Altersvorsorge für Arbeitnehmer in der Apotheke

Eine gute Rentenversicherung ist das A und O für ein sorgenfreies Leben im Alter. Damit auch Arbeitnehmer in der Apotheke optimal abgesichert sind, bietet der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft (ADEXA) die sog. ApothekenRente an. So erhalten Mitarbeiter mit Unterstützung ihres Arbeitgebers eine zusätzliche Altersversorgung, die sich durch Gehaltsumwandlungen und Zuschüsse weiter ausbauen lässt. Doch welchen Mehrwert schafft eine zusätzliche Rentenversicherung? Heutzutage bekommt der durchschnittliche Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren nur in etwa 67% seines Nettoeinkommens in der Rente ausbezahlt. Um die entstehenden Versorgungslücken also zu verringern oder gänzlich auszumerzen bietet es sich deshalb an, zusätzlich in die ApothekenRente einzuzahlen. Die Beiträge werden dabei an das Versicherungskonsortium aus R+V und Condor gezahlt. Der Vorteil ist, dass hohe garantierte Rentenwerte gelten.

Der Arbeitgeber leistet in der Regel einen Beitrag zur Altersvorsorge seiner Mitarbeiter. Dieser vom Arbeitgeber geleistete Zuschuss entspricht 20% des durch den Arbeitnehmer erbrachten Bruttolohns. Bei der Gehaltsumwandlung oder Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitnehmer Teiles seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge, wie bspw. in die ApothekenRente. Wer Bruttogehalt umwandelt, zahlt automatisch auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nicht das Recht hat, den Wunsch seines Mitarbeiters nach Entgeltumwandlung abzulehnen, denn er ist seit 2002 rechtlich dazu verpflichtet solche Umwandlungen anzubieten. Er kann jedoch den vom Mitarbeiter gewählten Vertrag bzw. Anbieter ablehnen. Weiterhin ist es möglich bei einem Arbeitsplatzwechsel die bestehende ApothekenRente ‚mitzunehmen’ und den neuen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eintragen zu lassen. Auch wenn der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über einen anderen Anbieter abwickelt, kann der bestehende ApothekenRenten-Vertrag mitgenommen werden. Das angesparte Kapital kann dann kostenfrei und ohne zusätzliche Abschlusskosten übernommen werden – darauf hat ein jeder Arbeitnehmer ein Anrecht. Auch bei Arbeitslosigkeit ist der Arbeitnehmer abgesichert: so kann bspw. der Beitrag zur Entgeltumwandlung reduziert werden oder der Vertrag kann beitragsfrei gestellt und privat weitergeführt werden. So bleiben die Versorgungsansprüche erhalten. Auch bei längerer Krankheit oder Elternzeit bleibt der volle Versicherungsschutz erhalten, indem die Beiträge aus privaten Mitteln weitergezahlt werden. Es besteht für den Arbeitnehmer jedoch auch die Option, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum kurz- oder mittelfristig einzustellen und den Vertrag danach wieder aufzunehmen. Entscheidet sich ein Apotheker im Laufe seiner Karriere dazu, sich selbstständig zu machen, so besteht die Möglichkeit, den Vertrag privat weiterzuführen oder beitragsfrei zu stellen.

Wie viel Anspruch habe ich?

mehr als 30h Arbeitszeit/Woche

27,50 € Arbeitgeberbeitrag/Monat

mehr als 20h Arbeitszeit/Woche

22,50 €

mehr als 10h Arbeitszeit/Woche

15,00 €

nicht mehr als 10h Arbeitszeit/Woche (auch Azubis)

10,00 €

 

Musterbeispiel

Gehaltsumwandlung aus Bruttlohn

150,00 €

Arbeitgeberzuschuss 20%

30,00 €

+ Arbeitgeberbeitrag

27,50 €

 

Gesamtbeitrag für Direktversicherung

 

207,50 €

 

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Das 2019 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz hat zufolge, dass Arbeitgeber fortan bei Neuabschlüssen in der betrieben Altersvorsorge (baV) verpflichtend einen Zuschuss leisten müssen. So wird die Mitarbeiterbindung sozusagen staatlich gefördert. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter also Sozialversicherungsbeiträge, so muss er den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an die jeweilige Vorsorgeeinrichtung zahlen. Der Beitrag wird pauschal mit 15% des Umwandlungsbeitrags erhoben. Zu beachten ist, dass alle Umwandlungsvereinbarungen die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden erst ab 2022 bezuschusst werden müssen. 

Vorteile des neuen Gesetzes für Arbeitnehmer

  1. Der Förderrahmen bei Direktversicherungen wurde von 4 auf 8% angehoben
  2. Der Zuschuss durch den Arbeitgeber ist verpflichtend
  3. Geringverdiener können durch den Förderbeitrag leichter von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren
  4. Geringverdiener erhalten zusätzliche Vorsorge
  5. Rente ist Hartz IV sicher, kann also nicht gepfändet werden

Vorteile für Arbeitgeber

  1. Die Verpflichtung des Arbeitgebers beschränkt sich lediglich auf die Beitragszahlung
  2. Gute baV-Modelle tragen zur Mitarbeiterbindung bei und generieren Attraktivität

Der Bundesrahmentarifvertrag: Was ist das eigentlich?

In der Apothekenbranche gibt es wie in vielen anderen Branchen auch gewisse Tarifverträge. Diese werden zwischen der Apothekergewerkschaft ADEXA und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) geschlossen. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen der Apotheker zu verbessern in dem die Arbeit zum einen angemessen vergütet wird. Und zum anderem indem Ausbildungs- oder Fortbildungsangebote sowie Arbeitsplätze attraktiver gemacht werden. Im Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) sind also Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigung, Notdienstbereitschaft, Gehaltsfestsetzung, Vergütung von Mehr- oder Sonntagsarbeit enthalten. Er ist seit dem 1. Januar 2015 gültig.

Können Ansprüche verfallen?

Mitarbeiter, die Ansprüche auf Mehrarbeit, Nacht- Sonn oder Feiertagsarbeit haben, müssen diese spätestens 3 Monate nach Fälligkeit schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Sollte ein Mitarbeiter kündigen oder das Arbeitsverhältnis aus einem anderen Grund beendet werden, so sind alle Ansprüche auf zuvor geleistete Tätigkeiten ebenfalls innerhalb von 3 Monaten einzureichen. Werden die Ansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, so verfallen sie ausnahmslos.

Fortzahlung bei Arbeitsverhinderung und Todesfall

Versäumt es ein Mitarbeiter, aufgrund von Unfall oder Krankheit, zur Arbeit zu kommen, so hat er entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung Anspruch auf Weiterzahlung seines Gehalts. Sachbezüge werden in diesem Fall jedoch nicht gewährt. Zu beachten ist auch, dass bei Erkrankung, der Apothekeninhaber unverzüglich informiert werden muss. Eine vom Arzt unterzeichnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss in der Regel erst nach 3 Tagen vorgelegt werden, sofern der Apotheker diese nicht schon zuvor ausdrücklich verlangt. Verstirbt ein Mitarbeiter, so wird das Gehalt noch weitere 6 Wochen dem unterhaltsberechtigten Ehegatten oder nichtehelichen Lebensgefährten ausbezahlt. Sollte der Mitarbeiter weder Ehegatte, noch Lebensgefährte haben, so haben die Kinder Anspruch auf Weiterzahlung des Gehalts.

Vorteile der ApothekenRente für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer

  • Hohe garantierte Renten
  • Einfache Mitnahme des Vertrags bei Arbeitgeberwechsel
  • Sicherheit, da tarifkonforme Lösung

Arbeitgeber

  • Keine Benachteiligung von kleinen Beiträgen (Mindestbeitrag von 10€)
  • Gleiche Gruppenvertragskonditionen auch für kleine Apotheken mit weniger als 10 Mitarbeitern
  • Sicherheit, da tarifkonforme Lösung
  • Reduzierung von Haftungsrisiken
  • Vereinfachung von Verwaltungsprozessen: ApothekenRente ist der Branchenstandard

Musterbeispiel zur Berechnung der ApothekenRente

Parameter

50%

Geschlecht

Frau

Geburtsdatum/ Eintrittsalter

17.05.1968, 51

Anlagenbetrag

100,00€ (zwischen 10 und 268€ möglich)

Garantiezeit

15 Jahre (5-20 Jahre möglich)

Versicherungsbeginn

01.01.2019

Laufzeit

Gesetzliches Renteneintrittsalter

 

 

Rentenbeginn

01.06.2035

Garantierte monatliche Rente

65,14€

Gesamte monatliche Altersrente

76,43€

Garantierte Kapitalabfindung

19.873,09€

Gesamte Kapitalabfindung

22.987, 68€

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