes Problem dar. Tritt er nach dem Jahr der Vorarbeit dann sein Sabbatjahr an, erhält hat er während seiner Auszeit 1.429,20€ pro Monat. Da er plant, 6 Monate zu vereisen, hat er insgesamt 8.575,20€ zur Verfügung.

Sie möchten sich über berufliche Auszeiten informieren?

Wir beraten Sie gern!

Mehr erfahren über die Möglichkeiten eines Sabbaticals

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen dazu an: