Bei einem Aufhebungsvertrag handelt es sich in erste Linie um eine Alternative zur Kündigung, die es sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern gleichermaßen ermöglicht, ein bestehendes Arbeitsverhältnis frühzeitig - fern von Kündigung - zu beenden. Derartige Aufhebungsverträge kommen in der Praxis häufig dann zum Einsatz, wenn Apotheker bspw. ihre Apotheke an einen Käufer übertragen und der neue Inhaber das angestellte Apothekenpersonal nicht oder nur in Teilen übernehmen möchte bzw. wenn Angestellte aufgrund eines Jobangebots in einer anderen Apotheke gerne vor Ablauf des Arbeitsvertrags das Dienstverhältnis beenden möchten.

Wir haben Ihnen in diesem Artikel alles Wissenswerte zum Thema Aufhebungsvertrag zusammengefasst. Sie finden unter anderem Informationen zu:

  • Unterschied Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll
  • Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?
  • Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber?
  • Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber? 
  • Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden?
  • Bestandteile eines Aufhebungsvertrags

Kündigung vs. Aufhebungsvertrag: Worin besteht der Unterschied?

Unter einer Kündigung versteht man per Definition die „einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses“, zu dem neben Miet- und Pachtverträgen in erster Linie auch Arbeitsverträge zählen. Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet weiterhin zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Erstere bezeichnen Kündigungen, die innerhalb festgelegter Fristen oder vertraglichen Vereinbarungen stattfinden. Von einer außerordentlichen Kündigung (auch: fristlose Kündigung) ist dann die Rede, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgrund von besonderen Umständen mit sofortiger Wirkung beendet wird.

Mögliche Gründe für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung in der Apotheke:

  • Arbeitsverweigerung (vorherige Abmahnung ist nötig)
  • Beleidigung des Arbeitgebers: Hier handelt es sich nämlich un einen Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten
  • Geschäftsschädigende Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet
  • Betrug, Diebstahl jeglicher Art (Material, Kassenbestand, Arzneimittel etc.) und Veruntreuung zulasten des Arbeitgebers
  • Verdacht einer Straftat
  • Eigenmächtiger Urlaubsantritt: Angestellte Apotheker dürfen nicht ohne vorherige Urlaubsbewilligung in den Urlaub reisen. Tun sie dies dennoch, ist der Arbeitgeber befugt, sie fristlos zu kündigen.
  • Sexuelle Belästigung anderer Mitarbeiter in der Apotheke oder Kunden
  • Mobbing
  • Arbeitszeitbetrug
  • Konkurrenztätigkeit: Ist ein Mitarbeiter der Apotheke nebenbei für einen anderen Apotheker tätig, so kann er ebenfalls fristlos gekündigt werden.

Aufhebungsverträge kommen wiederum dann zustande, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit der Auflösung bzw. frühzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden sind. Demnach kann ein derartiger Vertrag nur dann geschlossen werden, wenn beide Parteien zustimmen. Weiterer Unterschiede zur Kündigung bestehen im Wegfall der sonst erforderlichen Fristen sowie dem Wegfall einer Deklarierung des Kündigungsgrundes - Da das Beenden des Arbeitsverhältnisses ja in gegenseitigem Einvernehmen stattfindet.

Wie genau der Vertrag inhaltlich aussieht, ist dabei ebenfalls in gegenseitigem Einvernehmen individuell zu gestalten. Wichtig zu wissen ist auch, dass ein Aufhebungsvertrag gemäß Arbeitsrecht stets schriftlich ausgefertigt werden muss!

Wann ist ein Aufhebungsvertrag in der Apotheke sinnvoll?

Wenn Parteien gleichermaßen davon profitieren, den Arbeitsvertrag frühzeitig aufzuheben. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlicher Sicht durch den Wegfall eines Mitarbeiters Lohnkosten einspart oder der Arbeitnehmer bereits einen neuen Job in Aussicht hat, den er aufgrund bestehender Kündigungsfristen nicht oder verspätet wahrnehmen kann.

Arbeitgeber aufgepasst, denn in einer Vielzahl der Fälle kommt es im Rahmen von Aufhebungsverträgen zu Verhandlungen über Abfindungen. Hier heißt es, einen kühlen Kopf bewahren, fair verhandeln und geschickt kalkulieren!

Rechte und Pflichten Arbeitgeber

Bei der Aushandlung eines Aufhebungsvertrags ist der Arbeitgeber im Rahmen der Aufklärungspflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, sein Apothekenpersonal über mögliche Nachteile der Aufhebung aufzuklären. Verstößt er hiergegen, riskiert er von seinem Arbeitnehmer auf Schadensersatz verklagt zu werden. Weiterhin haben Arbeitgeber nicht das Recht, ihre Mitarbeiter in irgendeiner weise zur Unterzeichnung bzw. Einwilligung des Aufhebungsvertrags zu zwingen oder Letztere dahingehend unter Druck zu setzen - Denn kann ein Mitarbeiter hierfür den Nachweis liefern, drohen dem Arbeitgeber erneut juristische Konsequenzen.

Arbeitgeber haben wiederum das Recht, bei ihren Verhandlungen mit dem Apothekenpersonal Steuer- sowie Rechtsberater zu Rate zu ziehen. Dies ist generell ratsam, da somit ein Experte ins Boot geholt wird, der, im Idealfall, neutral und für beide Seiten fair an der Verhandlung teilhaben kann.

Rechte und Pflichten Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben während Verhandlung eines Aufhebungsvertrags dagegen das Recht, jederzeit von ihrem Einvernehmen Abstand zu nehmen. In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich im Laufe der Verhandlungen herausstellt, dass der Angestellte lieber doch keine Aufhebung eingehen möchte. Einmal abgeschlossen und unterzeichnet, verfällt dieses Recht jedoch.

Weiterhin KANN ein angestellter Apotheker eine Abfindung zu fordern. Der Arbeitgeber steht wiederum NICHT in der Pflicht, die Forderungen anzunehmen und eine Abfindung zu bezahlen. Zu beachten ist jedoch, dass in jedem Fall ein für beide Seiten fairer und angemessener Betrag ausgehandelt werden sollte. In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass sich Arbeitnehmer utopische Vorstellungen von Abfindungsbeträgen machen. Einmal mehr Grund dazu, einen neutralen Experten in Sachen Steuern oder Recht zu Rate zu ziehen - Denn dieser kann Arbeitnehmern dabei helfen, den Abfindungsbetrag angemessen zu kalkulieren und gleichzeitig die Interessen des Arbeitgebers im Blick zu behalten.

Verhandlung über Abfindung bei Aufhebungsverträgen

Kommt es im Fall der Fälle im Rahmen einer Aufhebung des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu Verhandlungen über Abfindung, spielen verschiedene Faktoren bei der Berechnung der Betragshöhe eine Rolle. Hierzu gehören unter anderem die Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers in der Apotheke, die Bruttomonatsvergütung, die Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers sowie die Wirksamkeit einer Kündigung als Alternative. Wichtig zu wissen ist auch, dass für den Abfindungsbetrag keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, da es sich hierbei um eine Ausgleichszahlung für den Verlust der Beschäftigung handelt.

Vorteile des Aufhebungsvertrags für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Apothekenwesen

Vorteile Arbeitgeber

  • Beendigungszeitpunkt kann frei gewählt werden (keine Kündigungsfrist)
  • kein Kündigungsgrund muss vorliegen
  • kostspielige und mit hohem Aufwand verbundene Verfahren vor dem Arbeitsgericht werden vermieden ebenso wie eventuelle Kündigungsschutzverfahren
  • Aufhebungsverträge können fern von Kündigungsschutzgründen (wie Schwangerschaft, Behinderung etc.) abgeschlossen werden
  • Kosten sind besser kalkulierbar

Nachteile Arbeitgeber

  • häufig verlangen Arbeitnehmer zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung oder sonstige Leistungen

Vorteile Arbeitnehmer

  • hat der betroffene Arbeitnehmer bereits eine neue Stelle in einer anderen Apotheke o.ä. in Aussicht, ist er von etwaigen Kündigungsfristen entbunden
  • im Rahmen eines Aufhebungsvertrags kann außerdem die Ausstellung eines guten Arbeitszeugnisses ausgehandelt werden
  • Möglichkeit auf Aushandlung einer Abfindung

Nachteile Arbeitnehmer

  • der Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit wird durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags zeitweise ausgesetzt
  • außerdem ist die Arbeitsagentur befugt, das Arbeitslosengeld für einen gewissen Zeitraum zu sperren, da der Arbeitnehmer freiwillig zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen hat

Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden?

Einmal unterzeichnet, ist es sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer schwer, wieder aus dem Vertrag herauszukommen. Im Grunde ist es zwar stets möglich, den Aufhebungsvertrag anzufechten, jedoch müssen hierfür besondere, vom Gesetz vorgeschriebene Gründe vorliegen.

Was sollte im Aufhebungsvertrag enthalten sein?

  • Datum, an dem das Beschäftigungsverhältnis endet
  • Regelung zu Gehaltszahlungen (wie bspw. ausstehende Boni, anteiliges Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung)
  • Vereinbarungen den Resturlaub betreffend
  • Vereinbarungen die Abfindung betreffend (Höhe sowie Fälligkeitsdatum)
  • ggf. Klärung über Ansprüche der betrieblichen Altersvorsorge
  • Ausstellung des Arbeitszeugnisses sowie ggf. dessen Inhalt
  • Wettbewerbsverbot
  • Verpflichtung über Geheimhaltung über Betriebsgeheimnisse (auch im Hinblick auf betreute Kunden der Apotheke)
  • ggf. Rückgabe des Dienstwagens, Diensthandys, Laptops etc.
  • ausdrückliche Formulierung, dass das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst wird

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